Nebengewerbe anmelden?!

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" Larishia, 25.04.2013 19:38.

Larishia

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Hallo Mädels!

Habe da mal eine Frage...
und zwar möchte ich gern ein Nebengewerbe anmelden...
allerdings habe ich überhaupt keinen Plan was ich da beachten muss!

Also wie folgt...
Ich bin momentan in Teilzeit beschäftigt für 19,5 Stunden in der Woche bis ende diesen Jahres.
Bin 22 Jahre und ledig. Mein Partner (wir leben zusammen) ist Hauptberuflich Selbstständig.

Eigentlich möchte ich mir nur etwas Geld dazu verdienen...
da ich aber keine Lust auf Schwarzarbeit habe, möchte ich das ganze gerne offiziell machen!

Was muss ich beachten?
Was muss abgeführt werden? (Muss dann überhaupt was abgeführt werden?)
An wen muss ich mich wenden?
Wenn ich das zu Hause machen möchte, welche Vorschriften muss ich da einhalten?


Ich hoffe Ihr könnt mir helfen und mir den ein oder anderen Tipp geben!

Danke und liebe Grüße

25.04.2013 19:38 • #1


DragonLady

DragonLady

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Alos das Gewerbe ist kein Problem...ich habe meins seit zwei Jahren angemeldet. Hatte ich auch nur vorsichtshalber gemacht wegen der Modelle...

Da gehste einfach zum Bürgerbüro und sagts Du möchtest ein Nebengewerbe anmelden. Bei mir war es so, es hat 20€ gekostet und die Dame war super nett, hat alles gefragt, was ich machen möchte ...als ich Nageldesign gesagt habe, hat sie auch gefragt ob Mobil oder von zu Hause...ob sie vorischtshalber Verkauf von Kosmetikartikeln eintragen soll...etc.
Bei mir hat sie Nageldesign, Verkauf von Pflegeprodukten und Pflegezubehör/Accessoires eingetragen.

Dann bekommst Du ein paar Wochen später Post von verschiedenen Behörden...bei mir zumindest...HWK etc.

Ich muss nichts abführen, da ich ja ncoh keine Einnahmen habe und bis 17.800€ im Jahr ist glaube ich eh frei...dann musste ich noch einen Bogen ausfüllen, dass ich als Kleinunternehmer keine MwSt ausweisen darf und so...ich weiß das schon alles gar nicht mehr...aber ist nichts schlimmes...ich habe den Vorteil...das ne gute Freundin früher ebenfalls zu Hause genagelt hat und sie hat mir dann auch beim Ausfüllen geholfen :D

25.04.2013 20:16 • #2



Hallo Larishia,

Nebengewerbe anmelden?!

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Sara´s Nails

Sara´s Nails

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und musstest du ende des jahres einahme ausgaben liste beim finanzamt abgeben oder etwas bezahlen ?

25.04.2013 20:28 • #3


Luzi72

Luzi72

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Ich gehe mal davon aus, dass zusammen mit der Einkommensteuererklärung auch eine EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung) abgegeben werden muß. Die ist aber weiter nicht wirklich schwierig... Das ist im Grunde nur ein zusätzliches Formblatt bei der Steuererklärung und eine Aufstellung der Ausgaben und Einnahmen, die man im Grunde auch in einer Excel-Tabelle machen kann.

(so war es zumindest bei mir, als ich noch mein Nebengewerbe als Buchhalterin hatte)

25.04.2013 21:43 • #4


Orchidee1712

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Also wenn du das Gewerbe angemeldet hast meldet sich das Finanzamt bei dir und schicken dir einen Fragebogen, den musst du ausfüllen.
Wenn du unter 17500€ Umsatz im Jahr hast kannst du die Kleinunternehmerreglung in Anspruch nehmen, d.h. dass du keine MwSt ausweisen darfst und dir nicht die Vorsteuer ziehen darfst, dafür musst du dann aber auch nicht monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.
Am Ende des Jahres muisst du deine Einnahmen den Ausgaben gegenüberstellen.

Ob du dann zusätzlich Steuern zahlen musst kann man so pauschal nicht sagen da das auf verschiedene Dinge ankommt.

25.04.2013 22:06 • #5


DragonLady

DragonLady

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Zitat von Sara´s Nails:
und musstest du ende des jahres einahme ausgaben liste beim finanzamt abgeben oder etwas bezahlen ?


Da ich keine Einnahmen hatte, habe ich auch nichts bei den Lohnsteuern angegeben, daraufhin hatte mich der nette Sachbearbeiter angerufen und gesagt ich soll einfach einen Zusatzzettel machen, wo ich draufschreibe: 2011 - keine Einnahmen
Zahlen musste ich natürlich nichts :mrgreen:

Das hat denene bis jetzt gereicht. Wenn die Fragen haben, dann melden die sich schon :wink:

Das ist hier bei uns recht unkompliziert

26.04.2013 04:30 • #6


wee-wee

wee-wee

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Zitat von DragonLady:
.ich habe meins seit zwei Jahren angemeldet. Hatte ich auch nur vorsichtshalber gemacht wegen der Modelle...

Ich muss nichts abführen, da ich ja ncoh keine Einnahmen habe und bis 17.800€ im Jahr ist glaube ich eh frei...dann musste ich noch einen Bogen ausfüllen, dass ich als Kleinunternehmer keine MwSt ausweisen darf und so...


Du musst nur aufpassen, dass du nicht zu lange nix verdienst, denn dann kann dir das Gewerbe entzogen werden. Dann wird dir das als Liebhaberei/Hobby ausgelegt und du musst deinen Gewerbeschein zurückgeben.

26.04.2013 07:51 • #7


Orchidee1712

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Wenn Sie auch keine Ausgaben geltend macht passiert da nix. Nur wenn Sie über längere Zeit nur Ausgaben hat und keine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar ist.

26.04.2013 08:47 • #8


DragonLady

DragonLady

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Richtig...meine Freundin hat seit 6 Jahren den GS und er wurde ihr bisher nicht entzogen :-)

26.04.2013 11:51 • #9


wee-wee

wee-wee

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Zitat von DragonLady:
Richtig...meine Freundin hat seit 6 Jahren den GS und er wurde ihr bisher nicht entzogen :-)


Vielleicht ist das auch unterschiedlich je nach Sachbearbeiter - ich kenne jetzt eine, der wurde es aberkannt - allerdings auch erst nach ein paar Jahren ;)

26.04.2013 14:26 • #10


DragonLady

DragonLady

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Ja das kann natürlich auch sein...aber sooo lange wollte ich mit dem Gewinn dann auch net warten...jedenfalls nicht 6 Jahre :D

26.04.2013 14:53 • #11


Larishia


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Danke für eure zahlreichen und schnellen Antworten!

Was meint ihr denn mit keine ,,Einnahmen''?
ich mein, ich will natürlich ein wenig Geld damit verdienen!

Zwar nicht sonderlich viel, aber immerhin ein wenig dazu verdienen!

und dann muss ich sozusagen zum Ende des Jahres

meine Einnahmen gegenüber den Ausgaben (Materialien) stellen oder wie?

26.04.2013 16:26 • #12


DragonLady

DragonLady

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Ganz genau...ich habe das zwar bisher noch nicht gemacht, aber so weit ich weiß, reicht da ein faches Blatt Papier mit Einnahmen und Ausgaben.

26.04.2013 16:46 • #13


Orchidee1712

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Genau so wie dragonlady sagt.

Aber nicht nur das Material sondern auch alles was sonst in Bezug auf dein Gewerbe anfällt

26.04.2013 17:10 • #14


jeanny33

jeanny33

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du musst alle einnahmen und ausgaben gegenrechenen..anteilige miete, material, telefon, schulungen ect. und die positionen auf einem extra blatt erläutern...(ich mach alles mit exel) also zum beispiel...position 1 neumodellage...pos.2 refill...3 naturnagelverstärkung und so weiter...

26.04.2013 20:38 • #15



Hallo Larishia,

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