Werbung machen als mobile nageldesignerin

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Kunden, Marketing & Werbung

" Steffilein, 06.10.2009 22:51.
Steffilein

Steffilein

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Hallo,
darf ich als mobile Nagedesignerin werbung machen ( Homepage, Flyer etc.)
Was muss ich dann angeben bei der gewerbeanmeldung: Hauptniederlassung, zweigniederlassung, unslbständige zweigstelle oder reisegewerbe?
Man darf ja als mobile friseurin nicht werben.

Bitte um eure Hilfe. :?

Lieben Gruß

06.10.2009 22:51 • #1


handmade13

handmade13

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Du gibst bei der gewerbeanmeldung : Hauptniederlassung an,Firmensitz ist deine Wohnortadresse.

LG Ute

07.10.2009 09:44 • #2



Hallo Steffilein,

Werbung machen als mobile nageldesignerin

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Lilli

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Und natürlich darfst du auch Werbung machen.
Flyer beim Friseur auslegen, im Kindergarten usw.

Aber bitte vorher nachfragen, ob du die Flyer dort auslegen darfst!

07.10.2009 20:22 • #3


manemi83

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du darfst keine werbung machen wenn du ein reisegewerbe angemeldet hast...dann mußt du im prinzip von tür zu tür gehen....lg

19.10.2009 10:50 • #4


Lilli

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Oh hilfe, kein Reisegewerbe anmelden!
Du bist doch keine Vertreterin!
Sondern Mobil nach vorheriger Terminabsprache!

19.10.2009 14:26 • #5


misiu

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was habt ihr denn dort eingetragen art des angemeldeten beriebes? industrie,handwerk,handel,sonstiges?
und angemeldete tätigkeit?nageldesign?oder mobile nail designerin?

und bei betriebstätte wenn man es erstmal mobil macht? und später auch von zuhause aus muss man es dann ändern lassen später oder wie läuft das ab?

02.03.2010 21:59 • #6


Sabsi

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Sonstiges ankreuzen !

Adresse bleibt die gleiche, ausser du ziehst woanders hin, da brauchst nichts mehr ändern lassen.

02.03.2010 23:39 • #7


misiu

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dankeschön sabsi

03.03.2010 14:24 • #8



Hallo Steffilein,

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