DU musst du auf jeden Fall nicht um deine Sendung kümmern, das muss der gewerbliche Verkäufer tun.
Das Ergebnis des Nachforschungsauftrags solltest du abwarten.
Vom Kaufvertrag zurück treten kann man unter bestimmten Bedingungen. Hierzu gehört, dass du dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gibst. Heißt: nochmals Möglichkeit geben die bestellte Ware zu liefern, klappt das wieder nicht (oder die Ware ist plötzlich nicht mehr lieferbar) dann kannst du vom Kaufvertrag zurück treten.
04.03.2014 10:51 •
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