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Ausgesuchte Fragen zur Nebengewerbe-Anmeldung

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" Gast, 30.08.2014 17:32.

Elviangirl

hallo, ihr lieben...

da ich zurzeit viel mit den gedanken um die gewerbe-anmeldung beschäftigt bin, mich aber einige berichte hier verwirren dachte ich, ich stelle euch einfach gezielt hier die fragen, auf die ihr mir dann hoffentlich antworten könnt.

kurz ein paar fakten zu meinen lebensumständen:
-verheiratet, 3 kinder
-angestellte bei lidl, unbefristeter arbeitsvertrag
-daher selbst krankenversichert bei einer gesetzlichen krankenkasse
-zurzeit noch in elternzeit
-wohne in rlp

hier meine fragen:
-muss ich mir von meinem arbeitgeber eine erlaubnis holen, wenn ich das nebengewerbe anmelden will?
-brauche ich neben einer betriebshaftpflichtversicherung noch weitere versicherungen? möchte nur zu hause nageln, nicht mobil...
-ich möchte meinem gewerbe einen namen geben - muss ich diesen schützen lassen? kann ich jeden namen nehmen, den ich möchte? kann ich den namen einfach so auf facebook, auf flyern, firmen-stempel, visitenkarten etc. verwenden?
-stimmt es, dass ich 17.000 euro im jahr steuerfrei verdienen darf?
-wie oft muss ich dem finanzamt eine einnahmen/ausgaben-liste vorlegen? einmal im monat - einmal im jahr?
-wie weise ich die einnahmen nach - muss ich meinen kunden quitungen ausstellen? ausgaben ist klar...rechnungen sammeln...
-kann ich bereits getätigte investitionen VOR der gewerbe-anmeldung ( schulungen, käufe, etc. ) noch nachträglich absetzen?

es ist der erste start in die selbständigkeit für mich...ich bin extrem dankbar für alle tricks und ratschläge, die ihr mir geben könnt!

ich danke euch schon mal herzlich und freue mich auf eure antworten!

bussi, verena :mrgreen:

30.08.2014 17:32 • #1


Ginger

Ginger

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huhu!

erstmal: find ich gut und ich denke, du schaffst das! :knuddel:

ich versuche mal, dir etwas zu helfen und das zu beantworten, was ICH weiß.


- erlaubnis vom arbeitgeber
weiß nicht 100 %, ob es pflicht ist, aber ich würde es definitiv machen. ich denke nämlich, dass man es muss, könnte dir jetzt nur keine verlässliche quelle nennen, um es nachzulesen

- versicherung
hm, ich wüsste sonst ausser der betriebshaftpflicht nichts wichtiges

- name
schützen lassen musst du ihn nicht, könntest du aber.
du musst bei deiner wahl natürlichnur beachten, dass du keinen nimmst, der geschützt ist

- steuern...
du darfst bis € 17.500 verdienen. AB dem betrag wärst du umsatzsteuerpflichtig. aber ich denke, da wirst du nur mit einem nebengewerbe nicht rankommen
alles weitere würde ich mit einem steuerberater abklären. ich habe (als ich nicht steuerpflichtig war) nur 2 mal im jahr alles abgegeben! und das bei vollzeit! bei dir wäre es ja noch weniger, also denke ich, dass 2 mal im jahr bestimmt auch reichen würde. wie gesagt, um auf der sicheren seite zu sein, würde ich immer einen steuerberater empfehlen!

- einnahmen-nachweis
du könntest den kunden quittungen ausstellen, aber das ist ja viel arbeit und papierkram.
ich habe mit eine excel-tabelle ausgedruckt, mit kundenname / behandlung / preis / verkauf / preis
da trage ich alles ein. das fasse ich am ende des tages zusammen (nägel, verkauf, usw.) und übetrage es in mein kassenbuch. dort werden auch alle barausgaben notiert (mit quittung! z.b. getränke oder bürobedarf für's studio). das geht dann immer zur steuerberaterin.
finde ich, ist so am einfachsten. aber auch dazu kann dich ein steuerberater beraten.

- anschaffungen
bin mir nicht meht 100 % sicher, aber ich meine, man kann bis zu 2 jahre vorher alles rückwirkend berücksichtigen. auch hier: steuerberater fragen.

hoffe, ich konnte dir etwas helfen...
sonst frag einfach nochmal nach. kannst dich immer melden, weißt du ja :wink:

30.08.2014 18:26 • x 1 #2



Hallo Gast,

Ausgesuchte Fragen zur Nebengewerbe-Anmeldung

x 3#3


Jerimiah

Jerimiah

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Da ich mich mit Selbststaendigkeit garnicht auskenne kann ich nur hierzu was sagen:

"muss ich mir von meinem arbeitgeber eine erlaubnis holen, wenn ich das nebengewerbe anmelden will?"

Schau mal in deinen Arbeitsvertrag. Da steht normalerweise immer was dazu. Und ansonsten definitiv nachfragen, damit bist du immer auf der sicheren Seite denke ich.


Ich wuensche dir ganz viel Erfolg!

30.08.2014 19:49 • x 1 #3


femme fatale

femme fatale

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Zitat von Ginger:
huhu!

erstmal: find ich gut und ich denke, du schaffst das! :knuddel:

ich versuche mal, dir etwas zu helfen und das zu beantworten, was ICH weiß.


- erlaubnis vom arbeitgeber
weiß nicht 100 %, ob es pflicht ist, aber ich würde es definitiv machen. ich denke nämlich, dass man es muss, könnte dir jetzt nur keine verlässliche quelle nennen, um es nachzulesen

Du musst es auf jeden Fall beim Arbeitgeber anmelden. Ich meine aber auch, dass du um Erlaubnis fragen musst.


- versicherung
hm, ich wüsste sonst ausser der betriebshaftpflicht nichts wichtiges

- name
schützen lassen musst du ihn nicht, könntest du aber.[/b]-> ist teuer![/b]
du musst bei deiner wahl natürlichnur beachten, dass du keinen nimmst, der geschützt ist -> Das ganz dringend!

Schau dass der Name nicht in einem Interessenskonflikt mit einem anderem Unternehmen in deiner Umgebung, das gleich oder ähnlich heisst, stehen könnte. Das würde dich unter Umständen teuer zu stehen kommen. Wenn du deinen persönlichen Namen in den Firmennamen mit einfliessen lässt, kann dir nicht mehr so viel passieren. Dann hast du das sogenannte "Namensrecht" (auf dein Namen bezogen, weil du so heisst).



- steuern...
du darfst bis € 17.500 verdienen. AB dem betrag wärst du umsatzsteuerpflichtig. aber ich denke, da wirst du nur mit einem nebengewerbe nicht rankommen

Genau. Siehe "Kleinunternehmer Gesetz" im WWW.

alles weitere würde ich mit einem steuerberater abklären. ich habe (als ich nicht steuerpflichtig war) nur 2 mal im jahr alles abgegeben! und das bei vollzeit! bei dir wäre es ja noch weniger, also denke ich, dass 2 mal im jahr bestimmt auch reichen würde. wie gesagt, um auf der sicheren seite zu sein, würde ich immer einen steuerberater empfehlen!

Es reicht wenn du mit eurer Persönlichen Steuererklärung eine Einnahmens - Überschuss - Rechnung einreichst sofern du es als Kleinunternehmen anmeldest, was ich bei dir als am Sinnvollsten erachte.


- einnahmen-nachweis
du könntest den kunden quittungen ausstellen, aber das ist ja viel arbeit und papierkram.
ich habe mit eine excel-tabelle ausgedruckt, mit kundenname / behandlung / preis / verkauf / preis
da trage ich alles ein. das fasse ich am ende des tages zusammen (nägel, verkauf, usw.) und übetrage es in mein kassenbuch. dort werden auch alle barausgaben notiert (mit quittung! z.b. getränke oder bürobedarf für's studio). das geht dann immer zur steuerberaterin.
finde ich, ist so am einfachsten. aber auch dazu kann dich ein steuerberater beraten.

- anschaffungen
bin mir nicht meht 100 % sicher, aber ich meine, man kann bis zu 2 jahre vorher alles rückwirkend berücksichtigen. auch hier: steuerberater fragen.

Meine ich auch.


hoffe, ich konnte dir etwas helfen...
sonst frag einfach nochmal nach. kannst dich immer melden, weißt du ja :wink:


Viel Erfolg!

PS: es kann sein dass dir vom Elterngeld etwas gekürzt wird wenn du etwas/viel(?) mit dem Kleingewerbe verdienst. Ausserdem bist du dem Bundesamt für Familie und Sozialem Meldungspflichtig über diese Änderung wenn du etwas Angemeldet hast!

30.08.2014 21:48 • x 1 #4


piccola

piccola

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Ich habe ja seit mehreren Jahren ein Nebengewerbe angemeldet - allerdings in einem ganz anderen Bereich. Vielleicht hilft Dir die eine oder andere Anmerkung ja trotzdem weiter.

Zitat von Elviangirl:
hallo, ihr lieben...

da ich zurzeit viel mit den gedanken um die gewerbe-anmeldung beschäftigt bin, mich aber einige berichte hier verwirren dachte ich, ich stelle euch einfach gezielt hier die fragen, auf die ihr mir dann hoffentlich antworten könnt.

kurz ein paar fakten zu meinen lebensumständen:
-verheiratet, 3 kinder
-angestellte bei lidl, unbefristeter arbeitsvertrag
-daher selbst krankenversichert bei einer gesetzlichen krankenkasse
-zurzeit noch in elternzeit
-wohne in rlp

hier meine fragen:
-muss ich mir von meinem arbeitgeber eine erlaubnis holen, wenn ich das nebengewerbe anmelden will? Ich habe meinen Arbeitgeber über das Nebengewerbe informiert. War okay.
-brauche ich neben einer betriebshaftpflichtversicherung noch weitere versicherungen? möchte nur zu hause nageln, nicht mobil... Ich habe keine Betriebshaftpflicht, da ich ja etwas herstelle, um es zu verkaufen. Wenn ich mich aber mit Nageldesign nebengewerblich selbständig machen würde, würde ich auf jeden Fall eine abschließen. Denke, mehr brauchst Du aber nicht.
-ich möchte meinem gewerbe einen namen geben - muss ich diesen schützen lassen? kann ich jeden namen nehmen, den ich möchte? kann ich den namen einfach so auf facebook, auf flyern, firmen-stempel, visitenkarten etc. verwenden? Dazu haben die anderen Mädels ja schon Tips gegeben, denen ich mich anschließe. Da würde ich an Deiner Stelle auch gut recherchieren, denn wenn Du einen geschützten Namen verwendest, kannst Du ganz schnell eine Abmahnung riskieren.
-stimmt es, dass ich 17.000 euro im jahr steuerfrei verdienen darf? Du darfst 17.500 Euro im Jahr steuerfrei verdienen.
-wie oft muss ich dem finanzamt eine einnahmen/ausgaben-liste vorlegen? einmal im monat - einmal im jahr? Ich mache als Arbeitnehmerin einmal jährlich meine Einkommenssteuererklärung. Da reiche ich meine EÜR mit immer mit ein.
-wie weise ich die einnahmen nach - muss ich meinen kunden quitungen ausstellen? ausgaben ist klar...rechnungen sammeln... Ich stelle meinen Kunden Rechnungen aus (ist ja aber auch ein anderes Gewerbe). In Deinem Fall würde ich auch wie Ginger eine Excel-Datei führen. Die Rechnungen für die Ausgaben, die ich natürlich auch aufbewahre, wollte das Finanzamt bei mir aber bisher noch nie sehen.
-kann ich bereits getätigte investitionen VOR der gewerbe-anmeldung ( schulungen, käufe, etc. ) noch nachträglich absetzen? Ich habe damals sämtliche Investitionen, die ich vor der Gewerbeanmeldung getätigt hatte, mit abgesetzt. Wurde anstandslos akzeptiert.

es ist der erste start in die selbständigkeit für mich...ich bin extrem dankbar für alle tricks und ratschläge, die ihr mir geben könnt!

ich danke euch schon mal herzlich und freue mich auf eure antworten!

bussi, verena :mrgreen:

30.08.2014 22:33 • x 1 #5


Sabrinahabiba81

Sabrinahabiba81

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Hallo Mädels ,
Bei mir geht es jetzt richtig los und deshalb finde ich diesen thread extrem hilfreich , danke Mädels schonmal für die Infos 😊
Bei mir ist es so das ich als Mitinhaberin in ein Kosmetikstudio einsteigen werde ,habe meinen Job schon gekündigt und der in der Gastro wird folgen,stehe zum Glück nicht allein da..
Bei mir ist es so das ich Vollzeit arbeiten werde , am Anfang werde ich aber bestimmt nicht vollsusgelastet sein.... Ich bin mir unsicher mit dem Gewerbe weiß nicht was schlauer wäre , meint ihr ich könnte anfangs auch ein Kleingewerbe anmelden ? Und meint ihr es würde dann reichen alles einmal jährlich beim Fiskus einreichen ist ausreichend?
Liebe Grüße und ich wäre auch für jeden Tip dankbar😊
Und dir Verena wünsche ich nur das allerbeste für den Start ,ich hoffe es ist ok das ich mich hier mit eingeklinkt habe 😊

30.08.2014 23:17 • x 1 #6


KaTe86

KaTe86

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Huhu liebes,

Ich bin ja bereits im nebengewerbe selbstständig (im anderen Bereich) und ich mache 1x im Jahr eine Gewinn-Verlust-Rechnung fürs Finanzamt.

31.08.2014 07:58 • x 1 #7


Ginger

Ginger

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Zitat von Sabrinahabiba81:
.... Ich bin mir unsicher mit dem Gewerbe weiß nicht was schlauer wäre , meint ihr ich könnte anfangs auch ein Kleingewerbe anmelden ? Und meint ihr es würde dann reichen alles einmal jährlich beim Fiskus einreichen ist ausreichend?


nicht kleingewerbe mit nebengewerbe verwechseln :wink:
nebengewerbe: du machst es eben "nebenher", neben einem "hauptjob"
kleingewerbe: sowas wie ein nagelstudio eben, weil es ist ja keine riesenfirma mit 100 angestellten :lol:

ich glaube, ich würde es gleich richtig machen, also kleingewerbe!
du machst es ja vollzeit, auch wenn du am anfang noch nicht so viele kunden hast.
und beim nebengewerbe hast du ja auch finanzielle grenzen gesetzt und wenn die plötzlich schnell überschritten sind, was ja sein kann, dann musst du alles umändern usw.

zum einreichen beim finanzamt: ich bin auf dem gebiet ne niete, gar nicht mein thema, deshalb hab ich wirklich alles lieber über die steuerberaterin laufen. weiß nicht, wie das ist, wenn man es alleine macht, wieviel aufwand usw.

sonst einfach mal beim finanzamt nachfragen, dann ist man auf der sicheren seite :wink:

31.08.2014 08:09 • x 1 #8


Elviangirl

oh, super...
vielen dank für eure antworten! das hilft mir schon mal ein bisschen weiter...

nochmal zum namen: wie finde ich den raus, ob der name, den ich mir ausgesucht habe, schon existiert und geschützt ist? googlen?

und die steuer - umsatzsteuer muss ich bis 17.500 ja nicht zahlen...aber die mehrwertsteuer schon, oder? wer will die denn wann von mir haben? finanzamt, gell? wird das dann beim lohnsteuerjahresausgleich berechnet?

elterngeld - da bekomme ich eh nur den mindestsatz von 300 euro plus geschwisterbonus...ich denke nicht, dass da was von abgezogen werden kann...oder?

ich habe noch nie eine steurerklärung selber gemacht - wir sind im lohnsteuerhilfeverein und haben somit eine steuerberaterin. die habe ich auch schon angerufen und um einen termin gebeten. wird diese gewinn-verlust-rechnung dann immer mit bei der steuererklärung eingereicht oder nochmal gesondert?

vielen dank für eure hilfe!
und dir, sabrinahabiba wünsche ich auch alles erdenklich gute und viel glück!

ich hatte mir als ziel ja beginn nächsten jahres gesetzt - aber ich hatte nun die überlegung, dass ich mir gerne noch das weihnchts-/silvestergeschäft mitnehmen möchte...das sollte man sich nicht durch die lappen gehen lassen, oder? ^^

31.08.2014 08:39 • #9


Ginger

Ginger

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nochmal schnell zum geld: du musst nichts zahlen, das passiert eben erst, wenn du über die grenze kommst.
du bezahlst alles ganz normal - mit mwst.

31.08.2014 09:08 • x 1 #10


KaTe86

KaTe86

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Also ich ziehe keine MwSt raus. Meine Rechnungen sind ohne MwSt.

Jaaaaaa,wenn mir jetzt der passende Satz einfallen würde.

Irgend so eine kleinunternehmerregelung. Ich kann jedenfalls auch keine MwSt absetzen. Habe kleingewerbe im Nebenerwerb.

Und diese Gewinn Verlust Rechnung reiche ich einmal im Jahr beim Finanzamt ein. Mache ich selber. Im Internet wird's erklärt wie das geht,habe da aber ein Programm vom Arbeitsamt bekommen was mir dabei hilft. Und ich reiche natürlich die Rechnungen/Quittungen der ein- und Ausgaben ein.

31.08.2014 11:06 • #11


piccola

piccola

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Zitat von Elviangirl:
oh, super...
vielen dank für eure antworten! das hilft mir schon mal ein bisschen weiter...

nochmal zum namen: wie finde ich den raus, ob der name, den ich mir ausgesucht habe, schon existiert und geschützt ist? googlen? Habe Dir mal 2 Links reingesetzt. Ich meine, mal gelesen/gehört zu haben, wenn Du Dir einen Firmennamen ausgesucht hast, welchen es bereits gibt und Du dann aber Deinen Namen mit aufnimmst (also z. B. Elvis Beauty Nails oder Beauty Nails by Elvi) dann darfst Du ihn schon nutzen. Ist aber nicht verbindlich. www.dpma.de/marke/recherche, www.helpster.de/geschuetzte-namen-pruef ... ht-s_26890

und die steuer - umsatzsteuer muss ich bis 17.500 ja nicht zahlen...aber die mehrwertsteuer schon, oder? wer will die denn wann von mir haben? finanzamt, gell? wird das dann beim lohnsteuerjahresausgleich berechnet? Als Kleinunternehmer zahlst Du keine Mehrwertsteuer. Kleingewerbe - gem.§ 19 Abs.1 UStG keine Ausweisung der Mehrwertsteuer. Ich habe den nachfolgenden Satz in jedem meiner Angebote und auch auf den Rechnungen stehen: Alle angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Liefer-/Versandkosten. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese daher auch nicht aus. Aber auch hier solltest Du bei Deiner Steuerberaterin noch mal nachfragen. Ich meine, es macht einen Unterschied, ob Du z. B. als "Nur-Hausfrau" ein Kleingewerbe anmeldest oder ob Du noch einen Hauptjob hast.



elterngeld - da bekomme ich eh nur den mindestsatz von 300 euro plus geschwisterbonus...ich denke nicht, dass da was von abgezogen werden kann...oder? Hierzu kann ich leider nichts sagen.

ich habe noch nie eine steurerklärung selber gemacht - wir sind im lohnsteuerhilfeverein und haben somit eine steuerberaterin. die habe ich auch schon angerufen und um einen termin gebeten. wird diese gewinn-verlust-rechnung dann immer mit bei der steuererklärung eingereicht oder nochmal gesondert? Bin auch in einem Lohnsteuerhilfeverein und lasse die Steuererklärung von der Steuerberaterin erledigen. Diese bekommt jährlich meine EÜR und reicht diese dann beim Finanzamt mit allen anderen Unterlagen ein.

vielen dank für eure hilfe!
und dir, sabrinahabiba wünsche ich auch alles erdenklich gute und viel glück!

ich hatte mir als ziel ja beginn nächsten jahres gesetzt - aber ich hatte nun die überlegung, dass ich mir gerne noch das weihnchts-/silvestergeschäft mitnehmen möchte...das sollte man sich nicht durch die lappen gehen lassen, oder? ^^

31.08.2014 11:48 • #12


NagelJacki

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huhu ich habe mir jetzt nicht alle kommis durchgelesen sonndern nur deinen 1.

ich arbeite auch bei lidl und bei mir ist es verboten einer nebentätigkeit nach zu gehen. ich musste das in meinem arbeitsvertrag unterschreiben. das regt mich auch ein wenig auf da ich nur einen 80std vertrag habe. ich bin erst seit oktober dort, vielleicht ist das auch neu oder von region zu region verschieden. ich würde auf jeden fall vorher nachfragen :)

soo und jetzt lese ich mir die anderen kommentare duch und wünsche euch noch einen schönen sonntag :)

31.08.2014 12:20 • #13


Brina1990

Brina1990

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83
60
21
Arbeitgeber unbedingt fragen, wie nagel jacki schon sagt, ag kann es verbieten.

31.08.2014 13:32 • #14


Akalina

Akalina

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8
3
Der Arbeitgeber kann das Nebengewerbe nur dann ablehnen, wenn es in Konkurrenz zum eigenen Gewerbe steht

02.09.2014 10:06 • #15



Hallo Gast,

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