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Wichtige Fragen zum Kleingewerbe - Gewerbeanmeldung, Finanzamt und andere Behörden
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ClaudiLike


253 47 2 Abensberg
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| 27.09.2011, 20:53 Wichtige Fragen zum Kleingewerbe |
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Hallo ihr Lieben,
da meine Ausbildung dem Ende zu geht und somit auch das Verbot einer Nebenbeschäftigung, kreisen mir heute wieder so einige Gedanken durch den Kopf:
- Muss ich eine monatliche Umsatzsteueranmeldung machen beim KG?
- Welche zusätzlichen Aufgaben (neben Haftpflicht ect.) kommen auf mich zu?
- Wie viel darf ich max. pro Jahr Gewinn machen, damit es ein KG bleibt?
Liebe Grüsse,
ClaudiLike.
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Romiena1988


426 46 20 Witten
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Sabsi

15755 137 565
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| 27.09.2011, 21:17 |
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| ...und mal die ganzen Themen hier in diesem Bereich lesen oder SUFU benutzen ! Danke
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ClaudiLike


253 47 2 Abensberg
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| 27.09.2011, 21:21 |
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Danke für den Link! Den hatte ich mir zuvor auch schon durchgelesen.
Ich suche eine Stichpunktliste, die alles wichtige beinhaltet, zu was ich mich durch ein NG mehr oder weniger verpflichte.
Die SUFU ect. hab ich bereits benutzt, auch auf anderen Seiten gelesen.
Nur für mich ist das alles dermaßen verwirrend, weil es immer unterschiedliche Fälle und Probleme sind.
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Sabsi

15755 137 565
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| 27.09.2011, 21:40 |
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Hallo Claudi,
im Grunde genommen ist es immer das gleiche:
Als erstes mal fragt man den Vermieter ob man ein Kleingewerbe anmelden darf... dieser muss gegebenenfalls eine Antrag stellen auf Nutzungsänderung... da Wohnung dann ja nicht mehr nur Wohnung ist, sondern dort auch ein Gewerbe betrieben wird.
Parkplätze etc.
Stehst Du in einem Beschäftigungsverhältnis muss der Arbeitgeber davon in Kenntniss gesetzt werden bzw. er muss es erlauben
Sind die Schritte mal getan, dann kannst du ruhigen Gewissen aufs GEwerbeamt, Rathaus oder wie das bei Euch heisst gehen und ein Gewerbe beantragen.
In etwa 4 bis 6 Wochen bekommst du Post von Finanzamt, diese Bögen füllst Du am besten zusammen mit einem Steuerberater aus, denn dort erst wird der Haken für das Kleingewerbe gesetzt. .... ist rein ne steuerliche Angelegenheit.
Du darfst einen Umsatz bis zu 17.500 Euro im Jahr machen.... aber nicht mehr, mehr darfst du schon haben .... aber dann wirst Umsatzssteuerpflichtig.
Dann kümmerst dich um Betriebshaftpflicht und Krankenkasse und alles was sonst noch dazugehört wie Rentenversicherung und freiwillige Arbeitslosenversicherung.
Für eine Buchhaltung reicht es wenn du ein Kassenbuch führst, dir auf der Bank ein separates Geschäftskonto einrichtest, damit Privat und Geschäft nicht durcheinanderkommen und am Jahresende machst eine EÜR.
Das was da raus kommt, schreibst dann in die Bögen für Deine Einkommensteuer.... und wenn Du über (genauen Betrag für D weiss ich grad nicht) musst du Steuer nachzahlen oder bekommst was zurück.
So das waren nur mal die groben Züge wie es geht.
Lese Dir aber auch diesen Tread durch:
http://www.beautynails-forum.de/vor-der-gewerbeanmeldung-bitte-lesen-t10068.html und folge dem Link.
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ClaudiLike


253 47 2 Abensberg
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| 27.09.2011, 21:53 |
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Wow!
Vielen vielen Dank für die Zusammenfassung Sabsi!
Jetzt wirds mir um weiten klarer.
- Wir haben unser eigenes Haus, daher fällt das wg. Vermieter schonmal weg.
- Parkplätze: Gilt auch die Hauseigene Einfahrt mit 2 Plätzen vor der Garage?
Stichpunkt: Einkommenssteuererklärung
Wie läuft das dann ab?
Werden die Einnahmen vom KG auf den Hauptjob addiert und der Gesamtbetrag dann versteuert?
Lg.
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Sabsi

15755 137 565
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| 27.09.2011, 22:29 |
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Ja, das wird gemeinsam versteuert, ich glaube die Grenzen als Alleinverdiener liegen um 8.004 Euro rum.... was drüber geht davon will dann das FA auch was.
Der Freibetrag für Verheiratete liegt bei 16.009,--
Auch wenn es ein eigenes Haus ist ... um die Nutzungsänderung kommt man nicht drum rum.... muss halt dann Dein Vater machen.
Wegen der Parkplätze ob diese ausreichen, das sagt dir die Baubehörde...normalerweise reicht es.
Noch zur Krankenkasse.... anrufen, die haben auch einen Freibetrag der liegt in etwa bei 365,-- bis knapp 400,-- Euro was man dazuverdienen darf, für alles was drüber geht musst Du dich selber versichern.
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Sabsi

15755 137 565
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Tina78


2554 50 135 Wolfhagen
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| 28.09.2011, 07:44 |
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Bei uns war es so, das wir einen Bauantrag stellen mussten. Nicht weil wir umgebaut haben wegen dem Studio, sondern als Parkplatznachweiß. Ohne dies, keine Gewerbe schein.
Dann war es noch so, dsa wir 3 Parkplätze in der Einfahrt haben, aber hintereinander. Das geht nicht, du musst einen so haben, das der Kunde keinen blockiert, oder blokiert wird.
Dann war die vorraussetzung bei uns, da wir ein 2 Familenhaus haben, mit 2 seperaten Wohnungen, das pro Wohnung ein Stellplatz sein muss. Auch wenn eine Wohnung leer steht.
Dann kommt es noch drauf an, ob ihr ein reines Wohngebiet seit, da kann es passieren, das sie es ablehnen. Wegen der Ruhe die gestört wird, weil ja "ständig" Autos bei dir vor fahren und weg fahren.
Das erklären sie dir aber alles auf dem Bauamt und ohne diese Bestätigung vom Bauamt, brauchst gar net aufs Gewerbe. bzw Ordnungsamt gehen.
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tina1982


460 8 42 Hemhofen
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| 28.09.2011, 08:40 |
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@sabsi ich finde ich deinen Eintrag mit susi toll.
Allerdings muss ich dazu sagen, das meine erste ND vor 8 Jahren ihr Nagelstudio auch im Keller hatte, da war weder ein Notausgang, und die Deckenhöhe, sicher auch nicht nach Vorschrift. Sie betreibt das Studio immernoch, dh. scheint dies niemanden großartig zu stören.
Meine letzte ND hatte ein Nebengwerbe angemeldet, und betrieb ihr Studio in ihrer Wohnung. Ob der Vermieter hier bescheid wusste, kann ich nicht sagen, allerdings gabs hier massive Parkplatz Probleme.
Was ich sagen will, ist das keiner den ich kenne sich an diese Vorschriften hält, und die die es tun, und ehrlich sind, werden dafür noch bestraft.
LG
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Tina78


2554 50 135 Wolfhagen
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| 28.09.2011, 10:45 |
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Das kommt dann aber stark auf das Ordnungsamt an.
Ohne Bauantrag hätte ich kein Gewerbe anmelden können und ohne Nachweis vom Architekten für den Parkplatz, kein Bauantrag.
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Beautynails-Team

1331 112 179
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| 28.09.2011, 15:30 |
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und das komische drann ist, es wird nicht in allen Bundesländern einheitlich gehandhabt .. da muss man sich dann selber erkundigen.
Schaden tuts auch nicht wenn man beim zuständigen Gesundheitsamt anruft was von denen aus noch vorgeschrieben ist...besondere Auflagen wegen Boden oder gefliestem Bereich.
Denn es gibt bereits Bundesländer da kommt ne kostenpflichtige Kontrolle usw.
Wenn man dann alle Instanzen durch hat, kann man starten.
@Tina1982
| Zitat: | | Was ich sagen will, ist das keiner den ich kenne sich an diese Vorschriften hält, und die die es tun, und ehrlich sind, werden dafür noch bestraft. |
... und denen die es nicht tun... da kann plötzlich jemand von der Behörde vor der Tür stehen und den Laden schliessen, da die Gewerbeauflagen geändert wurden und man es nicht rechtzeitig mitbekommen hat.
Mit dem Feuer spielen hat auch schon manchen die Selbständigkeit gekostet - Aus der Traum !
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Chantallche

4 0 LK Peine
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| 30.09.2011, 20:11 |
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| Auch wenn ich nicht die Threaderstellerin bin,hatte ich dennoch die gleichen Fragen. Danke für die ausführlichen Antworten!
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