Nagelstudio - Gewerbe anmelden?

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" schnucky281, 27.03.2009 18:26.
schnucky281

schnucky281

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Hallo...
Ich grübel jetzt schon seit Tagen ob ich main Studio wieder anmelden soll oder nicht.
Habe es vor zwei Jahren abgemeldet weil ich noch ein Kind bekam und somit fast keine Zeit hatte zu arbeiten.
Jetzt ist er im Kindergarten und ich könnte für ein paar Stunden arbeiten.
Es wird aber nie so viel werden das ich davon Abgaben zahlen müsste war vorher auch schon nicht so.
Was mich etwas abschreckt ist Krankenversicherung. Die muss ja auch erst mal reinkommen und ich zahle jetzt schon ca.140 Euro(freiwillig in die gesetzliche)

Gibt es hier eventuell auch solch ein ähnlichen Fall oder kann mir jemand sagen was er machen würde.

Lieben Gruss schnucky281

27.03.2009 18:26 • #1


Sabsi

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Was ausserdem noch dazu kommt und woran Du gar nicht denkst, du musst bei der jetzigen Wideranmeldung IHK-Gebühren bezahlen, davon ist man nur befreit wenn man das Gewerbe 1.malig anmeldet.

Eine Berufshaftpflicht brauchst Du auch.

GEMA-GEZ wenn Du in deinem Studio ein Radio laufen hast zusätzlich noch knapp etwas über 5 Euro wenn Du einen internetfähigen PC hast. (darüber gibts ein neues Gerichtsurteil).

Kleingewerbe befreit dich nur von der Umsatzsteuer angabe bis 17.500,--

Letztendlich schlägt dann noch die Einkommensteuer zu wenn Du über mehr als 7.664,-- Euro im Jahr Gesamteinkommen hast.

Andererseits ist es halt so, ohne GWS keine öffentliche Werbung oder Du darfst kein Geld nehmen.

Die Entscheidung liegt ganz bei Dir.

Liebe Grüsse

28.03.2009 02:50 • #2



Hallo schnucky281,

Nagelstudio - Gewerbe anmelden?

x 3#3


schnucky281

schnucky281


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Ich danke dir für die Antwort.
Bin immer noch nicht 100% ig sicher was ich machen soll.
Melde ich es dann als Kleingewerbe an? Ich würde ja nur drei Vormittage arbeiten oder so und ne andere Arbeitsstelle habe ich zur zeit auch nicht,dann wäre es ja ein Nebengewerbe oder? Oder melde ich es als Hauptgewerbe an?
Gruss

29.03.2009 20:43 • #3


Sabsi

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Gewerbe ist und bleibt Gewerbe.

Der einzige Unterschied ist die Kleingewerberegelung, welche besagt, dass Du bis zu einem Umsatz von 17.500,-- keine MWsT ausweisen musst.

Alles andere ist wie bei jedem anderen Gewerbe auch.

Was Du verdienen willst oder musst entscheidest Du ganz allein.

Lediglich wieviel man dazu verdienen darf ist unterschiedlich, wenn man Arbeitslosengeld bezieht, HartzIV bekommt oder bereits ein Nebengewerbe hat.

Bis 360,-- Euro braucht man wenn man familienmitversichert ist, keine eigene Krankenversicherung, etc. abschliessen. Bei allem was drüber geht, muss man sich selber versichern.

29.03.2009 21:03 • #4