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Wasserkostenabrechnung

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Small Talk, Plauderecke & Offtopic

" Mora, 15.08.2011 17:32.
Mora

Mora

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Hallo Mädels, ich hab da mal eine Frage: Wir sind vor 4 Monaten aus einer Wohnung ausgezogen und haben eine Wasserabrechnung, d.h. eine Nachzahlung bekommen. Da keine Wasseruhr im Haus war, werden Personenmonate berechnet, also soviele Köpfe wie ein Haushalt hat, wird auf den Gesamtverbrauch umgelegt. Jetzt und zwar zum ersten Mal hat die Vermieterin uns, einen Hund als Person dazugerechnet. Wir haben zwei große Hunde.
Kennt sich jemand aus, darf sie das? Ich habe jetzt wegen eines Kleinbetrages keine Lust auf einen Rechtsstreit, doch wollte mal Eure Meinung hören.
Danke für's Ohr, LG

15.08.2011 17:32 • #1


ShugahDeluxe

ShugahDeluxe

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Ein Hund ist doch keine Person. Das ist ja wie bei der Bahn, für nen großen Hund musste ein Kinderticket kaufen, aber nen Sitzplatz hat er dann trotzdem ne.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist, was die da macht oO

15.08.2011 17:37 • #2



Hallo Mora,

Wasserkostenabrechnung

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JazzyKiel

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Mein erster Gedanke war auch :" Das darf der doch niemals nich!"

Aber in Deutschland ist so einiges möglich was ich nicht gedacht hätte.

Ich muß auch immer schön das bewässern des Gartens meines Nachbarn mitbezahlen. Der holt sich immer im Sommer das Gießwasser für seinen Schrebergarten aus dem Waschkeller :motz:

In Deinem Fall würde ich einfach mal zum Mieterschutzbund gehen ,oder da schnell eintreten (im Notfall kann man den Beitritt ein halbes Jahr Rückdatieten [denn hast du sogar MieterRechtsschutz]) und mal fragen ob das so okay ist.

LG Jazzy

15.08.2011 18:01 • #3


tina1982

tina1982

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schau mal hier gibts auch schon eine Diskussion zu

http://www.dogspot.de/forum/thema/hund- ... benkosten/

weis aber auch nicht ob das zulässig ist.
Ich denke nicht, weil mein Mieterschutzbund ausdrücklich steht:
Bei den Nebenkosten werden der Mieter und die in der gemeinsamen Wohnung lebenden PERSONEN......

Ein Hund gilt nicht als Person!


LG

15.08.2011 19:36 • x 1 #4


Mora

Mora


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Hey Tina, vielen Dank, ja man wird unsicher, weil man das eine oder andere verrückte liest, aber die probieren es halt. 110 Euro sind nachzuzahlen, meint ihr ich kann es wagen ein Drittel einzubehalten. Ist natürlich ein Klacks, aber so will ich sie nicht davon kommen lassen und wegen den paar Euros wird sie wohl nicht klagen, da lacht ja jeder Rechtsanwalt.

15.08.2011 21:44 • #5


ShugahDeluxe

ShugahDeluxe

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Lege schriftlich Widerspruch ein. Bzw schau in deinem Mietvertrag nach. Ist da nur von PERSONEN die Rede, verweise in deinem Widerruf auf den Vertrag und schreib gleich mit rein, dass du nur 2/3 der Summe begleichen wirst.
Genaueres sagt der Mieterbund.
Grundsätzlich gilt aber, dass Widersprüche so schnell wie möglich einzureichen sind. Schriftlich, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Da haste was in der Hand.

Viel Glück :*

16.08.2011 09:58 • #6


Sabsi

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Ein Hund ist auch vor Gericht eine "Sache" aber keine Person und daher hast Du vollkommen Recht wenn Du 1/3 der Nachzahlung einbehältst.

02.09.2011 02:48 • #7


Sabsi

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Zitat von ShugahDeluxe:
Ein Hund ist doch keine Person. Das ist ja wie bei der Bahn, für nen großen Hund musste ein Kinderticket kaufen, aber nen Sitzplatz hat er dann trotzdem ne.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist, was die da macht oO


wenn man zu diesem Ticket auch einen entsprechenden Platz reserviert (4,50 Euro) dann hat er auch Anspruch auf diesen und selber braucht man sich nicht so einengen auf einer Bahnfahrt ! Selber erst hinter mir...auch wenn es nur ein kleiner Hund war.

02.09.2011 02:51 • #8



Hallo Mora,

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