Nebengewerbe und verheiratet! steuern?

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" fhey83, 14.08.2009 11:41.
fhey83

fhey83

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hallo!
hab grad mein nebengewerbe angemeldet.
jetzt sagte mir mein steuerberater ich müsse umsatzsteuer vorauszahlung leisten weil ich verheiratet bin! :shock:
genau diese sachen wollte ich ja umgehen voraus und nachzahlungen,indem ich unter den 400 euro im monat bleibe.
Jetzt bin ich total verwirrt.
dachte echt es wäre voll easy: kassenbuch führen, ende jahr steuererklärung abgeben, unter 400 euro im monat bleiben und eben nicht in diese schit zahlungen zu rutschen.
war schon am überlegen ob ich wieder abmelde. :cry:
wird nämlich ganz leicht zur schuldenfalle!wollte einfach nur nicht schwarz nageln.

danke für eure hilfe

14.08.2009 11:41 • #1


mavera

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also ich hab mein gewerbe seit 2006 und hab nie irgendwas im vorraus bezahlt.Hat auch mein Steuerberater nie was von gesagt und das Finanzamt hat sich auch nicht beschwert. Ist ja schon meine zweite Steuererklärung gewesen.
Aber mit der Krankenkasse musste aufpassen! Nix 400,- sondern nur 350,- als selbständige. Ab dem 351,- Euro fliegste aus der Fam. Versicherung raus!
Alldieweil der Gesetzgeber nämlich davon ausgeht,wenn man selbstständig ist man ein Monatseinkommen von mind. 1800,- hat. Tolle Wurst,ich weiss,aber so hat es mir mein krankenkassenmensch erklärt.
Haste aber wiederum ein Teilzeitjob auf Steuerkarte,bist also selber versichert passiert nix.

Soviel zur deutschen Rechtsprechung :roll:

14.08.2009 15:24 • #2



Hallo fhey83,

Nebengewerbe und verheiratet! steuern?

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hexe1411

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Bist du sicher, dass du deinen SB richtig verstanden hast? Kann mir seine Aussage gar nicht vorstellen. Die Umsatzsteuer hat mit deinem Mann doch gar nix zu tun, lediglich die Einkommensteuer, da ihr wahrscheinlich gemeinsam veranlagt seid.

Solange das Nebengewerbe auf dich läuft, bist auch nur du umsatzsteuerpflichtig, oder in deinem Fall falls Kleingewerbe angemeldet, halt eben nicht. Da muss auch keine USt-Vorauszahlung geleistet werden, wenn dein Umsatz im Jahr 17500 Euro nicht übersteigt. Muss aber beantragt werden.

Dein Gewinn wird mit eurer beider Einkommen zusammengerechnet und daraus die Einkommensteuer berechnet.

Also frag lieber noch mal genauer nach.

14.08.2009 18:24 • #3


Naya-Lina

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Servus,

wenn Dein StB das ernst gemeint hat, dann wechsel ihn. Du hast ein Kleingewerbe, ich mein die Grenzen liegen da bei 12000,- im Jahr. Da brauchst Du keine Umsatzsteuer entrichten (kannst aber auch keine Vorsteuer ziehen).

Und Du zahlst die USt nie voraus, man zahlt die erst am 10. Tag des Folgemonats. Sprich alle Umsätze, die du im Juli gemacht hast, die darauf entfallende USt am 10.08.

Und DAS muss Dein StB wissen, das kriegt man ja in der Steuerfachangestelltenausbildung schon beigebracht, das ist ja unglaublich, ehrlich!

Gruß
Sandra

14.08.2009 21:16 • #4


Sabsi

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Das mit der Umsatzsteuervorauszahlung kann nur dann möglich sein, wenn Dein Mann auch selbständig ist und ihr beide zusammenveranlagt werdet und über die Grenze der 17.500,-- raus kommt.

Bist aber Du die einzige in der Familie welche selbständig ist, liegt diese Grenze zwar auch bei 17.500,-- aber bis du diesen Umsatz erreichst, fliesst noch viel Wasser den Bach hinunter.

Die Kleinunternehmerregelung musst Du aber beantragen, bzw. du bekommst ohnedies vom Finanzamt die Bogen zugeschickt, welche Du ausfüllen musst.

Liebe Grüsse

15.08.2009 02:18 • #5


GlamourGirl86

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schließe mich den anderen an, dein stb kann nicht von ust-vorauszahlungen geredet haben.
außerdem zaht man ust im folgemonat und nicht im voraus.
höchstens est-vorauszahlungen werden geleistet, wenn davon auszugehen ist dass man viel nachzahen müsste am ende vom jahr wenn die steuererklärung gemacht wurde.

15.08.2009 09:48 • #6



Hallo fhey83,

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