Hallo Ihr Lieben.
Ich weiß nicht ob dieses Thema noch von Interesse ist. Möglicherweise kann ich noch meinen Senf dazugeben:
Im Allgemeinen steht in der Lebensmittelhygiene-Verordnung §3 "Lebensmittel dürfen nur so hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, daß sie bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung nicht ausgesetzt sind. Mit lebenden Tieren nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches darf nur so umgegangen werden, daß von ihnen zu gewinnende Lebensmittel bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung nicht ausgesetzt sind."
Dieser Passus wird von vielen Chefs/Leitern restriktiv oder offen ausgelegt. Dies kommt immer auf die jeweiligen Erfahrungen und Einstellungen. Es sind nämlich nicht immer nur die Nägel! So können auch Hautpartikel, Haare, Schorf o.a. von den Händen "fallen". Wer einmal die Keimrückstände von einer normalen Haut gesehen hat ... Es gibt zum Beispiel auch Menschen, die trotz Händewaschen und desinfizieren noch immer Keime und Sporen haben.
Rechtlich gesehen, kann man nicht verbieten, daß Ihr Gelnägel im Lebensmittelbereich tragt. Der Arbeitgeber muß die Voraussetzungen tragen, daß Ihr die Lebensmittel bei Kontakt schützen könnt (Handschuhe etc.). Folgendes gilt: Der Arbetgeber hat ein Direktionsrecht und kann solche Dinge anweisen. Das Direktionsrecht muß sich aber auch an höherrangigem Recht orientieren. Es findet seine Grenze durch den Arbeitsvertrag und muß sich ganz allgemein an Gesetz und Verfassung halten.
Vor diesem Hintergrund muß letztlich tatsächlich eine Interessenabwägung zwischen Ihrem verfassungsmäßigem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der durchzusetzenden hygienerechtlichen Weisung Ihres Arbeitgebers getroffen werden. Nach Einschätzung dürfte in dieser Situation aber der Persönlichkeitsrechtsschutz (Das Recht auf das Tragen von Gelnägel) höher wiegen als das Recht des Arbeitgebers, durch Direktion Entsprechendes zu verbieten. Denn die Hygieneanforderungen werden durch entsprechende Schutzmaßnahmen (Greiftüte, Handschuhe, Desinfektionsmittel ...) bereits ausreichend genüge getan, insbesondere dergestalt, als daß die Hände immer ausreichend in dem Sinne geschützt sind, daß keine Hautpartikel oder aber eben Fingernagelteile etc. an oder in die Lebensmittel geraten können. Im Ergebnis werden Chefs das Tragen der Nägel aufgrund des höherrangigen Persönlichkeitsrechtes hier nicht verbieten dürfen.
Problematisch ist hierbei immer der Grundsatz >Recht haben und Recht bekommen< und welche Konsequenzen es beim Durchsetzen hat.
Ein Hinweis noch: Manche Desinfektionsmittel enthalten Lösungsmittel die auch den Gelnagel angreifen können (verspröden)
Seid lieb gegrüßt.
29.09.2015 20:47 •
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