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Zahlt Arbeitsamt die Ausbildung zur Naildesignerin ?

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" Gast, 16.01.2008 14:10.

LillyFee21

Hallo erstmal zusammen, habe beim googeln eure seite hier gefunden und würde euch gerne etwas fragen was ich leider bisher nirgens beantwortet bekommen habe....und zwar möchte ich gerne mit der hilfe der Ich-ag selbstsändig machen. Da ich das "nageln" nur Hoppy weise mache und nicht ausgebildete nageldesignerin bin, und ich natürlich gerne die ausbildung machen möchte, die leider auch nicht gard sehr günstig zumachen sind....wollte ich fragen ob sich jemand damit auskennt ob das arbeitsaamt die ausbildung ganz/teil weise übernehmen würde.
Denn ohne diese ausbildung kann ich ja leider nix machen.

Über eine antwort würde ich mich sehr freuen.
LG LillyFee

16.01.2008 14:10 • #1


Traumangela

Hallo,

beim Gewerbeanmelden fragt Dich keiner ob Du eine Ausbildung hast oder nicht.

Soweit ich informiert bin, gibt es die ICH-AG-Möglichkeiten nicht mehr und inwieweit Arbeitsämter die Kosten für eine derartige Ausbildung , da es sich um einen nicht anerkannten Beruf handelt, übernehmen, erfragst du am besten direkt vor Ort bei deiner Arbeitsargentur bzw. Deinem Berater.

http://www.finanztip.de/recht/wirtschaf ... ich-ag.htm

Habe bitte etwas Geduld, es findet sich mit Sicherheit jemand der darüber noch genaueres weiss.

Liebe Grüsse

16.01.2008 21:46 • #2



Hallo Gast,

Zahlt Arbeitsamt die Ausbildung zur Naildesignerin ?

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coolnails

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Hallo,

die Ich AG gibt es definitiv nicht mehr. Es gibt einen Gründungszuschuß vom AA. Voraussetzung du mußt Arbeitslos gemeldet sein und noch einen Restanspruch von 90 Tagen auf Arbeitslosengeld haben, wenn dies der Fall ist bekommst du für 9 Monate den Zuschuß, der so hoch ist wie dein bisheriges Arbeitslosengeld. Dazu erhälst Du 300€ für die soziale Absicherung (Krankenkasse).
Inwieweit Schulungen vom AA finanziert werden kann ich leider nicht sagen. Habe meine selbst zahlen müssen. habe aber schon gehört, dass sie übernommen wurden. Da würde ich mal beim zuständigen AA nachfragen.

Viel Erfolg!

LG Andrea

16.01.2008 23:55 • #3


LillyFee21

ok den werde ich mich mal mit meinem SB in verbindung setzen.
Danke euch.

LG LillyFee :lol:

17.01.2008 12:19 • #4


Sunny87

Sunny87

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wäre wirklich nett wenn du uns dann mal berichten würdest, was dabei raus gekommen ist. gibt bestimmt noch andere die das interessiert:)

17.01.2008 14:35 • #5


diavoletta

diavoletta

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also es kann aber muss nicht übernommen werden das sind ganz seltene ausnahmefälle die von verschiedenen faktoren abhängen z.b. wie lange bist du schon arbeitslos, welchen beruf hast du und wie ist die marktlage in diesem beruf und kannst du überhaupt in deinem alten beruf weiterarbeiten.....generell wird dir das arbeitsamt sagen das sie keine schulungen übernehmen wo man sich hinterher selbstständig machen muss !!!
ich weiss aber das arbeitsämter rings um paderborn kann jetzt nicht sagen wie weit schulungen übernehmen....
also kann man sagen von amt zu amt wiedermal unterschiedlich .....

glg sindy

17.01.2008 16:01 • #6


diavoletta

diavoletta

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so ihr süssen ich hab mich ein wenig umgeschaut also die möglichkeit besteht das das arbeitsamt die kosten übernimmt!!!
ist aber auch von der ausbildungsschule abhänging die muss nämlich mit dem amt zusammenarbeiten!!!

ich hab hier z.b. mal eine wo das möglich ist:
fast ganz unten auf der seite steht der vermerk!!!

http://www.profinagelstudio.de/4638.html

12.02.2008 13:32 • #7


Crazynails*2007

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Ich glaub ich werd mich bei uns beim Arbeitsamt auch mal erkundigen!

12.02.2008 16:36 • #8


Cathy

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Wie sieht es aus, wenn man Arbeitslosengeld II bekommt?
Auch mit diesem Existenzgründerzuschuß ?
Weiß einer darüber bescheid?
Liebe Grüße und Danke im vorraus

13.02.2008 23:24 • #9


Traumangela

Hallo,

da dies nicht überall gleich gehandhabt wird, bekommst Du die sicherste Antwort bei deinem Sachbearbeiter am Arbeitsamt.

Ich glaub du must noch 90 Tage Anspruch haben auf Arbeitslosenentgelt.

Liebe Grüsse

14.02.2008 00:32 • #10


Sonja

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Hallo erstmal
ich bin angehende Nageldesignerin, und lasse mir das über die ARGE finanzieren.
Es gab für mich 2 Möglichkeiten
1. den Kurs über ein Darlehn zu bezahlen
-heißt die ARGE bezahlt den Kurs erstmal und du kannst den Kurs in Raten zurück zahlen
2. Fariante
Ein Existensgründerkurs zu machen wo das Seminar mit reinfließt und du dann noch gefördert wirst mit Finazierung plus das du von Anfang an Geschult wirst was wodrauf du Achten musst wenn du Dich Selbstständig machen willst.
Heißt das Seminar und die benötigen Materiallen werden bezahlt, plus dein normales Geld mit einem Bonos von 250,00€ geht für die ersten 6 monate weiter (bei Harz4).Danach kann eventuell noch eine verlängerung beantragt werden für weitere 6 Monate.


Alles dadrüber erfährst du dann bei der ARGE
Ich bin jetzt gerade dabei und darf sogar in der Existengründerphase mein Nagelseminar machen (Termin ist der 19/20.04.2008,freu )

Ich kann allen nur Empfehlen den Existensgründungkurs zu machen, weil er ist ein geschenk, und hat viel info.
lg eure Sonja

09.04.2008 07:20 • x 1 #11


icke

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Hallo,

hab ich gefunden

Durch Bildungsgutscheine vom Arbeitsamt
Schulungen bei MAHA Cosmetics finanzieren.

Gerät man in die Falle der Arbeitslosigkeit ist der Weg zurück in die Berufswelt häufig steinig. Nicht selten ist eine Umschulung oder gar eine neue Ausbildung erforderlich, was wiederum mit hohen Kosten verbunden ist.

Doch das muss nicht so sein. In diesem Fall heißt die Lösung: Bildungsgutschein.
Wer den Beruf des Nail-Designers erlernen, und das topaktuelle sowie umfassende Schulungskonzept von MAHA Cosmetics in Anspruch nehmen möchte, hat in Köln, Hamburg und Berlin ab sofort die Möglichkeit sich diese Ausbildung vom Arbeitsamt finanzieren zu lassen. Der Hintergrund: Das anspruchsvolle Schulungskonzept von MAHA Cosmetics wurde geprüft und ausgezeichnet von der HWK (Handwerkskammer). Hochqualifizierte Schulungssysteme mit dieser Auszeichnung werden vom Arbeitsamt unterstützt, da ein späterer beruflicher Erfolg nahezu garantiert ist.

Beim Arbeitsamt wird man Sie gern über die Voraussetzungen zum Erhalt eines solchen Scheins informieren. So könnte MAHA Cosmetics bereits in Kürze der Partner an Ihrer Seite auf dem Weg zum Star-Designer sein; denn MAHA verfolgt mit seinem Schulungskonzept den Anspruch, Sie zu einem der besten Ihres Fachs zu machen.

Eröffnen Sie sich selbst ungeahnte berufliche Perspektiven.
Wir freuen uns auf Sie.

http://www.fingernagelprodukte.de/

09.04.2008 18:57 • #12


Lina

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ich arbeite noch vollzeit bis ende juni und wäre dann bis studienbeginn arbeitslos. also ca 3 monate und würde alg1 bekommen.
mache am sa meinen nail-art-kurs und habe schon ein zertifikat. mache zur zeit meine nägel und die von 2 bekannten. möchte während des studiums gern nageln bis 400 euro, weil ich ja auch bafög bekommen will (elternunabhängiges würde ich bekommen)....wie stell ich das am schlausten an?
jetzt schon gewerbe anmelden, oder erst wenn arbeitslos? oder bei studienbeginn?
würde ich den gründerzuschuss vom arbeitsamt bekommen? wie viel?
wie kann ich jetzt schon werben? wie am besten?
würde ja als nebenerwerb sein und kleingewerbe beim fin.amt. aber krieg ich trotzdem alg1 wenn ich jetzt schon gewerbe anmelde??
habe ecke bei mir in der wohnung fürs nageln und möchte mobil anbieten. habe schon visitenkarten und automagnetschild bestellt....aber homepage und flyer sind zu riskant wenn ich noch keinen gewerbeschein hab....
hilfeeee

17.04.2008 10:02 • #13


Sprudel

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Hallo,
ich habe während meiner Ausbildung eine Dame kennengelernt. Aus Mecklenburg Vorpommern. Sie bekam Hartz IV, konnte wegen ihrer Wirbelsäule keine Jobangebote als Krankenschwester mehr annehmen. Sie sagte dem Arbeitsamt sie wolle sich gerne selbständig machen mit med. Fußpflege und Nagelmodellage. Das Arbeitsamt hat dann alle Kurse bezahlt. Med. Fußpflege, Spangentechnik, Orthosen, UV-Gel am Nagel, Naildesign Grundkurs, Aufbaukurs, 2 Nail-Art-Kurse. Dazu Existensgründungskurse, Buchhaltung usw. Sie bekommt ferner Existenzgründerzuschuß, für 1 Jahr lang werden ihre alle Versicherungen, Krankenkasse usw. gezahlt. Dieses vermutlich sogar so lange, bis sie auf "eigenen Füßen stehen" kann. Bei der Übernahme eines bereits bestehenden Institutes gewährte man ihr 2000,- Euro Startgeld. Davon kann sie 1000,- Euro behalten und 1000 kann sie dann ratenweise ohne Zinsen zurückzahlen, sobald sie ins Plus kommt. Außerdem wird/ist ihr ein Marketingberater und wie heißt der (ich habe es vergessen) so ein Geschäftsberater unentgeltlich zur Seite gestellt.

Mit freundlichen Grüßen Katharina

17.04.2008 21:04 • #14


Traumangela

Der Beste Berater ist in so einem Fall ein Sachbearbeiter vom zuständigen Arbeitsamt.

Auch deswegen weil es von Bundesland zu Bundesland verschíeden gehandhabt wird.

Liebe Grüsse

17.04.2008 23:21 • #15



Hallo Gast,

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