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Unterschied zwischen Kleingewerbe & Nebengewerbe

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" brido07, 18.01.2009 18:58.
brido07

brido07

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Habe vor kurzem meinen Kurs abgeschlossen und mache derzeit nur meine eigenen Nägel, die von meiner Mom und habe inzwischen wohl 2 Kundinnen (weil jede von ihnen mind. schon 2 mal da war) *lach...

Würde das natürlich gerne weiter ausbauen - traue mich aber keine Aushänge oder ähnliches zu machen, weil ich ja nichts offiziell mache.

Ich sollte vielleicht noch erwähnen, daß ich derzeit einen Halbtagsjob und einen 400 EUR-Job habe.

Vielen Dank für Eure Hilfe... bin im Moment echt etwas ratlos... :roll:

18.01.2009 18:58 • #1


julia-nails

hi

wie da die regelung in D ist weiß ich leider nicht.



Frag doch einfach mal bei eurer Wirtschaftskammer oder wie das in D heißt nach und beim Finanzamt und erkundige dich

18.01.2009 19:32 • #2



Hallo brido07,

Unterschied zwischen Kleingewerbe & Nebengewerbe

x 3#3


sofie

sofie

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Nebengewerbe und Kleingewerbe sind Begriffe welche das ein und selbe beschreiben. Als Kleingewerbe bezeichnet man ein Gewerbe dann, wenn maximal 15 Stunden in der Woche für Deine Nageltätigkeit in Anspruch genommen werden.

Die Vorteile vom Kleingewerbe / Nebengewerbe liegen auf der Hand...du brauchst keine zusätzliche Krankversicherung und die Tätigkeit kann unter der Hinzuverdienstgrene vom Arbeitsamt laufen.

Ein Kleingewerbe ist also ein Gewerbe welches nebenher laufen kann. Deswegen nennt man es wohl auch Nebengewerbe...

Also um Deine Frage in kurz zu beantworten:

Kleingewerbe und Nebengewerbe ist das Gleiche!

18.01.2009 22:20 • #3


lomita

lomita

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ähhh stop... nebengewerbe soweit richtig...
aber das "kleingewerbe" kommt erst durch das finanzamt... das hat was mit der versteuerung zu tun sowie mit der buchführung ein normales gewerbe muss doppelte buchführung machen und bei einem kleingewerbe nur eine einnahmen /ausgaben liste... hier mal ein interessanter link...
falls der link nicht gestattet ist bitte löschen!
http://www.gewerbe-anmelden.info/kleingewerbe.html
das mit der krankenkasse hast du auch bei einem Nebenjob... bis zu einem steuerlichen reingewinn von 355 euro brauchst du dich nicht selber versichern!(kommt auf die krankenkasse an ob 355 € oder 400 € )

lg lomita

19.01.2009 00:02 • x 1 #4


Sabsi

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Hallo,

irgendwie schafft Ihr es jemanden vollkommen durchéinander zu bringen.

Mit der Gewerbeanmeldung erhält das Finanzamt die Information des Beginns der gewerblichen Tätigkeitvom Gemeindeamt. Ob nun als Nebengewerbe oder als Vollzeitunternehmer, jeder erhält einen steuerlichen Erfassungsbogen, welcher innerhalb einer vorgegebenen Frist beim Finanzamt abzugeben ist und welcher das Finanzamt über die künftigen steuerlichen und persönlichen Verhältnisse informiert.

In diesem Erfassungsbogen ist auch die Wahl zwischen der Regelbesteuerung und der Besteuerung für Kleinunternehmer zu treffen.

Beim Finanzamt kann also auch ein hauptberuflicher Unternehmer umsatzsteuerlich nach der Kleinunternehmerregelung besteuert werden oder in der anderen Richtung kann ein Nebengewerbe auch Regelbesteuerbar sein, seine Umsatzsteuervoranmeldung also regelmäßig jeden Monat abgeben.

Mehr zum Thema Kleinunternehmerregelung, gibts hier:

http://www.betriebsausgabe.de/kleinunte ... gelung.php


Liebe Grüsse

19.01.2009 00:25 • #5


Sabsi

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Zitat von sofie:
Als Kleingewerbe bezeichnet man ein Gewerbe dann, wenn maximal 15 Stunden in der Woche für Deine Tätigkeit in Anspruch genommen werden.



Diese Aussage ist nicht ganz richtig, so bezeichnet man einen Nebenjob, 400,-- Euro Job, Minijob etc. Mitlerweile gibts auch Midijobs welche aber seitens der Versicherung und Steuer anders geregelt sind.

Für einen Minijob braucht man keinen Gewerbeschein und auch keine 2. Lohnsteuerkarte, da die Abgaben die dafür anfallen über die Knappschaft geregelt sind.

Beim Nebengewerbe so wie es von Seiten des FA gesehen wird, ist es weitestgehend uninteressant wieviele Stunden man arbeitet. Versichern muss man sich in jedem Fall selber (neue Regelung im Rahmen der Krankenkassenreform seit Anfang dieses Jahres).

Liebe Grüsse

19.01.2009 01:25 • #6


brido07

brido07


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DANKE für die Antworten und Links...

hat mich schon ein Stückchen weiter gebracht.
:D

27.01.2009 20:00 • #7


cicosi

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Hallo!
Ich habe gestern mein gewerbe angemeldet. Nageldesign im nebenerwerb!
Jetzt meine frage: brauch ich schon nen steuerberater?
Bekomme noch bis nächstes jahr elterngeld für meine zwillis, dem amt hab ich das schon gemeldet, kein problem.
Was muss ich jetzt noch beachten?

23.04.2009 19:42 • #8


Sabsi

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Wenn Du am Jahresende damit klar kommst, wenn Du Deine Steuerabrechnung machst, brauchst Du keinen Steuerberater, wenn Du Dir dabei aber unsicher bist und jene das gelernt haben und mit den ganzen Gesetzen am laufenden sind, ist es besser man hat einen. Letztendlich ist es eine Kostenfrage, welche Du allerdings wiederum als Betriebsausgaben absetzen kannst.

Mit der Gewerbeanmeldung hast Du dem Gesetz Genüge getan, die Behörden wie Finanzamt, Gesundheitsamt, IHK melden sich in den nächsten Wochen von selber. GEZ und Gema solltest Du Dich auch besser selber kümmern, da du nun öffentlich bist und ein Wirtschaftsunternehmen betreibst und eventuell vor hast, während der Modellage Musik laufen zu lassen.

Beim Ausfüllen des Finanzamtbogens, der in etwa so 3 bis 4 Wochen kommt, solltest Du dir helfen lassen.

........um eine Berufshaftpflicht musst Du dich selber kümmern.

Liebe Grüsse

23.04.2009 23:25 • #9


kosmetikgöre

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Hallo,
ich bin jetzt seit drei Jahren mit einem Kosmetikstudio selbständig und hab mich beim Finanzamt als Kleinunternehmen eintragen lassen, d.h. ich darf im Jahr einen Umsatz von bis zu 19500 Euro machen. Sobald ich darüber geh werd ich ganz normal versteuert. Doch bis dahin muss ich nur meine Einnahm en und Ausgaben notieren, Bons, Rechnungen verwahren.....somit ist die Steuererklärung noch recht durchschaubar. Du kannst bei einem Kleinunternehmen nicht die Vorsteuer zurückholen, musst aber auch nicht die Mehrwertsteuer zahlen, für mich ist das die bessere Variante. :-)
Ich hoffe, das war jetzt nicht zu verwirrend.

25.04.2009 12:23 • #10


cicosi

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Aha, noch ne frage :lol:
Ich hab die belege meiner investitionen (tisch, stühle, geräte usw) aufgehoben. Nützt mir das was? Können diese dinge vom "gewinn" abgezogen werden?
LG

25.04.2009 12:44 • #11


GlamourGirl86

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wenn ein wirtschaftlicher zusammenhang zu deiner arbeit besteht ja, dann sind es vorweggenommene betriebsausgaben und können steuerlich berücksichtigt werden.
kommt nur darauf an wann du die sachen gekauft hast. wenn das im vorjahr war gehts glaub ich nicht mehr bin mir aber nicht ganz sicher wie das mit der zeitlichen zuordnung genau ist.

25.04.2009 14:41 • #12


cicosi

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Hab alles im februar gekauft :lol:
Habt vielen dank für eure hilfe!

25.04.2009 21:12 • #13


Sabsi

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Zitat von kosmetikgöre:
Hallo,
ich bin jetzt seit drei Jahren mit einem Kosmetikstudio selbständig und hab mich beim Finanzamt als Kleinunternehmen eintragen lassen, d.h. ich darf im Jahr einen Umsatz von bis zu 19500 Euro machen. Sobald ich darüber geh werd ich ganz normal versteuert.


Diese Umsatzgrenze betrifft nur die Umsatzsteuerregelung welche Du mit dem Finanzamt getroffen hast, bis zu einem Umsatz von bis zum genannten Betrag braucht man keine Umsatzsteuer auf Quittungen etc. ausweisen bzw. Du darfst auch von Deinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer geltend machen.

Die reguläre Steuerpflicht beginnt bei einem Betrag von 7.664,-- Euro, für alles was darüber hinausgeht bezahlt man Steuer.

Die Umsatzsteuer hat mit der Einkommensteuer überhaupt nichts gemeinsam.

Liebe Grüsse

25.04.2009 23:41 • #14



Hallo brido07,

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