Nageldesign nur als Hobby?!

"

Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" Sarah89, 05.04.2010 00:12.
Sarah89

Sarah89

3
1
Hallo. Ich bin Sarah, mache mir seit Anfang des Jahres die Nägel selbst und bin noch ganz neu im Forum, aber immer fleißig am lesen.
So bin ich jetzt auch auf viele Beiträge zwecks Gewerbeanmeldung gestossen und bin mir jetzt etwas unschlüssig ob ich alles richtig mache?!
Ich arbeite Vollzeit in einer Apotheke und habe auch nie vor das Nageldesignen in irgendeinerweise beruflich zu machen. Natürlich sehen Verwandte und Bekannte meine Nägel und möchten auch gerne das ich an ihnen arbeite. Aus zeitlichen Gründen schaffe ich im Monat max. 3 - 4 Leute und sage natürlich auch keine Preise und nichts, aber meine "Kundschaft" steckt mir dann doch immer Geld zu ( 10 - 15 €) und lässt sich auch nicht umstimmen es mir nicht zu geben. Ich wollte jetzt eigentlich nur fragen ob das denn immer noch unter Trinkgeld fällt?
Darf ich das Geld von meinen Modellen als Geschenk annehmen?
Ich hab da jetzt irgendwie ein bisschen Schiss nachdem ich das mit der Gewerbeanmeldung gelesen habe. Bitte um Hilfe nicht das ich mich da irgendwie strafbar mache :?.
Danke.
Liebe Grüße Sarah

05.04.2010 00:12 • #1


Cessi

Cessi

811
19
47
5
Ich sag ja eigentlich immer "Wo kein Richter, da kein Kläger".
Aber um es mal auf den Punkt zu bringen:
Du bietest eine Dienstleistung an (Bekannte), erhälst Geld dafür ( auch wenn du das nicht möchtest ), das heisst, du hast einen Nebenverdienst von zwischen 40 und 60 €.
Nicht angemeldet = Schwarzarbeit

LG

05.04.2010 11:13 • #2



Hallo Sarah89,

Nageldesign nur als Hobby?!

x 3#3


snowbell1989

snowbell1989

300
26
17
ich denke mal nicht dass du wegen den 60 € jetzt ein Gewerbe anmelden musst. Es ist sicherlich ärgerlich für die Nagelstudios in deiner Nähe, aber eine Gewerbeanmeldung ist da denke ich mal nicht gleich nötig.

05.04.2010 11:43 • #3


Sarah89

Sarah89


3
1
Hey! Vielen Dank an euch beide für die schnellen Antworten.
Muss euch natürlich beiden Recht geben. Ich möchte auf keinen Fall irgendjemandem verärgern, schaden oder mich selbst noch strafbar machen, wegen den paar Kröten die ich da geschenkt bekomme. Ich denke aber ich werde vorerst wirklich nur bei meinen Verwandten und guten Freunden üben und auch nochmals betonen, dass ich kein Geld annehme, damit ich da keinen Ärger habe.
Wenn ich dann in einiger Zeit immer noch Spaß am Nägel machen habe und es mein Beruf zulässt, dann vielleicht noch ein oder zwei "Kunden"Anfragen mehr sind kann ich immer noch über die Gewerbeanmeldung nachdenken.
Schöne Ostern noch! Liebe Grüße

05.04.2010 13:08 • #4


Cessi

Cessi

811
19
47
5
Es ist ein Zusatzeinkommen von 720,00 € im Jahr und da sagst du das es nicht nötig ist?
Gute Einstellung aber ist ja Ansichtssache ^^ und muss eigtl jeder selnst für sich entscheiden.

Schau mal bei den anderen Theme nach, vll helfen dir diese ja weiter.

LG

05.04.2010 13:08 • #5


Tinka

Tinka

1345
75
33
2
Zitat von snowbell1989:
ich denke mal nicht dass du wegen den 60 € jetzt ein Gewerbe anmelden musst. Es ist sicherlich ärgerlich für die Nagelstudios in deiner Nähe, aber eine Gewerbeanmeldung ist da denke ich mal nicht gleich nötig.



Sobald man Geld nimmt MUSS man ein Gewerbe anmelden da es ansonsten unter schwarzarbeit fällt. Egal wie viel man am ende des Monats hat.

Am ende des jahres gibst du dann dein Einkommen beim Finanzamt an und das Finanzamt wird es dann warscheinlich als Liebhaberei einstufen. Ich weiß aber nicht genau wie lange die das so laufen lassen ob 1 oder 2 oder 3 Jahre bis die dich so einstufen.
Aber als kleingewerbe hast du ja keinen nachteil wenn du das so anmeldest;)
Im gegenteil dir kann keiner ans bein Pinkeln das du schwarz arbeitest und du darfst auch so viele kunden machen wie du magst.


Ich kann dir garantieren das wenn das jemand mitbekommt eine niedergelassene Nageldesignerin oder so das die dich beim Gewerbeaufsichtsamt anzeigen wird.

Also evtl solltest du über eine Anmeldung mal nachenken.

05.04.2010 13:39 • #6


Sabsi

15767
144
4
54
Tinkgeld ist steuerfrei (§3 Absatz ? ESTG) das kann man nachlesen.

Das was Dir Deine "Kunden" zustecken überschreitet aber die Höhe um einiges und daher ist es Schwarzarbeit wenn Du Geld nimmst, denn sie bezahlen Dich ja für Deine Dienstleistung und das verwendete Material. Die Neider sind überall und die Gefahr das dich jemand anzeigt ist sehr gross und die damit verbundene Strafe auch und zieht unter Umständen je nach dem wie hoch das Vergehen eingestuft wird eine lebenslange Gewerbeuntersagung nach sich und das willst Du bestimmt nicht haben.

Angenommen du verlangst 19,-- Euro und die Kundin gibt dir 20,-- Euro (Rest für dich), diesen 1,-- Euro brauchst Du im Kassenbuch nicht angeben, das fällt dann unter Trinkgeld.

06.04.2010 03:07 • #7


bocki

bocki

146
20
10
Ich habe gehört wenn Du Materialkosten nimmst oder die Leute tun dir was in die Kaffeekasse, kann Dir keiner was.

Also was ist nun richtig ? :?:

Ich möchte mehr Modelle zum Üben haben und möchte es aber nicht umsonst machen , mir wurde bei meiner Schulung gesagt ich kann Materialkosten verlangen( habe ich da was verkehrt verstanden?).

Also muss ich doch ein Gewerbe anmelden?

Was jetzt nun? :?

jetzt kapiere ich garnichts mehr :?:

LG Bocki

06.04.2010 07:47 • #8


TitusMaus

TitusMaus

2071
147
115
7
Bocki:
wenn Du Materialkostenentschädigung verlangst, dann musst Du ein Gewerbe anmelden.

Ebenso wie die Threaderstellerin, auch wenn sie kein Geld von den Kunden möchte, diese ihr´s aber dennoch zustecken.
Vll stellste einfach nur ne Kaffeekasse auf ;)

Oder Ihr 2 geht einfach mal zum Finanzamt und fragt dort unverbindlich nach, wie wo was man machen kann.

Dann ist man immer auf der sicheren Seite :)

LG Dani

06.04.2010 08:56 • #9



Hallo Sarah89,

x 4#9