Darf ich das ??? Fußpflege und Nageldesign in einem Raum ???

"

Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" gala, 30.04.2008 07:52.

gala

26
4
Hallo zusammen
Blöde Fragen gibt es ja nicht, deshalb traue ich sie mir auch zu stellen.
Da wir jetzt bald umziehen, habe ich ein Räumchen zu verfügung in dem ich arbeiten könnte.
Wie sieht es aus darf ich kosm. Fußpflege und Nageldesign in einem Raum anbieten?
Wie groß muß der Raum sein?
Wie muß er ausgestattet sein?
Wer kennt sich mit den Gesundheitsämtern aus?
Ich hoffe mir kann jemand helfen, sodas ich nicht schon alles renovier und eigentlich darf es nicht sein, was ich da tue.
L.G.
Gala :?

30.04.2008 07:52 • #1


Petra

445
14
1
Hallo Gala,
ich kann Dir zwar nicht wirklich helfen aber meine Schwägerin hat im Keller einen Raum , dort arbeitet sie als Kosmetikerin und macht dort auch die Fußpflege. Sie macht das jetzt schon seid 16 Jahren und bisher hat noch niemand etwas gesagt. :oops:

30.04.2008 08:21 • #2



Hallo gala,

Darf ich das ??? Fußpflege und Nageldesign in einem Raum ???

x 3#3


gala


26
4
Hallo
Damit ist mir wirklich nicht sehr viel geholfen(aber etwas), trotzdem vielen Dank.
Vielleicht hat ja jemand schon Erfahrung mit der Materie gemacht und kann mir meine Fragen beantworten.
Will ja auch nichts falsch machen.
L.G.
Gala

30.04.2008 14:36 • #3


Traumangela

Hallo Gala,

da spricht nichts dagegen, denn für die kosmetische Fußpflege brauchst Du ja nur einen bequemen Stuhl wo die jeweilige Dame oder auch Herr ihre Füsse hochlegen kann, damit Du dich nicht so arg bücken musst.

.................und für die Nagelmodellage reichen ein paar Quatrameter locker aus. 1 Tisch, 2 Stühle und ein Regal oder Vitrine.


Ich denk mal grösser als 15 m² braucht der Raum nicht sein, damit man alles unterbringt.

Liebe Grüsse

30.04.2008 16:06 • #4


gala


26
4
Hallo
Vielen Dank.
Aber wie ist es mit der Hygiene.
Kann das Gesundheitamt mir irgendwelche "Auflagen" geben, wie der Raum eingerihtet sein muss.
Fliesen an den Wänden?
Waschbecken im Raum?
u.s.w, u.s.w..
L.G.
Gala

30.04.2008 17:06 • #5


Traumangela

Hallo,

am Besten Du fragst direkt bei deinem zuständigen Gesundheitsamt nach, denn es ist nicht immer einheitlich bei den Ländern.

Auf jeden Fall sollte der Boden nicht mit Teppichen oder einem Teppichboden ausgelegt sein.

Liebe Grüsse

01.05.2008 00:04 • #6


handmade13

handmade13

1614
54
33
1
Also,der Boden und dein Arbeitsplatz muss leicht zu desinfizieren sein...heißt,der Stuhl,auf den du die Leute setzt sollte mit Kunstleder bezogen sein und am besten Laminat oder Fliesenboden..Betonung auf Boden,denn die Wände müssen nicht gefliest sein...es sei denn,du bietest Schlachtungen an :-)))))))))))))
Nee,mal ohne Quatsch....nur in Tattoostudios muss der Arbeitsbereich gefliest sein...auch die Wände,wenigstens brusthoch.


LG

Ute

06.05.2008 22:06 • #7


Sprudel

1316
102
1
Hallo,
gewerblich genutzte Räume müssen eine lichte Höhe von 2,50 m haben. Bei der med. Fußpflege müssen die Wände mit einer abwaschbaren Wandverkleidung gestaltet werden, bei der kosm. Fußpflege weiß ich es nicht. Der Fußboden sollte auf jeden Fall desinfizierbar/wischbar sein. Bei Laminat unter dem Behandlungs-Stuhl eine Plastikfolie auslegen weil die Desinfektion das Laminat angreifen kann. Denn unter bzw. rund um den Stuhl sollte jeden Abend gewischt werden. Auch gesunde Personen können Keime transportieren und einschleppen.

Alles in einem Raum ist möglich. Meine Dozentin legt aber aller Kosmetiktermine auf einen Tag, alle Nageltermine auf einen Tag und die Fußpflege auf einen Tag. Überflüssige Rolltische werden an diesen Tagen aus den Räumen gerollt. Auf der sicheren Seite bist Du ganz klar, wenn Du Dich über die Bestimmungen erkundigst, die Dich und Deine Region betreffen.

Mit lieben Grüßen
Kathi

07.05.2008 00:54 • #8



Hallo gala,

x 4#8