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Berufsunfähigkeitsversicherung für Nageltanten

"

Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" mona81, 05.10.2011 16:26.

mona81

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So, material ist da, die ersten Kunden verarztet und endlich (!) habe ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung speziell für den Beruf der Nagelkosmetikerin gefunden (unter www.mistral-makler.de ). Hatte hier im Forum mal danach gesucht und nix gefunden, sollte es angeblich nicht geben. Der Versicherungsonkel der mir die Haftpflicht verkauft hatte, hat mir schon wenige Tage später ein Angebot rein gereicht. Freu´ mich! :lol: :roll:

05.10.2011 16:26 • #1


mymaus

mymaus

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aha....und wieviel bezahlst DU?

05.10.2011 19:43 • #2



Hallo mona81,

Berufsunfähigkeitsversicherung für Nageltanten

x 3#3


Sabsi

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Na die Seite gibt aber wenig Information her...

06.10.2011 04:15 • #3


mona81


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Hallo, komme grade aus dem Urlaub zurück. Also: zahlen tue ich für 1.000 EUR BU Rente monatlich ca. 50,00 EUR, da ist auch noch eine Summe für den Todesfall von 5.000 EUR drin, die mir wichtig war. Der Makler hatte mir aber auch empfohlen, die Rentenhöhe anzupassen, sobald ich aus der Startphase raus bin und mein Einkommen steigt. Wir hatten uns auch günstigere Anbieter angesehen, aber es sollte ja auch keine Geschichte für´ s Gewissen sein und eben auch der Beruf genau so versichert ist.

Liebe Grüße und ein schönes Wochenende!
mona
8)

14.10.2011 13:41 • #4


Sabsi

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Der Witz drann.... der Beruf ist nicht anerkannt und die BU nützt Dir im Ernstfall so gut wie gar nichts.

15.10.2011 01:28 • #5


mona81


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:dumm: Witziges Argument, aber Humbuk!
Wenn Du Deinen Hausrat versicherst, findest Du den Begriff auch nicht "anerkannt" im Gesetz.

Der ausgeübte Beruf der Nagelstylistin ist mit der notwendigen Fähigkeit diesen auszuüben versichert. Punkt.

Zum Thema anerkannter Beruf: Wir reden hier auch nicht von gesetzlichen Versicherungsträgern, ich kann privat vereinbaren, was immer ich will. Auch eine BU für einen Beruf.

Nix erzählen lassen! :lol:

15.10.2011 10:54 • #6


Xanthara

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Wenn du einen guten Versicherungsmarkler hättest, hätte der dir geraten eine andere Versicherung für dieses Fall abzuschließen.
Denn eine Berufsunfähigkeit tritt zu 99% nie ein. Da müsste du schon im Rollstuhl landen und ab Hals abwärts nichts mehr machen können, egal in welchen Beruf du arbeitest. Denn selbst wenn du im Rollstuhl landes und die Hände bewegen kannst, bist du nicht Berufsunfähig! Da gehts nämlich nicht nur um den Beruf den du gerade ausübst, sondern um alle Berufe die du trotzdem noch machen könntest.
Das erzählt dir nämlich fast kein Versicherungsvertreter.
Mach dich mal schlau, wieviel % von Versicherungsnehmern die eine BUFV abgeschlossen haben, wirklich in Fall der Fälle eine Zahlung bekommen ;)

15.10.2011 11:12 • #7


tina1982

tina1982

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Hallo Xanthara,

du verwechselst hier Berufsunfähigkeit, und Erwerbsunfähigkeit. Bei Erwärbsunfähigkeit, bist du verpflichtet auch jeden anderen Beruf zu machen, den du je nach Art der EU 3-6 Std ausführen kannst.
Berufsunfähigkeit tritt immer dann in kraft, wenn du deinen im Vertrag angegeben Beruf nicht mehr ausüben kannst. Deswegen ist BU auch deutlich teuerer als EU!


In beiden Fällen wird dir aber deine BU/EU an die Gesetzliche Rente angerechnet.

LG

15.10.2011 11:22 • #8


tina1982

tina1982

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Hier vll auch noch etwas deutlicher erklärt:

Mit der Einführung der Erwerbsminderungsrente wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsabsicherung abgeschafft. Somit hängt der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente nun alleine davon ab, wie viele Stunden man einer beliebigen Tätigkeit nachgehen kann. Leistungen bei diesen gesetzlichen "Erwerbsminderungsrenten" gibt es dabei nicht, wer länger als 6 Stunden am Tag arbeiten kann.
Wer noch 3-6 Stunden am Tag arbeiten kann, erhält 20% des letzten Brutto Einkommens und wer weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann, erhält noch 40% des letzten Bruttoeinkommens.
Dabei gilt, dass jede Tätigkeit als Bezug herangezogen werden kann, also auch Jobs, die Sie selbst niemals freiwillig ausüben würden.
Erst wer außerstande ist, mindestens 3 Std. täglich irgendeiner Tätigkeit nachzugehen, hat Anspruch auf eine VOLLE Erwerbsminderungsrente.

Fazit: Die Absicherung der Arbeitskraft mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt seit 2001 eine völlig neue Bedeutung. Wer bei einer Berufsunfähigkeit nicht leer ausgehen will oder einen "zumutbaren" Job ausführen möchte, der sollte sich um eine Berufsunfähigkeitsversicherung bemühen.

LG

15.10.2011 11:45 • #9


Kerstin80

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Xanthara hätte recht, wenn in der Berufsunfähigkeitsversicherung die Verweisbarkeit beinhaltet wäre. Die Verweisbarkeit in einer Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet, daß man bei einer Berufsunfähigkeit noch auf eine Tätigkeit verwiesen werden kann, die man noch imstande ist, auszuüben.

In machen Verträgen und gerade "Billig-" oder "Altverträgen" kann so was noch Bestandteil sein. Deswegen immer Nachfragen.

Ich bin jetzt nicht unbedingt Fan von Maklern. Ich habe den Beruf der Versicherungskauffrau gelernt und darin 8 Jahre gearbeitet. Was man da erlebt, was Makler verzocken ist echt ein Witz.

Wenn der Kunde was günstiges will, werden uralt Versicherungsbedingungen raus gekramt, damit der Vertrag auch ja schön billig ist aber dafür auch wenig Leistung erhält.

Oder die KFZ-Versicherung wird jedes Jahr gekündigt und bei einer anderen Versicherung, die der Makler anbietet, abgeschlossen, damit er jedes Jahr aufs neue die Abschlussprovision kassiert.

Alles schon erlebt!

Also, immer gründlich informieren!

15.10.2011 12:53 • #10


Sabsi

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Wesentlich wichtiger finde ich, wenn man als Selbständige freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlt.

15.10.2011 23:13 • x 2 #11


mona81


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Zum Thema Makler: meiner Meinung nach gibt es hierzu keine Alternative. Ein Makler ist per Gesetz verpflichtet unabhängig zu beraten und ausschließlich im Sinne des Kunden zu arbeiten. Ein Versicherungsvermittler hat immer einen Geschäftsplan, der eingehalten werden muss.

Mein Makler hatte mir auch zur Information mehrere Versicherer gezeigt (aber nicht angeboten), bei denen der Vertrag im Monat ca. 10,00 EUR günstiger gewesen wäre, natürlich mit schlechteren Leistungen. Hier wäre dann aber auch die "abstrakte Verweisbarkeit" teil des Vertrages geworden, wovon mir dringend abgeraten wurde (hatte Kerstin80 schon kurz erwähnt). Weiterhin gibt es natürlich Listen, in denen man die Anzahl der Prozesse, die ein BU Versicherer führt, erkennen kann. Also ich bin mit der Beratung wirklich sehr zufrieden gewesen und hatte auch das Gefühl, dass mir jemand kompetentes gegenüber "sitzt" (wir hatten eigentlich immer telefoniert, klappte ganz gut).

Ich weiss aber, dass es im Versicherungsvetrieb viele Nasen gibt, die man nicht auf Kunden loslassen sollte.

17.10.2011 14:08 • #12



Hallo mona81,

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