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Interessante Links zum Thema selbständig machen - Gewerbeanmeldung, Finanzamt und andere Behörden
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Traumangela

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| 02.09.2007, 13:32 Interessante Links zum Thema selbständig machen |
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Allgemeines / Umfassende Informationen
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Online-Lehrgang für Existenzgründer
http://www.existenzgruender.de
Gewerbeanmeldung / -ummeldung & Infos
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Finanzamt / Steuern
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Buchführung
für die meisten Kleingewerbler reicht eine einfache Ein-/Ausgaben-Rechnung.
Minijob („400 € Job“)
http://www.klicktipps.de/minijob_400euro.php
Änderung: 12.05. nicht funktionierende Links durch neue ergänzt !
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Anzeigen
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Petra

444 14 nähe Aachen
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| 12.05.2008, 15:02 |
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Hallo ,
danke für die Infos. Sollte man sich wirklich mal in Ruhe durchlesen , dann gibt es keinen Sprung ins kalte Wasser.
Diese Links werden leider nicht mehr angezeigt.
http://www.existenzgruender.de
• Klicktipps - Informationen zum Minijob ("400 Euro-Job")
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Traumangela

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| 12.05.2008, 18:08 |
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Hallo Petra,
danke für die Aufmerksamkeit, ich habe soeben die nicht mehr funktionierenden Links durch die neuen ersetzt .
Dieses wird immer wieder mal vorkommen, da auch die Seiten von Behörden und anderen Institutionen von Zeit zu Zeit verändert werden.
Liebe Grüsse
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Petra

444 14 nähe Aachen
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| 12.05.2008, 18:14 |
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Hallo ,
Super , Danke .Find so etwas immer sehr Informativ.
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bangles


795 28 3 Augsburg
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| 17.08.2008, 22:10 |
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Hallo Mädels,
habe hier auch noch was zum Thema Gewerbeanmeldung.
Gewerbeanmeldung in Deutschland
Trotz Gewerbefreiheit ist in Deutschland jede Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit anzeigepflichtig (§ 14 GewO), unabhängig davon, ob diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Auch die Übernahme eines bereits bestehenden Gewerbebetriebes oder die Eröffnung einer weiteren Filiale muss angemeldet werden. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind Tätigkeiten als Freiberufler, die Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei, Bergbau) sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens (z. B. Vermietung, Verpachtung eigener Gebäude oder Grundstücke).
Anmeldeweg
Der Gewerbetreibende teilt der Kommune durch die Anmeldung mit, dass er eine konkret zu bezeichnende gewerbliche Tätigkeit beginnt. Es handelt sich nicht um die Beantragung einer Genehmigung, da wegen der grundsätzlichen Gewerbefreiheit nur für bestimmte Branchen gesonderte Erlaubnisse nötig sind (s.u.).
Mit der Anmeldung und Bestätigung (auch Gewerbeschein genannt) erfolgt eine Meldung durch Versenden der Durchschriften dieser Bestätigung an verschiedene Behörden (u. a. Finanzamt, IHK, Handwerkskammer, Krankenkasse, Arbeitsagentur, Berufsgenossenschaften, ggf. Bauamt, Steueramt).
Darüber hinaus wird der Betrieb je nach Arbeitsschwerpunkt Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK). Mit Gewerbeanmeldung erfolgt die Eintragung in das Gewerberegister der Stadt oder Gemeinde, während hingegen im Gewerbezentralregister gewerberechtliche Verstöße aufgezeichnet werden.
Gebühren
Die Gebühren der Gewerbeanzeigen werden von den Gemeinden festgesetzt. Sie betragen in der Regel:
* Gewerbeanmeldung: 10 - 30 EUR (in Sachsen-Anhalt 15 - 45 EUR - ich habe 30 EUR bezahlt - Höhe der Kosten ist von der Gebührenordnung des Bundeslandes abhängig, bzw. kann dann von jeder Stadt/Gemeinde im Rahmen der Gebührenordnung selbst bestimmt werden),
* Gewerbeummeldung: 10 - 30 EUR,
* Gewerbeabmeldung: 0 - 30 EUR,
* Reisegewerbekarte: 25 - 400 EUR (Gebührenrahmen),
* Auskunft aus dem Gewerberegister: zwischen 5 und 15 EUR.
Die Zulassungen zu bestimmten Gewerben werden von den (Land-)Kreisverwaltungen erteilt, sofern die Kommune unter 60.000 Einwohner hat.
Besondere Zulassungsvoraussetzungen
Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen erforderlich (regionale Unterschiede möglich), z. B.:
* Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
* Reisegewerbe (Reisegewerbekarte, teilw. gilt die Reisegewerbekarte als Gewerbeanmeldung, beim zuständigen KVR/LRA erfragen),
* Betrieb von Spielhallen (Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung),
* Zurschaustellung von Personen (Erlaubnis nach § 33a Gewerbeordnung),
* Handel mit wfn, Munition, Sprengstoff und Giften ,
* Handel mit Sittichen und Wirbeltieren,
* Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften (Gaststättenkonzession) ,
* Betrieb von Taxiunternehmen,
* Fahrschulen
* Güterkraftverkehrsunternehmen
* Makler (Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung)
* Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe (§ 34 a Gewerbeordnung),
* Buchführungshelfer,
* Inkassobüro,
* Pflegedienste,
* Handwerk.
Für diese Gewerbe müssen die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachlichen Kenntnisse und gegebenenfalls bestimmte räumliche Verhältnisse nachgewiesen werden.
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Traumangela

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| 17.08.2008, 23:28 |
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Danke für diese wieder sehr aúsführliche Information.
LG
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Gründerin

1 0 Berlin
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| 24.01.2011, 16:58 Businessplan Linktipp |
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Hallo in die Runde,
hatte vorhin auch den Post bezüglich der Frage zum Businessplan gesehen und hab da auch noch einen Linktipp. Ich dachte, das gehört thematisch wohl eher hier rein.
Wer sich selbstständig machen will und auch Fördermittel beantragen will, der braucht den Businessplan ja - und dass der nicht so einfach zu erstellen ist, ist ja auch klar. Am besten ist es immer, wenn man den Plan mit jemanden zusammen erstellen kann (Steuerberater o.ä.), aber auch im Netz gibts viele Infos. Ich hab jedoch die Erfahrung gemacht, dass es entweder Abzocke-Seiten gibt, auf denen man vielleicht noch in eine Falle tappt und irgendwelche Vorlagen viel Geld kosten oder man eben kostenlose Sachen findet, die aber von der Qualität nicht so gut sind.
Das hier finde ich da viel besser
http://www.unternehmenswelt.de/businessplan-tool.html
Das ist kostenlos und von der Qualtität eben auch super. So wie man es eben braucht und man kann den Plan am Ende an seine eigene Situation komplett anpassen.
Vielleicht braucht ja jemand mal wieder einen Businessplan...
lg
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Sabsi

15495 132 517
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| 25.01.2011, 00:55 |
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| Herzlichen Dank für den überaus interessanten Link.
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