Bald das 1.mal Mama-was kann/muss beantragt werden

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Eltern & Familie

" Y.v.e, 14.08.2012 10:36.

Y.v.e

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Hallo ihr Lieben....

Ich werde Anfang Dezember das erste Mal Mutter, und befasse mich gerade damit ich beantragen soll / kann / muss :roll:

Wie alles was mit Ämter-Wirr-Warr zu tun hat, man kann VIEEELL lesen und versteht nicht wirklich viel davon...

Also was ja klar ist: Kindergeld - wird bei der zuständigen Familienkasse beantragt

mutterschaftsgeld - zahlt z.T. die Krankenversicherung & der Arbeitgeber... (?) bisher siehts bei mir so aus, dass ich bis 31.08.12 noch befristet angestellt bin, die werden das aber wohl noch bis zum mutterschutz (zw 15.-20. Okt) verlängern (wenn ich der Aussage meine Teamleiters glauben darf).... was wäre denn wenn die, ich sag jezt mal "nur" bis 30.09. verlängern würden ? dann müsste ich quasi Hartz4 beantragen (hab im Januar ne Umschulung abgeschlossen die vom Amt bezahlt wurde, und hab seit Feb. keinen Anspruch mehr auf ALG 1- es sei denn ich hätte schon wieder 12 mon gearbeitet, was ja nicht ist)
und hätte ich dann auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld? und dieses Geld wird doch "nur" 6 wochen vor/8 wochen nach der Geburt gezahlt-oder ? und hier hat mich noch verwirrt, dass wenn das Arbeitsverhältnis der Mutter im Mutterschutz ausläuft, dass dann der AG keine Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld mehr leistet? :help:
Und dann kann man das Elterngeld beantragen (den Antrag natürlich schon direkt nach Geburt stellen)- welches aber auf Soz.Leistungen angerechnet wird?!
Wie läuft denn diese geteilte Elternzeit ? Verstehe ich das richtig dass wenn mein freund davon 3 Monate in Anspruch nimmt, z.B. die ersten 3(?) müsste ich dann theoretisch arbeiten ? :nixweiss:

Gibts eine Stelle(Amt :wink: ) die mich da "richtig" aufklärt - ohne dass man von A nach B geschickt wird ?
hab ich nämlich mal vor Monaten bei ProFamilia beraten lassen, und mein dass die mir was anderes bzgl des Bezuges von Mutterschaftsgeld erzählt hat.... Bin doch echt verwirrt... :help:

14.08.2012 10:36 • #1


unrealangel

unrealangel

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das elterngeld wird aus deinem letzen Einkommen berechnet, so weit ich mich erinnern kann von den letzten 12 Monaten. Du kannst es auf ein oder zwei Jahre beantragen. Allerdings bei zwei Jahren halbiert sich der Betrag. D.h. Wenn du z.b ca 900 Netto bekommen hast die letzten Monate wird es etwas um die 600€ Elterngeld ein Jahr lang, bei zwei Jahren eben nur 300€ rum. Und je nachdem wo du wohnst (je nach Bundesland) gibt es anschliesend nach dem Elterngeld das landeserziehungsgeld, das wird aber auch nach Einkommen berechnet und sind mind 150€ oder so. Bin mir nicht mehr ganz sicher. Wie das mit der geteilten elternzeit auf sich hat, keine Ahnung, sicher ist das ihr euer Einkommen einschicken müsst.

Wegen den mutterschaftsgeld solltest du mal bei deiner Krankenkasse anrufen, die machen alles. Da musst du rechtzeitig den Antrag ausfüllen. Und nicht wundern das Geld wird im ganzen für 6 Wochen eben ausbezahlt.
Alles andere, arbeitszeit, elternzeit usw solltest du mit deinem Arbeitgeber vorher absprechen. Du bist auf jeden Fall im Kündigungsschutz. Alg1 bekommst du glaub ich eh nicht wenn du Elterngeld beziehst. Und bei harzV wird es auf jedenfall angerechnet als Einkommen.
Aber am besten du gehst zu einer schwangerschaftsberatung, Diakonie oder profamilia. Die sagen dir ganz genau wo, wann und wie du genau die Anträge stellst. Alles andere musst du wohl oder übel selber machen.

Das Kindergeld bekommst du erst nachdem du die Geburtsurkunde hast, und die bekommst du erst vom zuständigen Rathaus wenn (kommt drauf an ob du verheiratet bist oder nicht) die vaterschaftsanerkennung vom Papa unterschrieben ist. Die musst du dann beim Rathaus abgeben um die Urkunde zu bekommen.

Is alles sehr kompliziert, deshalb lieber gleich mal beraten lassen. Wenn du ne Hebamme hast, kannst du die auch fragen die wissen das manchmal auch. Zumindest meine wusste es.

An sonnsten alles gute für die Geburt.

14.08.2012 11:41 • #2



Hallo Y.v.e,

Bald das 1.mal Mama-was kann/muss beantragt werden

x 3#3


JuliasDreamNails.

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das kindergeld kann auch schon vor der geburt beantragt werden, dann muss man hinterher nur noch die geburtsurkunde zu schicken....

die vaterschaftsanerkennung (falls nicht verheiratet) kann man eben falls schon vor die geburt beim zuständigen jugendamt machen lassen... oder aber man geht zusammen das baby beim rathaus des geburtsort vom baby anmelden und macht vaterschaftsanerkennung mit anmelden vom baby in einem rutsch...

mit dem elterngeld kann ich dir jetzt leider auch nich so auskunft geben... zumindestens nich das was du alles wissen willst/musst sorry :(

aber eigentlich kannst du auch beim jugendamt dir beratung suchen, die geben dir auch die infos die du brauchst.. zum teil kann dir auch dein frauenarzt schon infos

14.08.2012 12:53 • #3


Y.v.e


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Danke für Euere Antworten.

Hab grad eben offiziell bestätigt bekommen, dass mein Vertrag bis zum 31.10. verlängert wird, und ein paar Tage vorher gehe ich ja schon in Mutterschutz.
Hatte eben auch mal mit der Krankenversicherung telefoniert, durch die Verlängerung bis in den Mutterschutz, bekomme ich auf jeden Fall das Mutterschaftsgeld.... hätte echt anders ausgeschaut wenn mein Vertrag vorher ausgelaufen wäre... Puhh :lol:

Mit dem Jugendamt werd ich mal Kontakt aufnehmen-gute Idee....

Danke schonmal... :P

14.08.2012 13:21 • #4