Homestudio steuerlich absetzbar?

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" schmuckenägel, 16.01.2010 17:03.
schmuckenägel

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Hallo!

Ich habe vor einem Jahr meine Schulung bei Saremco gemacht und mir drei treue Kundinnen aufgebaut. Das ist nicht viel, aber angesichts der Tatsache, dass ich bald mein zweites Kind erwarte und dann in meinem "Hauptjob" erst mal auf Eis liege, spiele ich jetzt mit dem Gedanken mir ein richtiges Homestudio einzurichten und mit der Zeit - so wie es sich halt ergibt - dieses zu bewerben und auch gewerblich anzumelden.

Platz dafür würde ich mir in unserem Haus im Keller (als Wohnraum eingerichtet, also mit Fliesenböden, gestrichenen Wänden, Heizung und Strom- und Telefonkabel....) einrichten.

Wie das mit dem Gewerbe, dem Kleingewerbe, der Besteuerung etc. läuft weiß ich schon.

Aber ich würd gern von einer "erfahrenen" Homestudio-Designerin erfahren: Welche Posten kann man/ konntet ihr steuerlich absetzen? Wie weit kann ich gehen?

Vorab schonmal - natürlich werd ich auch mal meinen Steuerberater bei Gelegenheit fragen, aber ich glaub, dass ich das diesen Sonntag nicht mehr schaffe :-)

Schreibt mir einfach Eure Erfahrungen!

Vielen Dank und liebe Grüße

Blanca

16.01.2010 17:03 • #1


sunnybabe1108

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hey du,
zu deiner frage was du absetzen kannst, ist eigentlich ne menge.
putzmittel
kaffee
strom & gas anteilmäßig

hoffe ich konnt dir damit helfen
lg nicole

16.01.2010 19:50 • #2



Hallo schmuckenägel,

Homestudio steuerlich absetzbar?

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sunnybabe1108

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waschmittel (für handtücher) bewerbungskosten, falls du visitenkarten oder flyer machen lässt. wenn du ne schulung machst,... etc pp =) also eig. gaanz viel :lol:

16.01.2010 19:52 • #3


lavendelchen

lavendelchen

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mach doch erstmal werbung das du modelle suchst und wartest die zeit ab eh du ein homestudio gründest weil 3 stamm kunden sind nix
grad mal 90€ das ist nix
also wenn überhaupt nur ein kleingewerbe und machst werbung das du modelle suchst

17.01.2010 13:35 • #4


Sabsi

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Quadratmeter anteilmässig kannst Du es absetzen.

18.01.2010 04:14 • #5


schmuckenägel

schmuckenägel


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Oh mann ich hatte ganz vergessen Euch zu antworten:

Vielen vielen Dank für die vielen guten Tipps.

Mit der Gewerbeanmeldung werde ich eh warten bis ich den entsprechenden Umsatz habe, mehr wie ein Kleingewerbe hatte ich eh nicht vor.

04.02.2010 16:03 • #6


Pritty

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also du kannst im prinzip alles absetzen, was mit der ausübung deiner gewerblich tätigkeit zu tun hat und nötig ist um diese aufzuführen.

also raumkosten, versicherung, nebenkosten, telefon, strom, gas, wasser, werbungskosten, materialkosten, anschaffungskosten geräte und möbel usw. verköstigung von kunden, wasser, kaffee, plätzchen... die liste kann man bestimmt noch weiterführen....

04.02.2010 16:14 • #7


Pritty

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Zitat von schmuckenägel:
Oh mann ich hatte ganz vergessen Euch zu antworten:

Vielen vielen Dank für die vielen guten Tipps.

Mit der Gewerbeanmeldung werde ich eh warten bis ich den entsprechenden Umsatz habe, mehr wie ein Kleingewerbe hatte ich eh nicht vor.


gewerbe solltest du aber anmelden. alles andere ist schwarzarbeit, wenn du geld nimmst von deinen stammkunden...

04.02.2010 16:16 • #8


Valentina26061981

Valentina2606198.

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Ich weiß nicht genau, wie das genau läuft, aber Dein Mann kann Dir u.U. den Raum vermieten. Diese Miete kannst Du auch absetzen.

Das werd ich später auch mal so machen. :)

LG, Vale

04.02.2010 16:28 • #9


schmuckenägel

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Also hier in Ffm kann man ein Gewerbe bis zu 3 Monate "rückwirkend" anmelden. Es muss jedem gestattet sein Messen zu besuchen, Händler anzufragen, Preise einzuholen, Käufe zu tätigen BEVOR man sich rechtlich verpflichtet - ist das doch auch für die endgültige Entscheidung auch ausschlaggebend. Aber Du hast insofern Recht, als das ich die entsprechenden Gesetze bereits einhalten muss, sobald ich "Hand anlege". Der Gang zum Gewerbeamt kann dann tatsächlich auch etwas später erfolgen.

Aber ich habe mich noch weiter erkundigt und werde insofern auf Nummer sicher gehen, als das ich schriftlich sowohl beim Gesundheits- als auch beim Gewerbeamt nachfragen werde, welche Verordnungen genau ich zu beachten habe. Denn die sind ja von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich und das I-Net spuckt da nicht immer was eindeutiges aus. Selbst Juris nicht, da kann man sichja totsuchen.

Denn ob ich mich jetzt tatsächlich im Keller einrichtgen werden kann ist so eine Sache. Keine Ahnung was die GewO verlangt und ob meine Räume das hergeben.

04.02.2010 16:53 • #10


Sabsi

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Zitat von Valentina26061981:
Ich weiß nicht genau, wie das genau läuft, aber Dein Mann kann Dir u.U. den Raum vermieten. Diese Miete kannst Du auch absetzen.

Das werd ich später auch mal so machen. :)

LG, Vale


Was soll das bringen, erst geltend machen und letztendlich als Einnahmen durch Miete oder Verpachtung dann doch wieder versteuern müssen.

04.02.2010 22:20 • #11


Sabsi

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Hier in diesem Tread ist das wesentliche zusammengefasst, was man alles als Ausgabe geltend machen kann.
https://www.beautynails-forum.de/naildes ... html#73330
Es fehlen allerdings noch einige Posten welche nicht berücksichtigt wurden.

Liebe Grüsse

04.02.2010 22:36 • #12


Kati

Kati

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Folgendes ist noch zu beachten !
Dein Arbeitsraum kann auch abgesetzt werden aber nur wenn dieser sich ausschliesslich der Tätigkeit widmet.
Hier gilt:
- bei einem gemieteten Objekt wird prozentuall von der Miethöhe gerechnet
- bei Eigentum wird prozentuall von den Hypotekzinsen gerechnet

Das ist ein gewaltiger Unterschied und sollte einkalkuliert werden !

04.02.2010 23:30 • #13



Hallo schmuckenägel,

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