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Unterschied zw. kosmetischer und medizinischer Fußpflege

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Pediküre & Fusspflege

" Gast, 08.09.2007 00:31.

Traumangela

Hallo,

hier findet Ihr eine kleine Auflistung was kosmetische Fußpfleger im Gegensatz zu medizinischen Fußpflegern und Podologen nicht dürfen.

Allerdings gibt es zwischen Medizinischer Fußpflege und Podologie noch Unterschiede. Die Ausbildung zur Podologin verlangt einiges mehr und jährliche Weiterbildungsmaßnahmen im Punktesystem. Ganz wichtig ist wie bei so vielem, die Desinfektion und das alles Steril gehalten wird. Karteikartenführung muß auch sein, wegen Krankheitsbild und wegen Medikamente.

Kosmetisch
alles was zum verschönern
dient wie:
Nägel schneiden, Nagelhaut bearbeiten, Feilen, Lackieren, Cremen und Massieren, Paraffinbad, sowie permanent Kosmetik (Gel)

Aber:
keine Hühneraugen
keine Druckstellen
keine eingewachsene Nägel
keine verdickten Nägel
keine Schwielen
bearbeiten

Medizinisch
darf alles was Kosmetisch nicht darf.
Allerdings keine Kunden die Zuckerkrank sind, oder Blutverdünnungsmittel nehmen.


Podologie
darf alles. Zusätzlich
Orthesen-Druckschutzmittel, Spangen und alles was mit Korrektur zu tun hat.

Hoffe, ich konnte Euch einen kleiner Überblick verschaffen und habe nichts vergessen.

Liebe Grüsse

08.09.2007 00:31 • #1


handmade13

handmade13

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, als Fußpfleger mit Zusatzausbildung darfst du auch Spangen setzen (wird als Tagesseminar angeboten!)

Als Fußpfleger darfst du auch keine Tamponaden setzen oder z.B.einen massiv eingewachsenen Nagel behandeln.

Lieben Gruß

Ute

20.04.2008 09:54 • #2



Hallo Gast,

Unterschied zw. kosmetischer und medizinischer Fußpflege

x 3#3


Sprudel

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Hallo!
Ich habe die "medizinische Fußpflege" (und Handpflege) gelernt. Darf mich aber nur "Fußpflegerin" nennen. Ich darf aber "med. Fußpflege" betreiben.

Die Podologengesetze haben sich ja geändert. Nur noch Podologen dürfen sich "med. Fußpfleger" nennen. Und diese müssen eine zweijährige Tagesvollzeitchule besucht haben.

Ich habe aber Zusatzzertifikate durch Lehrgänge erworben. Ich darf somit Diabetiker und Bluter behandeln,
ich darf Spangen setzten,
Kunstnägel/Prothesen erstellen und setzen,
Fußnägel durch UV-Gel aufbauen/ergänzen/korrigieren

und ich mache dann noch den Lehrgang Orthesen, das ist Druckentlastung. Wollte mir aber diesen Lehrgang aufheben, den möchte ich gerne in der Podologenschule in Neuenbürg machen. Die anderen Lehrgänge habe ich gleich hier in Frankfurt gemacht damit ich das schon mal habe. Am liebsten hätte ich gerne alle Zusätze in der Podologenschule gelernt, aber die ist im Schwarzwald - zu weit! Ich darf als "Fußpflegerin" also doch einiges mehr. Und es gibt noch sehr viel mehr Lahrgänge, die man als einfacher Fußpfleger machen darf.

Ich arf aber nicht den Titel "med. Fußpflegerin" mißbrauchen/verwenden oder damit werben. Das wird mit Strafen bis zu 2.500 Euro geahndet.

Ebenso darf ich keine "med. Fußpflegepraxis" betreiben. Das Wort Praxis gehört zum "Mediziner" also "med." Eine "Praxis" gehört ausschließlich den Ärzten.

Ich darf aber sehr wohl ein "Med. Fußpflegeinstitut" betreiben. Institut ist ok. und med. Fußpflege übe ich ja aus. Ich werde also eine "Med. Fußpflegepraxis" betreiben.

Ich darf auch keine "Fußzonenreflexmassage" ausführen. Neuerdings dürfen es auch die Podologen nicht mehr! Jetzt dürfen das nur noch Ärzte.

Deswegen betreiben Podologen und Fußpfleger und med. Fußpfleger die:
Druckpunktmassage am Fuß! Ist eh fast das gleiche!"

Wenn ich nun mir so die Homepages der Fußpfleger ansehe oder die Tafeln an den Haustüren ansehe oder wenn ich von der "Fußpflege-Praxis" lese, dann weiß ich, daß die Gewerbetreibenden sich nicht über die neuen Gesetze informieren!

Es wird geworben mit "Fußpflege-Praxis" obwohl es gar keinen Arzt darin gibt!

Es wird geworben mit Fußzonenreflexmassage, obwohl es weder ein Podologe noch ein Arzt ist!

Es wird sich tituliert mit "med. Fußpfleger" obwohl auf dem Zertifikat steht "med. Fußpflege" und nicht "med. Fußpfleger".

In Frankfurt wurden jetzt zwei Institute von der Gewerbeaufsicht geschlossen, weil die Betreiberinnen mit Fußzonenreflexzonenmassage geworben hatten. Sie waren aber nur Fußpflegerinnen. Sie hatten die Reflexmassage erlent. Lernen darf man das, anbieten als Leistung aber nicht! Das hat die "Konkurrenz" in die Suppe gespruckt! Also Vorsicht!!!!!!

Liebe Grüße von Kathi

24.04.2008 20:27 • x 1 #3


Traumangela

Hallo,

......und hier noch ein Link der auch wunderbar dazu paßt:

Lest selbst:

http://www.ostechnik.de/index.php?o.... ... 2&Itemid=1


Liebe Grüsse

24.04.2008 21:24 • #4


handmade13

handmade13

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@ Kathi: Ich habe eben dein posting gelesen....ich bin normalerweise echt gut informiert,aber das man als Fußpflegerin die Fußreflexzonenmassage nicht anbieten darf wußte ich nicht!! :shock:

Ich habe es gelernt und biete die Reflexzonenmassage als solche an :? ...d.h. seit einer halben Stunde nicht mehr...hab es sofort geändert!! :wink:

Ich dank dir für die Info!!

Viele Veränderungen finde ich ja wirklich sinnvoll,aber ich habe mich in meiner Ausbildung zur med. Fußpflege echt aufgeregt,dass man sich nicht med. Fußpfleger nennen darf,aber eine solche machen darf :roll:
Ist doch Wortspielerei!

Lieben Gruß

Ute

25.04.2008 09:27 • #5


Sprudel

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Liebe Ute!

Das mit der Fußzonenreflexmassage ist ganz neu! Die Ärzte verdienen immer weniger und suchen sozusagen nach "Domänen". Dabei klauen sie anderen leider gerne die Butter vom Brot.

Ich habe den Lehrgang zur Druckpunktmassage am 05/06.04.08 gemacht. Also ganz frisch. Die Ausbilderin ist zweifache Ärztin und Podologin. Sie hat uns gesagt, daß nicht mal mehr Podologen "Fußzonenreflexmassage" ausüben dürfen. Stell Dir das mal vor!

Du benennst Deinen Service einfach in "Druckpunktmassage am Fuß" um und machst weiter wie bisher!

Ganz liebe Grüße von Kathi

25.04.2008 19:06 • #6


handmade13

handmade13

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@ Kathi:Genauso hab ich es postwendend gemacht,als ich das las ;-) Bei mir ist das schon 5 Jahre her und da durfte man es auch Fußreflexzonenmassage nennen und als solche anbieten.
Was mich wundert ist,dass nur Ärzte das noch machen dürfen...viele Ärzte tun das doch als Humbug ab und ist doch oft von der Schulmedizin nicht anerkannt.
Das boten doch die meisten Heilpraktiker an...dürfen die auch nicht mehr????

Na ja...man muss sich nur zu helfen wissen ;-)....Danke dir !! :lol:


Lieben Gruß

Ute

26.04.2008 08:11 • #7


gala

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Hallo zusammen

Im Fußpflegeforum, wird gerade heiß diskutiert über dieses Thema.
In einem Beitrag wurde noch mal aktuell festgehalten das der neuste Stand der Dinge, laut ZFD und Gesundheitsbehörden so aussieht:
Fußpfleger mit dem Zertifikat med. Fußpflege dürfen weder mit dem Label med. werben geschweige den ausüben.
Das Ausüben, und die Berechtigung, die med. Fußpflege auf Anordnungen eines Arztes oder Heilpraktiker hat allein der Podologe.
Die med. Fußpflege ist eine Ausübung von Heilkunde die nur der Podologe machen darf.
Fußpfleger oder kosm. Fußpfleger dürfen offene Wunden, Hühneraugen, Entzündungen, eingewachsene Nägel oder Pilzerkrankungen nicht behandeln. Auch nicht nach Anordnung eines Arztes.
Das ist vom Gesundheitsamt bestätigt.
Den Fußtherapeuten von der HWK gibt es nicht mehr. Die Ausgebildeten dürfen sich nicht Therapeuten nennen und wird von den Behörden überwacht.
Die Ausübung von Heilkunde ohne Erlaubniss ist eine Straftat und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.
Ich übe die Fußpflege schon fast 10 Jahre aus, habe keine Podologenausbildung und war eigentlich ziemlich geschockt, weil für uns dann nicht mehr viel übrig bleibt, was wir tuen dürfen.
L.G.
Gala :(

26.04.2008 10:27 • #8


monika

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hallo gala

habe was interessantes für dich gefunden

habe vor 18 jahren meine med. fusspflege gemacht, und bin staatl.
anerkannte fusspflegerin. keine podologin. arbeite mobil und habe ein
studio.
rechne mit krankenkasse ab, für spangen und diabetiker

Folgende Tätigkeiten gehören zum Berufsbild des Fußpflegers:

1. Fachgerechtes Schneiden der Nägel.
2. Abtragung von Nagelverdickungen ohne pathologischen Befund.
3. Sondieren der Nagelfalzen.
4. Abtragung von Hautverdickungen (Formhaut) ohne pathologischen Befund.
5. Unblutiges Entfernen von Hühneraugen.
6. Anleitung zur präventiven Fußgymnastik.
7. Durchführung präventiver Fussmassagen.
8. Anleitung zur häuslichen Pflege der Füße durch Kunden.
9. Beratung bei der Auswahl von Pflegemitteln.
10. Dekorative Pflege der Füße.


Folgende Tätigkeiten gehören zum Berufsbild des/der Podologen/Podologinnen bzw. medizinischen Fußpflegers-/Fußpflegerinnen:

1. Nagelbehandlungen,
d. h. richtiges Schneiden der Nägel, Behandlung eingerollter und eingewachsener Nägel, Nagelmykosen oder verdickter Nägel
2. Hyperkeratosebehandlungen,
d. h. Abtragung übermäßiger Hornhaut und Schwielen.
3. Behandlung von Clavi und Verrucae,
d. h. fachgerechtes Entfernen und Behandeln von Hühneraugen und Warzen.
4. Druck- und Reibungsschutz,
d. h. Maßnahmen zur Entlastung schmerzhafter Stellen.
5. Orthonyxie,
d. h. Anfertigung spezieller Nagelspangen bei eingewachsenen Nägeln.
6. Orthesentechnik,
d. h. Anfertigung von langlebigen Druckentlastungen.
7. Nagelprothetik,
d. h. künstlicher Nagelersatz.
8. Fuß- und Unterschenkelmassage als therapeutische Maßnahme oder zur Steigerung des Wohlbefindens.

Freundliche Grüße
_________________
Norbert Deuser, Leiter Podologie am St. Marienkrankenhaus"

lg monika

28.04.2008 20:02 • #9


Soni

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Hallo Traumangela,

was du über das Tätigkeitsfeld der med. Fußpflege geschrieben hast ist nicht ganz korrekt.

Die med. Fußpflege wird seit kurzem auch von Podologen ausgeübt, die 2 Jahre dafür lernen müssen. Die Ausbildung kostet ca. 10.000 €.

In den Kosmetikschulen werden Fußpfleger/innen schon seit Jahrzehnten ausgebildet, die dann, in der Regel selbständig, die med. Fußpflege ausüben.

Manche Podologen haben aber einfach behauptet nur noch sie dürften die med. Fußpflege ausüben, so falsch haben diese, dann die Behörden informiert.

Einige Ämter haben das geglaubt, obwohl bereits ein eindeutiges Urteil des OLG Naumburg am 04.03.2004 verkündet wurde, dass die Ausübung der med. Fußpflege wie bisher erlaubt ist. Trotzdem haben sich die Gerüchte gehalten.

Im Januar 2006 hat das Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales des Landes NRW (dort wurde besonders gelogen) zu den Gerüchten Stellung bezogen und festgestellt, dass ein Tätigkeitsschutz für Podologen nicht existiert.

Achtung: Zur Zeit wird das Gerücht verbreitet es gäbe eine „kleine med. Fußpflege“, die demnächst aber nicht mehr ausgeübt werden darf. Das ist Unsinn!

Es gibt in Deutschland ca. 50000 Institutionen, die die med. Fußpflege anbieten aber nur ca. 150 Podologen mit 2- jähriger Ausbildung. Es ist nicht zu erwarten, dass es viele Podologen in den nächsten Jahren geben wird, da bei diesen hohen Ausbildungskosten die Fußpflege viel zu teuer würde.

LG SONI

01.03.2009 17:52 • #10


handmade13

handmade13

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Soni...super Info! Ich danke dir!

Denn ich hab auch med. Fußpflege gelernt und kannte nur die "bekannte" Version,dass ich das nicht anbieten darf!

LG Ute

10.03.2009 10:55 • #11


zabaione

zabaione

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...ich habe ebenfalls vor 18 Jahren , med. Fusspflege erlernt. Diabetiker wurden ebenso behandelt, Spangen gesetzt...eben alles. WER war denn dafür da? Es gab ansonsten "nur" die Pediküre. Mal abgesehen davon hat meine Ausbildung vor 18 Jahren auch eine Stange Geld gekostet. Da hat man dann sein Ausbildungszertifikat und kann es ja eigentlich nicht aufhängen...? Oder das "med." durchstreichen?
Komisch...20 Jahre hat alles toll funktioniert und dann sowas.
Wie gut muss es Deutschland doch gehen, wenn solche Luxusprobleme ausgegraben werden und "neue" Berufe ins Leben gerufen werden, die gar keine sind...

24.08.2010 01:53 • x 1 #12


homi1964

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Also ich habe im März 2009 meine Ausbildung in med. Fusspflege gemacht. Uns wurde nicht untersagt Diabetiker und Bluter zu behandeln, sowie Hühneraugen zu entfernen. Wenn das so wäre, dann könnte ich ja eigentlich nur eine kosmetische Fusspflege anbieten. Das wiederum deckt nicht den Bedarf meiner Kunden. Ich biete die mobile Fusspflege an und das nehmen vorwiegend ältere Menschen in Anspruch, die haben nun mal oft Hühneraugen und sind Diabetriker und nehmen Blutverdünner. LG

24.08.2010 07:20 • #13


JennyF

JennyF

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Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage, und hoffe, dass ich hier richtig bin!
Deswegen bringe ich mal wieder etwas Leben in dieses Thema :wink:

Also..
Meine Tante hat vor (ca. 20) Jahren den Zehnagel gezogen(!) bekommen, weil er immer eingewachsen ist!
Seitdem hat sie nur noch ein "verkrüppeltes Etwas" als großen Zehnagel!
Ich habe ihr das mit Gel wieder schön gemacht! (Sie ist SOOO GLÜCKLICH, wieder einen Zehnagel zu haben!)

Nachdem ich hier gelesen habe, bin ich gar nicht mehr so sicher...
Jetzt meine Frage:
DARF ich da (laut Gesetz) Gel drüber machen oder nicht?
Ich habe 2002 med. Fußpflege gelernt!

Wär schön, wenn jemand was dazu weiß!
(Falls ihr dazu ein Bild bräuchtet.. Die Erlaubnis hab ich..!)
Also schon mal vielen Dank!

LG Jenny.

04.02.2011 13:29 • #14


Birgit19

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Liebe Forenmitglieder,

habe das gelesen und mich eingeloggt.

Das, was Traumangela schreibt ist vollkommen korrekt.

Die Regierungspräsidien und Gewerbeaufsichtämter werden das bestätigen.

Alle, auch die, die schon vor 2002 "med." Fußpflege gelernt haben, dürfen KEINE Diabetiker, Bluter und Rheumatiker behandeln.Sie hätten die Übergangsregelung nutzen können, dann dürften sie es.Auch diese "alten Hasen" haben keine automatische Erlaubnis zur medizinischen Arbeit.Ohne staatluche Prüfung geht das nicht mehr.Für Vergangenes gibt euch niemand was.leider.Ihr hättet die Chance gehabt, die Prüfung günstig zu machen.

Ihr könnt euch gerne bei den Ämtern erkundigen.Hier Mutmaßungen anzustellen, hat keinen Sinn.

Auch stimmt es nicht, was viele "Schulen" euch erzählen.

lt. Regierungspräsidium, das die einzige Stelle ist, die medizinisches Arbeiten erlauben, berechtigt kein zertifikat der Welt zur Behandlung der Tätigkeiten, die darauf stehen.Papier ist geduldig und mit diesen Kursen mit unerlaubten Tätigkeiten wird ne Menge Geld verdient.Die Schulen unterstehen dem Privatschulgesetz, wir unterstehen dem Heikpraktiker-dem Heilmittelwerbe- und dem Gesetz des unlauteren Wettbewerbes.

Sobald es bei einem Diabetiker zu einer Verletzung kommt, müssen wir den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.Denn für unerlaubte Tätigkeiten haben wir keinen Versicherungsschutz.

Im Moment wird stark kontrolliert (seit dem rechtskräftigen Urteil).
Also: keine Risikopatientenbehandlung und keine Reflexzonenmassage ohne Podoschein oder Heilpraktiker.

Ich bin keine Podologin, nur Nageltante und Fußpflege, habe mich aber bis zur obersten Instanz genau erkundigt.

Falls ihr mir nicht glauben wollt, fragt euer zuständiges Regierungspräsidium.
Wer den Ausbildungsstätten glaubt und sich nicht erkundigt, fügt sich selbst Schaden zu, den Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Nicht dioe Schulen machen die Gesetze , sondern die Ämter.
Deshalb ist es fatal, zu glauben, wenns ne Schule sagt, gilt das.

und: es gibt inzwischen viel mehr als 150 Podologen.
Ich habe so das leise Gefühl, daß sich Soni sehr stark für eine Schule einsetzt.Denn das ist nur die halbe Wahrheit.Es gelten außer dem Tiotelschutz noch mindestens 3 andere Gesetze-für UNS.

Jenny:klar, so einen nagel darf man mit gel verschönern.

Pflegende und verschönernde Sachen darf man machen, nur keine Behandlungen an pathologisch Veränderten Füßen und Risikobehandlungen.Aber das hat Traumangela in der Aufstellung ja alles aufgelistet.

lg birgit

16.07.2011 18:51 • #15



Hallo Gast,

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