Einnahmen und Ausgaben im Gründungsjahr angeben

Cessi

Cessi

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@July85: Wenn du jetzt noch ins Detail gehen würdest wäre es hilfreicher ^^ 'Welche Beiträge sind falsch und welche richtig?

Wenn du tagtäglich damit zu tun hast, kannst du den jenigen bestimmt einen Tipp geben.

06.07.2009 12:31 • #31


July85

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Ich darf keine Tipps geben, da das nicht in meine erlaubte Tätigkeit fällt. Beraten dürfen nur Steuerberater und da man nie weiß wer sich hier rumtreibt, halte ich mich mit speziellen Beratungen zurück.

Aber zum Beispiel die getrennte Veranlagung darf auch ohne Gütertrennung gewählt werden. Nur ist sie meistens nicht von Vorteil sondern eher ein Nachteil.
Und auch beim Kassenbuch gibt es einiges zu beachten. Habe ich aber schon in einem anderen Thread erläutert.

Ich denke wer sich Hauptberuflich selbständig macht, sollte sich einen Steuerberater suchen und wer das nur nebenbei macht, bei der jeweiligen Institution nachfragen.

06.07.2009 19:22 • #32



Hallo zauberschnecke01,

Einnahmen und Ausgaben im Gründungsjahr angeben

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Sabsi

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.........auch wenn man nur Nebengewerbe betreibt, lohnt sich ein Steuerberater, denn die kennen viele Gesetze, welche Ottonormalverbraucher nicht weiss und letztendlich spart man Steuern.......und zu verschenken denke ich, hat keiner was.

07.07.2009 04:07 • #33


July85

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Aber die Steuerberater lassen sich auch jede kleine Frage bezahlen. Und das Nebengewerbe soll sich ja auch lohnen. Und bei einer geringen Selbständigkeit kann man bei den Lohnsteuerhilfevereinen nachfragen.

Ich weiß nicht wie viele Anschaffungen nötig sind und ob man viel Anlagevermögen hat oder nicht.

Aber mit einer kurzen Einführung kann man die EÜR auch selber machen.

08.07.2009 09:59 • #34


Snaily

Snaily

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Zitat von Juli85:
Aber die Steuerberater lassen sich auch jede kleine Frage bezahlen. Und das Nebengewerbe soll sich ja auch lohnen. Und bei einer geringen Selbständigkeit kann man bei den Lohnsteuerhilfevereinen nachfragen


Ganz genau, wenn man hier bischen was sparen kann, zahlt man das ersparte dem Steuerberater. Aber bei den Lohnsteuerhilfevereinen kann es schon passieren, daß man gleich abgelehnt wird..... weil die nur private Steuerfällen mit Einnahmen aus unselbständiger Arbeit bearbeiten. Mit Mieteinnahmen wurde ich dort schon weggeschickt.

Ist ja schon lustig....einerseits wäre es sehr gut, wenn sich hier wirklich nur Leute zum Thema äußern, die Ahnung davon haben, Ironie an dem ganzen, daß die es eigentlich nicht dürfen.... :wink:

Tip: Wiso Software und direkt beim Finanzamt fragen

L.G. Snaily

22.07.2009 13:09 • #35


Valentina26061981

Valentina2606198.

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Ich hätte auch noch eine Frage bezüglich der Einnahmen und der Ausgaben im Gründungsjahr.
Ich würde gerne bald nebenberuflich ein Kleingewerbe anmelden.

Ich habe gelesen, dass man Ausgaben, die man bis zu 6 Monaten vor der Gewerbeanmeldung gemacht hat, noch zu seinen Ausgaben für sein Gewerbe rechnen darf (Studioeinrichtung, Material, etc), sozusagen noch in der Einnahmenüberschussrechnung aufführen darf.

Ist das korrekt?

Grüße
Vale

26.07.2009 23:26 • #36


jane-doe

jane-doe

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@Valentina,
ich habe mein Studio im Juni angemeldet und nach Absprache mit dem Steuerberater,die Ausgaben ab Januar mit eingereicht. Mir wurde alles anerkannt.
LG Jane

26.07.2009 23:37 • #37


Sabsi

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Ja ist vollkommen korrekt. Rechnungen dürfen nicht älter als ein halbes Jahr sein.

Liebe Grüsse

26.07.2009 23:43 • #38


Valentina26061981

Valentina2606198.

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Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Dann weiß ich ja, was ich zu tun habe.
Grüße
Vale

27.07.2009 19:38 • #39


Valentina26061981

Valentina2606198.

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Und noch ne Frage zu der Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Wenn ich z.B. Gele, Pinsel, Schablonen, Desinfektionsmittel, UV-Lampe, Fräser-Bits etc. kaufe und die mit in die Einnahmen-Überschuss-Rechnung schreiben möchte, dann ist das ja in dem Fall klar, dass es für das Studio gekauft wird.
Was mache ich aber bei einer Steckdosenleiste, die ich im Baumarkt kaufe. Die soll für das mobile Nageln sein, damit ich nicht in Bedrängnis komme, wenn die Kundin mir sowas nicht zur Verfügung stellen kann. Versteht ihr? Kann ich den Kassenbon genauso verwenden?

Bzw auch andere Materialien. Rechnungen für Visitenkarten, oder Gutscheinkarten, dickes Papier für Kundenkarteikarten, Stempel für Treukarten....
Was is mit den Kosten für die Betriebshaftpflicht oder Weiterbildungskurse in Acryl, Nailart etc und die späteren Kosten für die Kurse bei der HWK, um geprüfte Nageldesignerin zu werden?

Und das hört sich jetzt zwar blöd an, ich habe mich fast blöd gesucht, einen Shop zu finden, der günstig Quittungsblöcke druckt und leimt. Da sind dann gleich Abnahmemengen von mind. 40 Stück (war in einem Shop die geringste Menge). Das is einfach zu viel für den Anfang. Jetzt hab ich mir meine eigenen Quittungsblöcke zurechtgeschneidert (mit inkl. MwSt da Kleinunternehmer etc) und habe mir Buchbinderleim gekauft und Buchbinderpappe.

Naja das is für die Leute vom Finanzamt sowas von nicht nachzuvollziehen, warum das für ein Nagelstudio gebraucht wird. Aber ich weiß ja, dass ich es fürs Studio gekauft habe. Kann man sowas auch "absetzen"?
Genauso die Einzelteile für meine Staubabsaugung, Axiallüfter, Netzteil, Kunstleder zum Bespannen?

Was setzt ihr alles so ab?

Wenn ich später mal sesshaft bin, möchte ich ein Homestudio. Da kann ich ja, wenn ich bis 17.500 Umsatz im Jahr als Kleinunternehmer, wieder Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen. Und die komplette Studioeinrichtung, sei es einen Nagelstudiotisch (sei es selbst gekauft oder selbst gemacht, Quittungen wieder aus dem Baumarkt), Gardinen, Schaufensterdeko, Lampen, Regale, Pflanzen kann ich doch im Prinzip alles mit meinem Verdienst in dem Einnahmen-Überschuss gegenrechnen oder?

Ich weiß, Steuerberater, aber so lange ich noch am Anfang stehe, möchte ich so wenig wie möglich zusätzliche Kosten haben. Vielleicht haben schon einige von Euch Erfahrungen in der Hinsicht machen können und können mich ein wenig aufklären.

Würde mich sehr auf Antwort freuen.

Gruß Vale

15.08.2009 22:05 • #40


Sabsi

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So wie ich das sehe, sind es ganz normale Aussgaben die du ohne weiteres mit in die Abrechnung reinnehmen kannst.

Was davon letztendlich das FA anerkennt und was nicht, kommt auf den Sachbearbeiter an.

Wenn Du das denen aber so erklärst, wie hier, dann passt das schon.

15.08.2009 22:39 • #41


Valentina26061981

Valentina2606198.

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Wow, prompte Antwort! Vielen Dank Sabsi :)

15.08.2009 22:58 • #42


Sabsi

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apropo Kassenbon..........dieser alleine reicht nicht, immer auch ne ordentliche Rechnung verlangen, (mit Stempel und Unterschrift) bzw. man bekommt eine wo dann der Kassenbon draufgeheftet wird.

Liebe Grüsse

15.08.2009 23:01 • #43


Valentina26061981

Valentina2606198.

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Oh, ok. Das wusst ich jetzt auch noch nicht. Das merk ich mir für die Zukunft.
Danke für die Info.

Vielleicht kann ich mir für mein Ultraschallbad noch nachträglich eine Rechnung ausstellen lassen.

Grüße, Vale

15.08.2009 23:07 • #44


Ivo

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hallo liebe leute,

leider muss ich feststellen, dass hier sehr viele tipps leider falsch sind. ich kann euch nur empfehlen mal ein startercenter bei der iihk aufzusuchen oder eine existenzgründungsberatung in anspruch zu nehmen.
diese werden bis zu 90% gefördert. man bekommt also fast kostenlos professionelle beratung und muss sich nicht auf gefährliches halbwissen verlassen. ich bin selber akkreditierter gründercoach und habe schon ne menge gründer erlebt, die mit ihrem halbwissen gescheitert sind.

nutzt doch einfach die fördermöglichkeiten, die der staat für existenzgründer zur verfügung stellt. kann euch anlaufstellen und akkreditierte existenzgründerberater nennen. wenn jemand infos braucht, kann er sich ja gerne melden.

lg
ivo
gruenderberater@gmx.de

16.10.2009 11:26 • #45



Hallo zauberschnecke01,

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