Karte von der Handwerkskammer

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" hasekind, 16.01.2010 17:51.

hasekind

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Hallo ihr lieben vielleicht kann mir einer von euch helfen.
Ich hab am 4.11.2009 ein Nebengewerbe als mobile Nageldesignerin angemeldet ohne probleme heute hab ich von der stelle post bekommen das sie auf einmal eine Kopie meiner Karte von der Handwerkskammer haben wollen. Aber soviel wie ich gelesen habe gehört doch dieser Beruf nicht dazu.
Und muß ich mich dort anmelden oder bei der IHK.
Brauch eure hilfe.

Nicole

16.01.2010 17:51 • #1


Sabsi

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Den Fehler hast Du vermutlich beim Ausfüllen der Gewerbeanmeldung schon gemacht und deswegen fragen die jetzt nach.

Geh hin oder ruf an, Nageldesign gehört zur IHK. Gegebenenfalls auf der Gewerbeanmeldung ändern lassen.

18.01.2010 04:24 • #2



Hallo hasekind,

Karte von der Handwerkskammer

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Funny

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Auch hier muß ich leider widersprechen, Nageltanten gehören zum Handwerk der HWK. und diese geforderte Karte nennt sich: HANDWERKSKARTE zulassungsfrei Handwerke.
Man bekommt von der HWK eine Reg .-Nr. und auf der Rückseite sind alle Tätigkeiten aufgelistet die man ausführen darf. Diese verlagt der Zoll.
Die IHK ist nur für Handelsberufe zuständig, deshalb wird man staatl. geprüft von der HWK und nicht der IHK.
Im Nebengewereb mußt du keine Karte haben, diese kostet schließlich Geld, und das nicht wenig. ( IHK kostet etwas weniger) jeder Jahr auf´s neue, abhängig von deinem Verdienst.
Die stelle schreibt dich an weil sie die Anmeldung vom Gewerbeamt bekommen, da kommen noch eingige die Geld von dir wollen, aber nicht alle kriegen.
Dein Steuerbüro hilft die dabei. ;-)


Grüße



P.S. Arbeite im Rechts- und Steuerwesen. Und wir haben diese Sachen tägl. auf dem Tisch.

31.01.2010 14:52 • #3


Tutti

Da muss ich Dir widersprechen und Sabsi recht geben. Es gibt ein Gerichtsurteil dass wir Nageltanten nun zur IHK gehören.
Schau mal nach, es gibt schon einen Fred darüber!

31.01.2010 16:29 • #4


Funny

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Kannst du mir bitte ein Link mit dem Urteil senden? Den es hier gibt geht nicht mehr und im Netz habe ich noch nichs gefunden.
Wäre mir auch total neu da die Prüfung ja noch die HWK macht.
Und das HWK und IHK keine Freunde sind würde hier ein Fehler vorliegen.
Oder bildet die IHK jetzt aus?
Und wieso fällt ein Handwerk jetzt in die IHK und die HWK gibt noch Katen aus?

Das Urteil würde mich brennend interessieren.

Grüße

31.01.2010 16:45 • #5


Candle

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Funny lies Dir das hier einfach mal durch http://www.buhev.de/2008/04/vgh-bw-6s24 ... tudio.html
Die HWK bietet zwar die Prüfung an, aber das hat nichts mit der Zugehörigkeit zu tun, laut Urteil ist die IHK zuständig.

31.01.2010 17:08 • #6


Tutti

Die HWK bildet immer noch aus.
Trotzdem gehören wir jetzt zur IHK.


Urteil des 6.*Senats vom*29.11.2007 -*6*S*2421/05*-

Hab nur diesen Link auf die schnelle gefunden, gilt auch in allen anderen Bundesländern.

31.01.2010 17:08 • #7


Tutti

31.01.2010 17:10 • #8



Hallo hasekind,

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