Hallo,
was das Finanzamt und die IHK angeht, kann ich mich
Betti nur anschließen... es ist bei mir genauso gelaufen,
wie von ihr beschrieben.
Ich arbeite halbtags als Verwaltungsangestellte
(sozialversicherungspflichtiges Einkommen) und habe
mein Homestudio als Nebengewerbe angemeldet.
Meine Krankenkasse gab mir die Auskunft, ist müsse erst
dann Beiträge für mein NG bezahlen, wenn die Arbeitszeit
in meinem Nebengewerbe die gleiche oder höher wäre,
als die Arb. Zeit in meinem Angestelltenverhältniss,
bzw. wenn das monatliche Brutto aus meinem Nebengewerbe
genauso hoch oder höher wäre, als das Brutto aus meiner
Halbtagsstelle.
Da beides in keinster Weise zutrifft, muss ich auch keine
Beiträge an die KK bezahlen.
Ich würde direkt bei Deiner Kasse nachfragen und mich erkundigen,
ich denke, dort kann Dir schnell eine Auskunft gegeben werden.
LG Mary
06.11.2009 11:43 •
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