Wechsel des Ausbildungsbetriebes im 1. Lehrjahr?

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" Dodi2005, 28.06.2012 15:19.
Dodi2005

Dodi2005

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Hi Leute,

ich brauche dringend eure Hilfe und hoffe ihr könnt mir ein bisschen weiterhelfen.... Hoffe ich bin im richtigen Bereich, aber ich denke mal schon :wink:

Also,

mein Bruder macht eine Ausbildung zum IT-Systemkaufmann. Nun sitzt er allerdings schon das ganze erste Lehrjahr im Call-Center des Betriebes und es ist keine Änderung in Sicht...

Er sprach bereits mit seinem Chef und seinem Abteilungsleiter über das Problem, aber leider hat sich bis jetzt noch nichts geändert. :nixweiss:

Für ihn, und im übrigen auch für mich, ist es nicht erstrebenswert drei Ausbildungsjahre im Call-Center zu verbringen... Dafür hätte er kein Abitur machen brauchen und dann hätte er sich gleich fest anstellen lassen können.

Ist es denn möglich unter diesen Umständen den Ausbildungsbetrieb zu wechseln und im neuen Betrieb seine Ausbildung fortzusetzten?

Zuständig wäre für den Fall ja die IHK, aber laut Aussagen anderer Azubis im Betrieb tun die von der IHK wohl auch nichts...

Vielleicht haben einige von euch ja einen Rat oder Vorschlag für mich bzw. meinen Bruder...

So langsam zerbrech ich mir mein kleines Köpfchen wie das weitergehen soll :roll:

Vielen Dank für's lesen und eventuelle Antworten

Liebe Grüße

28.06.2012 15:19 • #1


Xanthara

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Egal was für eine Ausbildung ihr macht, es ist festgelegt im Ausbilungsrahmenplan was, wann , wo und wie lange etwas vermittelt werden muss.
In jedem Betrieb gibt es einen "Ausbilder" wenn Azubis ausbildet werden, der ist dafür zuständig, das das Wissen auch vermittelt wird.
Bekommt man dieses Wissen nicht, kann man die Prüfung zwangsläufig nicht bestehen.
Der Ausbildungsbetrieb ist VERPFLICHTET sich an diesen Ausbildungsrahmenplan (der Übrigens von der IHK kommt) zu halten. Jeder Azubi kann dies verlangen und zur Not mit IHK und Anwalt drohen. Bildet der Betrieb NICHT nach diesem Plan aus, kann die IHK dem Betrieb die "Zulassung" zum Ausbilden entziehen.

Ich würde sofort zum Chef gehen, ihn ganz deutlich sagen, das er VERPFLICHTET ist richtig auszubilden und wenn das nicht umgesetzt wird, wirst du/oder dein Bruder, die IHK einschalten und als letzte Instanz noch einen Anwalt hinzuziehen.

Wenn die IHK das Berichtsheft vor der Prüfung kontrolliert und Bereiche aus dem Ausbildungsrahmenplan fehlen, also nicht vermittelt wurden, kann es passieren, das er nicht zur Prügung zugelassen wird.....

28.06.2012 15:32 • #2



Hallo Dodi2005,

Wechsel des Ausbildungsbetriebes im 1. Lehrjahr?

x 3#3


Xanthara

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Und JA man kann mitten in der Ausbildung wechseln, ich habe das auch gemacht und es war die beste entscheidung meines Lebens.
ER sollte dann nur in seiner neuen Bewerbung bei einem andern Betrieb, nicht erwähnen, das er mit der Ausbildung im jetzigen nicht zufrieden ist. Oder auch nicht erwähnen, das er Probleme mit dem Chef hat... das liest man als Ausbilder nicht so gerne.

Ich bin nämlich einer ;)

28.06.2012 15:37 • #3


Dodi2005

Dodi2005


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Ok, dann schon einmal vielen Dank...

Ausbildungsnachweisheft hat mein Bruder angeblich nie erhalten... Da bin ich mir aber nicht so sicher, muss erst mal alle Unterlagen durch gucken was er hat und was nicht... :D

28.06.2012 15:41 • #4


Xanthara

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Zur Not kann ich eine Seite von uns einscannen und die als Mailanhang schicken. Die ist neutral, aber bei der IHK bekommt ihr die auch. Macht da ruhig Druck, die haben den Ausbildungsvertrag schließlich unterschrieben und abgestempelt, die müssen euch helfen!

28.06.2012 15:48 • #5









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