HWK Beitrag

"

Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" nagelprinzessin, 01.02.2011 13:19.

nagelprinzessin

1
1
Hallo,
bin selbständig ausschließlich mit Nageldesign und habe mal wieder von der HWK meine Jahresrechnung erhalten. Nun habe ich gelesen, daß für Nagelstudios kein HWK Beitrag fällig wäre.
Daraufhin habe ich bei der HWK angerufen, diese teilten mir unfreundlich mit, daß ich auf jeden Fall die Rechnung zahlen müsste und daß das Urteil gar nicht rechtskräftig wäre. Außerdem meinte er noch, bei der IHK würde ich genauso viel oder mehr zahlen.
Wie komm ich bei diesem Laden möglichst schnell raus?
Danke für Eure Hilfe!
Gruß
Mandy

01.02.2011 13:19 • #1


michab

20
7
Hallo, wenn du in deine Gewerbeschein mehrere Aktivitäten eingetragen hast, wie Fusspflege, Kosmetik, usw. dann fällst du unter Kategorie Kosmetik und bist beim HWK, wenn nur mit Nageldesign registriert bist dann nur beim IHK.

Lg,
Michaela

02.02.2011 10:24 • #2



Hallo nagelprinzessin,

HWK Beitrag

x 3#3


Funny Anny

550
17
10
Zahl das bloßnicht! Das versuchen die immer so. Ich hab dadurch mehrere hundfert Euro verloren. Wenn du NUR Nageldesign betreibst musst du NICHT zahlen.Lass dir nicht drohen. Ich hab auch gewonnen.

02.02.2011 20:14 • #3


Welli

127
1
1
laut auskunft IHK gehört seit 2009 nageldesign wieder zur IHK

beitrag je nach region unterschiedlich

kannst mal schauen ob bei deiner reionalen IHK die wirtschaftssatzung findest (über die suche)
dort stehen die beiträge drin

z.b.
Heilbronn Einzelunternehen und Gbr bis 5.200,- Gewinn sind beitragsfrei
nächste staffel ist 25.000,-, da wäre der beitrag 25,- pro jahr

04.04.2011 13:47 • #4


Romiena1988

Romiena1988

428
48
2
1
Ich hab jetzt gelesen auf einer Seite eine Dame hatte angerufen bei der IHK, dass man Fußpflege und Nageldesign mit ins Gewerbe der IHK nehmen darf, wenn der Begriff kosmetische Fußpflege jedoch hingechrieben wird fällt es unter der HWK.

29.04.2011 01:23 • #5