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Vorraussetzungen für absetzungsfähige bestellungen

"

Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" babei313, 13.12.2011 11:54.

babei313

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Hallo,

ich habe mal eine frage.
kann man wenn man zb bei jemandem im friseurstudio einen tisch anmietet dort arbeitet, sich die bestellungen der produkte auch nach hause schicken lassen oder muss das an die anschrift wo man arbeitet hingeschickt werden um es später absetzen zu können?

13.12.2011 11:54 • #1


mikado

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Hallo babei!
Die Rechnungsanschrift muss Deine Firmenanschrift sein, die Adresse, wo es hingeschickt wird, kann eine andere sein!

13.12.2011 21:39 • x 1 #2



Hallo babei313,

Vorraussetzungen für absetzungsfähige bestellungen

x 3#3


babei313


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oh ok hm blöd.
ich kaufe alles mögliche schon ein und hatte vor im nächsten halben jahr ein gewerbe anzumelden. hatte gelesen dass man bis zu einem halben jahr nachträglich es für die steuererklärung absetzen kann. habe aber alles an mich adressiert.

14.12.2011 11:04 • #3


Carmi

Carmi

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Das macht gar nichts.....die Rechnungen kannst Du trotzdem absetzen, sofern Dein Name in der Rechnung steht und aus der Rechnung hervorgeht, dass es sich um Dinge zur Ausübung der Selbständigkeit handelt :wink:

14.12.2011 21:55 • #4


mymaus

mymaus

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ja genau...so wie carmi sagt kenn ichs auch

14.12.2011 23:29 • #5


Sabsi

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.... du hast es nicht nur an Dich adressiert... sondern auch aus Deinem Privatvermögen bezahlt...d.h. du musst wenn Du die Aufstellung fürs FA macht, dieses für die Produkte ausgelegte Geld mitberechnen.....da es ja keiner Entnahme aus dem Gewerbebetrieb entspricht.

15.12.2011 00:06 • #6



Hallo babei313,

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