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Kleingewerbe vor Tätigkeit beantragen/ Kalkulation

Chaia

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Keine Ahnung :nixweiss: ich habe kein Studio, mich aber reichlich informiert und das wissen dass du Schulungen steuerlich nicht absetzen kannst. Weil: wie zB (wieder bei Ginger) weißt sie keine Steuer aus, auch auf Schulungen. Dementsprechend kann ich dir nicht absetzen.

Aber wie gesagt.. Ich habe keins, habe mich damit nur beschäftigt, wer weiß ob ich mich irre. So ist mein Wissensstand

20.06.2016 15:34 • x 1 #16


Ginger

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aber "abschreibungen" und "von der steuer abetzen" sind 2 verschiedene paar schuhe!

fakt ist: du kannst nur etwas absetzen, wenn du auch steuern zahlst! punkt.
wenn du das natürlich freiweillit tust, dann ist es was anderes.
aber warum sollte man?

20.06.2016 15:36 • #17



Hallo HF2016,

Kleingewerbe vor Tätigkeit beantragen/ Kalkulation

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HF2016

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Ich denke dann reden wir irgendwie aneinander vorbei :shock:

Ich setze alle meine Rechnungen von der Steuer ab, sprich in der EÜR werden Ausgaben gegen Gewinn =
G Oder V.
Dazu kommen dann die Abschreibungen als auch die Kosten für Ausbildung.

Ich hatte oft Rechnungen von Kleinunternehmern die die Steuer nicht ausweisen mussten. Das zählt als normale Rechnung wenn ich eingekauft habe ( zum Beispiel bei Dawanda )

20.06.2016 15:41 • #18


HF2016

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Deswegen bin ich ehrlich gerade verwirrt

20.06.2016 15:41 • #19


Chaia

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Abschreibungen sind aber wieder was anderes. Abschreibungen sind zB kosten für Tische, Stühle, fräser, Lampe etc.

Da sollte man als Kleinunternehmer freiwillig jeden Monat eine Summe beiseite legen für den Fall, dass..

20.06.2016 15:44 • #20


HF2016

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So alles Roger - Normales Gewerbe im Nebenerwerb und Reisegewerbe brauche ich nicht da Papierkram und Büroarbeit an meiner festen Adresse erfolgt. Somit ist das geklärt.
Ich kann dann das auch mobil problemlos machen.

Habe gerade mit dem Sachbearbeiter hier im Rathaus telefoniert

20.06.2016 15:49 • #21


HF2016

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Die Anschaffungen jetzt zahle ich ja vorerst aus privater Kasse und das wird dann mit dem Jahresausgleich verrechnet. Dann habe ich doch mein Kassenbuch und klar lege ich dann was zur Seite für spontanen Bedarf.

20.06.2016 15:53 • #22


Ginger

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wie gesagt, du kannst NUR was von der steuer absetzen, wenn du auch steuern bezahlst!

erstmal die definition:
"von der steuer absetzen" heißt, die ausgaben reduzieren dein zu versteuerndes einkommen. also, alle ausgaben werden zusammen gerechnet und davon abgezogen. von dem restbetrag werden dann die steuern erhoben.

es gibt eben das mit der kleinunternehmerregelung:
- du bezahlst alles ganz normal, was du kaufst
- musst also steuer mitbezahlen
- darfst auf eigenen rechnungen auch keine steuer ausweisen
- kommt nur zum tragen, wenn du unter € 17.500 bleibst (einnahmen)

mit steuer:
- du zahlst nur den nettobetrag, wenn du was kaufst (ohne steuer)
- musst aber im gegenzug dazu deine einnahmen versteuern (19 % abgeben)
- weist auf eigenen rechnungen steuer aus
kann man so weit ich weiß freiwillig tun, aber warum? wäre meiner meinung nach nicht optimal. ich war mal kurzzeitig in der steuer, aber das brachte nur unglück. musste meine preise erhöhen (konnte ja die 19 % nicht allein tragen) und hatte unter'm strich viel weniger geld im portemonnaie. deshalb habe ich dann meine preise wieder gesenkt, mache weniger kunden, konnte wieder aus der steuer raus und so ist es viel besser. :wink:

20.06.2016 15:55 • #23


Chaia

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Aber das Rathaus hat doch mit Dr Steuer nix zu tun, da würd ich mich eher als Finanzamt wenden.

20.06.2016 15:58 • #24


Ginger

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Zitat von HF2016:
So alles Roger - Normales Gewerbe im Nebenerwerb und Reisegewerbe brauche ich nicht da Papierkram und Büroarbeit an meiner festen Adresse erfolgt. Somit ist das geklärt.
Ich kann dann das auch mobil problemlos machen.

Habe gerade mit dem Sachbearbeiter hier im Rathaus telefoniert



? verstehe ich jetzt nicht ganz?
auch, wenn du es mobil machst, brauchst du doch einen gewerbschein...

und willst du jetzt nur ein nebengewerbe? oder haupt?

20.06.2016 16:01 • #25


HF2016

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Zitat von Ginger:
es gibt eben das mit der kleinunternehmerregelung:
- du bezahlst alles ganz normal, was du kaufst
- musst also steuer mitbezahlen
- darfst auf eigenen rechnungen auch keine steuer ausweisen
- kommt nur zum tragen, wenn du unter € 17.500 bleibst (einnah


Ja genau das meine ich doch, aber im Jahresausgleich werden doch alle Ausgaben vom Gewinn abgezogen. Bei einem Verlust in der ersten Zeit schmälert das unsere Steuern die wir zahlen.

20.06.2016 16:02 • #26


Ginger

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Zitat von HF2016:
Ja genau das meine ich doch, aber im Jahresausgleich werden doch alle Ausgaben vom Gewinn abgezogen. Bei einem Verlust in der ersten Zeit schmälert das unsere Steuern die wir zahlen.



NEIN!
wenn du die kleinunternehmerregelung in anspruch nimmst (unter € 17.500) bezahlst du KEINE steuer!

20.06.2016 16:04 • x 2 #27


HF2016

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1. Nur Nebenerwerb
2. Es ging um den Reiseschein ob ja oder nein - geklärt
3. Gewerbe anmelden ja oder nein
Finanzamt das war eigentlich gar kein Thema da ich eh unter 17500 bleibe und mein Jahresgewinn die erste Zeit sicher auch nicht auf über 5200 kommt pro Jahr.
Dann kommt ja dazu noch der IHK Beitrag

20.06.2016 16:06 • x 1 #28


HF2016

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Aber ich habe 11 Jahre das doch so gemacht! Veranlage mit meinem Mann zusammen. Bei Gewinnen werden die Steuern nachberechnet in dem wir beim Jahresausgleich nachzahlen mussten. Bei Verlust in der ersten Zeit oder bei meiner Krankheit haben wir wieder bekommen.

20.06.2016 16:09 • #29


HF2016

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Daher werden Gewinne und Verluste doch mit eingerechnet.

20.06.2016 16:10 • #30



Hallo HF2016,

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