Mobile ND

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" glitzermami, 27.06.2012 13:56.

glitzermami

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Hallo ihr lieben,

eine Bekannte hat mir erzählt, das ich als Mobile Nageldesignerin meine Schulung die ich gemacht habe und die Ware ( Gel u.s.w ) also halt alles was ich mir angeschaft habe nicht von den Steuern absetzten kann.
Stimmt das ? Ehrlich gesagt kann ich es mir nicht vorstellen, da ich noch kein Gewerbe angemeldet habe weis ich es leider nicht.

27.06.2012 13:56 • #1


SilkeLehmann

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Hallo Gltzermami,

1. Du kannst deine Anschaffungskosten beim Finanzamt 6 Monate rückwirkend geltend machen, jedoch nur innerhalt eines Kalender Jahres.

Das man dies als Mobile Nageldesignerin nicht können soll wäre mir neu, da hilft definitiv ein Anruf bei deinem Finanzamt.

Lg Silke

27.06.2012 14:02 • #2



Hallo glitzermami,

Mobile ND

x 3#3


tabatax

tabatax

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Du kannst definitiv alle berufsbezogenen Sachen (Schulunge, Gele, etc.) beim Finanzamt absetzen. Bin ja selber mobil gemeldet und gebe alles an was ich kaufe. Ich mache am Jahresende einfach eine Einnahmen-/Überschußrechnung und reiche die dann beim Finanzamt ein.

Die Aussage, dass man das als mobile ND nicht darf ist absoluter Humbug ... habe ich auch noch nie gehört! Aber wenn du weiterhin unsicher sein solltest, dann ruf beim Finanzamt an.

27.06.2012 16:20 • #3


Xanthara

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Ich kann Tabatax nur zustimmen, was sie geschrieben hat, ist vollkommen richtig.

27.06.2012 16:24 • #4


glitzermami


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Vielen Dank ihr lieben, :wink:

werde mich dann mal selber beim FA schlau machen.

28.06.2012 07:11 • #5


Flimmerkiste

Flimmerkiste

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ja kann dir auch versichern,völliger Quatsch...ist so wie tabatx schrieb..

28.06.2012 09:14 • #6



Hallo glitzermami,

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