Einnahmen und Ausgaben im Gründungsjahr angeben

Sabsi

15767
144
4
54
Zitat von Funny Anny:
Deinen Steuerberater fragen.
Evtl. kann er es auch so machen.
Aber wenn das Finanzamt sie sehen will und du kannst sie nicht vorzeigen, kann es sein das es nicht erstattet wird. ( Wenn ich richtig informiert bin!)


schlimmstenfalls kann es passieren, dass dich das Finanzamt auf Grund fehlernder Unterlagen "schätzt".

Liebe Grüsse

13.02.2009 01:51 • #16


Ginger

Ginger

10882
129
70
5640
Zitat von Funny Anny:
Hallo
Alles kann ich dir nich beantworten aber:
Gewerbe anmeden kostet 20 Euro, richtig, wenn du ein Homestudio eröffnest musst noch noch zum Gewerbeamt und das eintragen lassen. Hab ich 50 Euro oder so bezahlt, kommt auf die Größe drauf an.
Das mit dem Geld stimmt auch, du musst keine Vorrauszahlung leisten, du muss ein Kassenbuch führen in dem du jeden Monat die Ein- & Ausgaben notierst. Am Ende des Monats rechnest du die Ausgaben von den Einnahmen ab, dann hast du deinen Gewinn. Am Ende des Jahres rechnest du alle Monate zusammen, wieder Einnahmen - Ausgaben und dann hast du deinen Jahresgewinn, der wird dann versteuert. Die Höhe legt sich daran fest wieviel zu an Gewinn rausschlägst, biste fleissig, freut sich auch der Staat;)
Leg dir doch jeden Monat was zurück, dann kannst du es im nächsten Jahr direkt bezahlen.


da hab ich auch mal ne frage zu (bin ja auch noch ganz am anfang :oops: ):

wie weißt man denn seine einnahmen nach ? ich schreib den kunden ja keine rechnung..
vertrauen die dann einfach auf mich oder muss ich meine preisliste vorlegen oder wie ?

mann...das is alles so kompliziert... :roll:

19.02.2009 00:36 • #17



Hallo zauberschnecke01,

Einnahmen und Ausgaben im Gründungsjahr angeben

x 3#3


Sabsi

15767
144
4
54
Auch wenn es im direkten Sinn keine Pflicht gibt eine Quittung auszustellen, für Dich selber für die Buchhaltung aber musst Du eine Ausstellen.

Buchhaltergrundsatz: Keine Buchung ohne Beleg.

Liebe Grüsse

19.02.2009 01:18 • #18


Crazynails*2007

1428
74
22
3
Hab auch mal eben ne Frage dazu,
und zwar bin ich bei ebay unter einem anderen Namen angemeldet als wie ich mein Studio nennen möchte, da der Name schon vergeben war. Ist das ausschlag gebend bei den Rechnungen? Oder reicht da mein realer Name und Anschrift?

Mmmhhh....für mich würde sich ein NG kaum lohnen, mein Mann und ich sind zusammen veranlagt und er kommt über die Grenze, aber nur brutto. Ist das denn die Grenze netto?
Das ärgert mich jetzt...

19.02.2009 02:12 • #19


Sabsi

15767
144
4
54
Da hat das eine mit dem anderen nichts zu tun, Inhaber des Shops oder Studios bist Du mit Deinem Namen.

19.02.2009 02:56 • #20


LuciaNails

13
2
Zitat von Sabsi:
hallo,

1. haben sich die Krankenkassenversicherungsgesetzte seit Anfang des Jahres geändert, d.h. wenn Du dich selbständig machst, musst Du dich selber versichern.


Liebe Grüsse


Sorry, das ist aber nur so wenn Du dich Hauptberuflich selbstständig machst!

Du darfst in einem MiniJob 400Euro verdienen
Bei Nebenerwerblicher Selbstständigkeit 360Euro seit 2009, 355Euro/2008
Aber Achtung: Minijob+Nebenerwerbliche Selbstständigkeit darf zusammen 360Euro/Monat nicht übersteigen!
Wann ist man Hauptberuflich Selbstständig?
Z.B. Sofern der selbständig erwerbstätige Angehörige jedoch mindestens
einen – mehr als geringfügig tätigen – oder mehrere – nur geringfügig
tätige – Arbeitnehmer beschäftigt, liegt Hauptberuflichkeit vor, so dass die
Familienversicherung ausgeschlossen ist.

L.G. Beate

19.02.2009 08:24 • #21


Funny Anny

550
17
10
Zitat von Ginger:
Zitat von Funny Anny:
Hallo
Alles kann ich dir nich beantworten aber:
Gewerbe anmeden kostet 20 Euro, richtig, wenn du ein Homestudio eröffnest musst noch noch zum Gewerbeamt und das eintragen lassen. Hab ich 50 Euro oder so bezahlt, kommt auf die Größe drauf an.
Das mit dem Geld stimmt auch, du musst keine Vorrauszahlung leisten, du muss ein Kassenbuch führen in dem du jeden Monat die Ein- & Ausgaben notierst. Am Ende des Monats rechnest du die Ausgaben von den Einnahmen ab, dann hast du deinen Gewinn. Am Ende des Jahres rechnest du alle Monate zusammen, wieder Einnahmen - Ausgaben und dann hast du deinen Jahresgewinn, der wird dann versteuert. Die Höhe legt sich daran fest wieviel zu an Gewinn rausschlägst, biste fleissig, freut sich auch der Staat;)
Leg dir doch jeden Monat was zurück, dann kannst du es im nächsten Jahr direkt bezahlen.


da hab ich auch mal ne frage zu (bin ja auch noch ganz am anfang :oops: ):

wie weißt man denn seine einnahmen nach ? ich schreib den kunden ja keine rechnung..
vertrauen die dann einfach auf mich oder muss ich meine preisliste vorlegen oder wie ?


Also ich hab ein Kassenbuch, da trage ich mit Datum ein was ich gemacht habe / Neumod/ Auff....etc und wieviel ich kassiert habe. Klappt ohne Probleme seit knapp 3 Jahren

19.02.2009 17:02 • #22


Sabsi

15767
144
4
54
Zitat von Crazynails*2007:
Mmmhhh....für mich würde sich ein NG kaum lohnen, mein Mann und ich sind zusammen veranlagt und er kommt über die Grenze, aber nur brutto. Ist das denn die Grenze netto?
Das ärgert mich jetzt...


Es wird immer vom "BRUTTO" ausgegangen.

Liebe Grüsse

19.02.2009 18:00 • #23


Crazynails*2007

1428
74
22
3
Kann man die Veranlagung ändern?

20.02.2009 22:05 • #24


Sabsi

15767
144
4
54
Hallo Ramona.

das geht nicht ganz so einfach wie man sich das Vorstellt.

Grundvoraussetzung für eine Trennung der gemeinsamen Veranlagung ist ein Ehevertrag in welchem Gütertrennung vereinbart ist.

Liebe Grüsse

20.02.2009 22:16 • #25


Crazynails*2007

1428
74
22
3
Mmhhh...das ist ja doof

Naja, dann bleibt mir wohl nix anderes übrig als auf meine paar Nägelchen die ich mach auch steuern zu zahlen...

21.02.2009 20:57 • #26


Ginger

Ginger

10882
129
70
5640
Zitat von Funny Anny:
Zitat von Ginger:
Zitat von Funny Anny:
Hallo
Alles kann ich dir nich beantworten aber:
Gewerbe anmeden kostet 20 Euro, richtig, wenn du ein Homestudio eröffnest musst noch noch zum Gewerbeamt und das eintragen lassen. Hab ich 50 Euro oder so bezahlt, kommt auf die Größe drauf an.
Das mit dem Geld stimmt auch, du musst keine Vorrauszahlung leisten, du muss ein Kassenbuch führen in dem du jeden Monat die Ein- & Ausgaben notierst. Am Ende des Monats rechnest du die Ausgaben von den Einnahmen ab, dann hast du deinen Gewinn. Am Ende des Jahres rechnest du alle Monate zusammen, wieder Einnahmen - Ausgaben und dann hast du deinen Jahresgewinn, der wird dann versteuert. Die Höhe legt sich daran fest wieviel zu an Gewinn rausschlägst, biste fleissig, freut sich auch der Staat;)
Leg dir doch jeden Monat was zurück, dann kannst du es im nächsten Jahr direkt bezahlen.


da hab ich auch mal ne frage zu (bin ja auch noch ganz am anfang :oops: ):

wie weißt man denn seine einnahmen nach ? ich schreib den kunden ja keine rechnung..
vertrauen die dann einfach auf mich oder muss ich meine preisliste vorlegen oder wie ?


Also ich hab ein Kassenbuch, da trage ich mit Datum ein was ich gemacht habe / Neumod/ Auff....etc und wieviel ich kassiert habe. Klappt ohne Probleme seit knapp 3 Jahren


aah, ok, so hatte ich das auch vor und wenn das reicht: umso besser :wink:

25.02.2009 23:23 • #27


GlamourGirl86

436
4
Zitat von Crazynails*2007:
Kann man die Veranlagung ändern?


die veranlagung kann bei ehegatten auch getrennt werden indem einer der beiden eheleute ein kreuzchen auf der steuererklärung für getrennte veranlagung setzt.
sobald einer das macht führt das FA die getrennte veranlagung durch, wenn nichts angekreuzt wird erfolgt die zusammenveranlagung.

hoffe konnte dir damit helfen

26.02.2009 21:26 • #28


Sabsi

15767
144
4
54
Getrennte Veranlagung geht nur dann wenn beide Parteien uneingeschränkt steuerpflichtig sind und den Nachweis über einen Ehevertrag mit Gütertrennung erbringen.

Allein schon die steuerlichen Gesetze welche sich dieses Jahr geändert haben füllen eine ganze Din A4 Seite.

Steuerspezifische Fragen deshalb immer mit dem FA direkt abklären.

Liebe Grüsse

26.02.2009 23:06 • #29


July85

17
2
Eine Bitte, hier wird wild spekuliert über ein sicherlich schweres Thema, nämlich Steuern, es sollten sich nur welche zu Wort melden, die sich damit auskennen.

Ihr schafft es mit euren Aussagen Leute, die sich damit auskennen, zu verwirren. Ich habe mir diesen Thread durchgelesen und war danach sehr verwirrt. Obwohl ich tagtäglich damit zu tun habe.

Will hier niemanden angreifen und natürlich möchte jede jeder helfen aber dann auch richtig.

06.07.2009 11:30 • #30



Hallo zauberschnecke01,

x 4#15