Steuern bei Hauptberuf und Kleingewerbe (nagel)

"

Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" woilknoil, 28.10.2011 10:21.

woilknoil

33
6
Hallo zusammen,

ich mal wieder :roll:

Ich wollt mal fragen ob sie eine von euch da auskennt =)

ich hab einen hauptberuf und jetzt mobile nageldisignerin als kleingewerbe angemeldet.
jetzt heisst es ja, dass mein gewinn/verlust mit meinem einkommen aus dem hauptberuf gegengerechnet wird, daraus ergeben sich dann meine steuern....

wie bitte läuft das genau? ich will ja schliesslich nicht weniger netto haben als jetzt....

wenn ich verlust mache, davon gehe ich jetzt mal am anfang aus, weil bestimmte anschaffungen noch zu tätigen sind...
wie errechnet sich das dann?
bruttolohn - verlust kleingewerbe = zu versteuernder betrag? (dann bekomm ich ja mehr raus!?)

hoffe ihr habt da etwas ahnung =)

28.10.2011 10:21 • #1


Judith8412

Ich befürchte, dass sich das Ganze (genau wie bei der Sozialversicherung) auch etwas schwieriger gestaltet.
Beim Thema "Steuern" würde ich dir eher zu einem Steuerberater raten - Da bist du auf der sicheren Seite!

28.10.2011 10:35 • #2



Hallo woilknoil,

Steuern bei Hauptberuf und Kleingewerbe (nagel)

x 3#3


woilknoil


33
6
@Judith8412

ich hab leider keinen steuerberater =(
ich hab das vor dem kleingewerbe immer selbstständig gemacht u keine probleme gehabt, aber je mehr ich hier lese desto unsicherer werde ich .
hab das gefühl dass ich mehr zahle als ich einnehme.

28.10.2011 10:41 • #3


Judith8412

Zitat von woilknoil:
hab das gefühl dass ich mehr zahle als ich einnehme.


Da täuscht dich dein Gefühl eventuell nicht.. Es ist halt auch kein Zuckerschlecken sich selbstständig zu machen. Schau mal hier... vielleicht hilfts dir ja ein bisschen weiter :nixweiss:

https://www.beautynails-forum.de/naildes ... 10043.html

LG

28.10.2011 11:00 • #4


woilknoil


33
6
man oh man - ich hab s halt gemacht weil ich nicht schwarz nägel machen will.
ich wollt mir zu meinem lohn einfach legal was dazu verdienen ...

28.10.2011 11:12 • #5


Judith8412

...das ist ja auch sehr löblich, aber es ist halt nicht einfach! Das muss dir klar sein.
Gutes Gelingen!

28.10.2011 11:39 • #6


mikado

210
9
8
2
Bist Du denn hauptberuflich angestellt oder selbständig?
Ich bin hauptberuflich selbständig und nebenbei noch angestellt bei 100 Stunden im Monat. Ich zahle natürlich Einkommenssteuer auf meine Selbständigkeit, wobei ich alle Kosten für meine Firma geltend mache, die sich steuerlich günstig auswirken, also alle Rechnungen und Belege sammeln.
Dann zahle ich noch Einkommenssteuer bei meinem Angestelltenverhältnis. Es wird bei der Einkommenssteuererklärung alles zusammengerechnet, daraus ergeben sich dann auch die Vorauszahlungen für das nächste Jahr.
Es kann aber nicht sein, dass Du mehr bezahlen musst, als Du einnimmst!

28.10.2011 15:43 • #7


Sabsi

15767
144
4
54
Hallo Woilknoil,

Der Grundfreibetrag liebt bei
8.004 Euro für Ledige und bei 16.008 Euro für Verheiratete.

Wenn Du das von Deinem Gehalt und das was bei der EÜR übrigbleibt zusammenzählst und Du diesen Betrag nicht übersteigst.... dann brauchst keine Angst vor einer Steuernachzahlung haben.

Näheres dazu erklärt Dir aber Dein Steuerberater..... denn da gibts ja auch noch ne Handvoll anderer Freibeträge zu berücksichtigen.

29.10.2011 01:55 • #8


Anja24

263
50
2
3
Fällt nicht auch Gewerbesteuer an? Sie erzielt doch Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Der Freibetrag von 8004 € bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen. Also Gehalt minus Pauschbeträge oder nachweisbar mehr Ausgaben als der Pauschbetrag plus EÜR vom Nageldesign. Wenn man dann unter 8004 € liegt, zahlt man keine Einkommensteuer bzw. bekommt die zu viel gezahlte Lohnsteuer wieder.

29.10.2011 15:41 • #9


Sabsi

15767
144
4
54
Die Gewerbesteuer oder auch Gewerbeertragssteuer wird von den Kommunen erhoben, die Freibeträge sind unterschiedlich liegen aber in etwa alle über dem 20.000 Euro Bereich.... ist also für Nebengewerbe völlig indiskutabel.

30.10.2011 02:21 • #10


GlamourGirl86

436
4
der gewerbesteuerfreibetrag liegt bei 24.500€ für natürliche personen/ Personengesellschaften der hebesatz wird von den gemeinden festgelegt. wenn man nur nebenbei ein gewerbe betreibt kommt man da in der regel nicht drüber.

für die ESt werden deine einnahmen aus den verschiedenen einkunftsarten erst getrennt errechnet und dann addiert dieses ergebnis abzüglich evtl. anfallenden vergünstigungen/ Freibeträge ergibt das zu versteuernde einkommen.

als angestellte zahlst du lohnsteuer und für ein gewerbe werden vorauszahlungen geleistet. die festgesetzte steuer wird dann mit den geleisteten vorauszahlungen verrechnet und je nachdem bekommt du dann was zurück oder musst nach zahlen.

eigentlich kannst du dich also nicht schlechter stellen was steuern betrifft. wenn man mehr einkommen hat zahlt man eben mehr.

30.10.2011 12:19 • #11


Sabsi

15767
144
4
54
Solang man aber nicht über die 17.500,-- euro kommt zahlt man keine Vorauszahlungen..... (war nur als Anmerkung gedacht).... da man ja auch am Bogen vom FA den Haken bei der Kleingewerberegelung gesetzt hat.


.... und es kann durchaussein, dass Du in den ersten Jahren.... vom Gesamtnettoeinkommen weniger hast...... den Erfahrungsgemäss wirft ein Kleingewerbe in der Zeit noch keinen Gewinn ab und man zahlt drauf.

30.10.2011 23:38 • #12


woilknoil


33
6
Hi Mädels,

also ich hab mich mit nem guten Bekannten unterhalten, der Steuerberater ist =)
hab doch einen gefunden.

Der hat mir gesteckt, dass bei den Summen, die ich momentan anstreben (also ein Plus im zweiten Gründungsjahr von ca 1000€ im Jahr, sowie ein Minus im Gründungsjahr)
ich erst mal garnix zu erwarten habe

Da ich ja zudem noch festangestellt bin.

Jetzt kann ich mit euern ganzen Grenzen aber überhaupt ix anfangen ..

8004€ auf s jahr gerechnet? na da komm ich mit meinem Gehalt aus meinem Festjob locker drüber. =(

Vorauszahlungen zahl ich sowieso nicht, weil ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme =)
somit entfällt auch die Gewerbesteuer etc =)

07.11.2011 09:23 • #13


Sabsi

15767
144
4
54
.... das Minus im Gründungsjahr wird bei der gesamten Steuererklärung abgezogen und von dem was dann noch drüber ist über die genannten 8004,-- Euro musst Du Einkommensteuer zahlen.

08.11.2011 01:28 • #14


woilknoil


33
6
Stimmt =)
also mir hat er s so erklärt, dass am Ende des Jahres, wenn dann steuer gemacht wird, ich z.b. nicht 600 euro steuer raus bekomm, sondern das verrechnet wird u dann bekomm i halt z.b. nur 400

dach tda kommt jetzt meeeega geld auf mich zu =)

08.11.2011 11:04 • #15



Hallo woilknoil,

x 4#15