Nebengewerbe? Einige Fragen

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" Bastelelfe, 10.01.2013 09:04.

Bastelelfe

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Huhu ihr Lieben!

Bald (wenn ich den Aufbau mal richtig kann :oops: ) möchte ich auch das 'Nail-Handwerk' als Nebengewerbe anmelden.

Aufgrund meines Hauptberufes (den ich behalten will) werde ich nicht mehr als 10 Kundinnen im Monat haben können.

Ich möchte auch mobil unterwegs sein.

Nun mein Problem was mich verunsichert:
Mein Freund sagt, es als Nebengewerbe anzumelden ist nicht das Problem. Das Problem wird kommen, wenn ich aufhören muss oder mal ein Jahr weniger verdiene als das vorige.
Dann werde ich an Steuern doch das zahlen müssen, was ich im 'gut verdienten' Jahr bezahlt habe.

Hat da jemand Erfahrung von Euch?
Ist jemand in derselben Situation wie ich? Hauptberuflich im anderen Bereich tätig und macht nebenher Naildesign?

Ich möchte das als Nebengewerbe anmelden, damit ich dann auch Geld für meine Modellagen annehmen darf.
In einigen Jahren möchte ich es vielleicht auch hauptberuflich machen... Das Naildesign soll halt mein Auffangbecken sein, wenn es im Hauptberuf nicht mehr klappt.

Im Sommerurlaub wollte ich zum Finanzamt gehen und mich mal erkundigen.

Aber vielleicht könnt ihr mir vorab ja schon mal die Fragen beantworten oder auch aus eigener Erfahrung berichten.
Alles andere und tiefer in die Thematik kann ich dann am Finanzamt gehen.

Danke schön schon mal im Vorraus. :mrgreen:

10.01.2013 09:04 • #1


tabatax

tabatax

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Hallo Bastelelfe!

Ich habe auf der gleichen Basis ein Nebengewerbe gestartet. Bin damals zum Gewerbeamt und habe dort das Gewerbe angemeldet. Kosten dafür lagen bei 20 €. Mein Gewerbe läuft auf "Hand- & Nagelpflege". Diese Bezeichnung ist allgemeiner, da ich damals hier den Rat bekommen habe, NiCHT "Nagelstudio" anzumelden.

Danach habe ich vom Finanzamt einen Wisch bekommen, wo dann UNBEDINGT "Kleingewerbe" anzukreuzen ist. Damit fällst du unter das Kleingewerbe und mußt keine UST-Meldungen machen, darfst aber auch keine MWST geltend machen. D.h. ich mache zum Jahresende eine Excel-Tabelle mit allen Einnahmen und Ausgaben und der Verlust/Gewinn wird dann bei der Steuererklärung mit angegeben.

Krankenkasse muss ich auch nicht extra zahlen, da ich ja über meinen Hauptjob versichert bin und die Erträge des Gewerbes nicht das Haupteinkommen übersteigen. Wie das bei dir liegt, würde ich bei deiner Krankenkasse nachfragen.

Von der Berufsgenossenschaft bekommst du natürlich auch ein Schreiben. Aber solange du KEINE Beschäftigten hast, fallen da auch keine Beiträge an. Einmal im Jahr kommt dann ein Schreiben und du musst dann quasi eine Null-Meldung machen.

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

LG

10.01.2013 10:03 • #2



Hallo Bastelelfe,

Nebengewerbe? Einige Fragen

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Bastelelfe


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Hallo Tabatax!

Danke schon mal für deine antwort. Das bringt schon mal etwas licht ins dunkel.
Eine extra versicherung bzgl. Berufliche haftpflicht hast du doch sicher auch, oder?
Kannst du denn einkäufe steuerlich absetzen?
Bist du auch mobil unterwegs?
Hast du dann ein fahrtenbuch oder sowas?
Bin derzeit mit dem handy online deswegen ist alles klein geschrieben.
Wenn ich heute abend zu hause bin melde ich mich nochmal.

10.01.2013 14:35 • #3


tabatax

tabatax

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Separate Haftplicht brauchst du auch. Gib das mal in die SuFu ein, da gibt es einige Links und ich glaub auch Preise.

Fahrtenbuch brauchst du nicht, wenn du dein privates Fahrzeug nimmst. Wie das mit einem Geschäftsfahrzeug ist musst du ggfs. beim Steuerberater fragen. Ansonsten reicht es, wenn du in der Einnahmen-Ausgaben-Tabelle die jeweilige Fahrt zum Kunden in Kilometer angibst und diese dann mit 0,30 Euro berechnest. Muss aber nochmal nachschauen, ob das der genaue Betrag für die Kilometerpauschale ist.

Deine Einkäufe gibts du in der E-A-Tabelle als Ausgabe ein, genauso wie du die Modellagepreise dort bei den Einnahmen einträgst.

10.01.2013 17:31 • #4


Bastelelfe


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Danke Dir Tabatax,
das klingt ja alles schon mal viel entspannter, als ich vorher erfahren hatte.
Ich hab echt gedacht, ich tappe damit in eine Schuldenfalle. Aber warum sollten sich dann so viele ein Gewerbeschein holen, oder? Passt ja dann auch nicht.

Du hast dann sicher einen Ordner, wo du deine Einnahmen und Ausgaben sammelst, oder?
Lässt du dir die Bezahlung der Kunden unterzeichnen? Oder wie handhabst du das, um es als Beleg zu haben?

11.01.2013 08:04 • #5


Flimmerkiste

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Liebe Bastelelfe..
Du solltest JEDEN Kassenbon aufheben der in irgendeiner Form mit deinem Nebengewerbe zu tun hat.
Vom Waschmttel mit dem Du deine Handtücher ggf wäscht, bis zum Zuckerstückchen für den Kundenkaffee...ALLES
Wenn man genau darüber nachdenkt,kommt einiges zusammen, sogar Druckerpatronen für Kundenwerbung ;-)
Wenn Du gearbeitet hast,kannst auf Wunsch der Kundin eine Quittung ausstellen, Du behälst den Durschschlag... mußt Du aber nicht..wenn Du Dir Deine Einnahmen in ein Buch schreibst reicht das auch.
Du mußt Dir nix unterschreiben lassen.
Die Angaben die DU dem Finanzamt machst sind verbindlich.
Solltest DU allerdings Einnahmen vergessen anzugeben und es wird Dir nagewiesen,DANN kanns Ärger geben.
Eine Betriebshaftpflicht ist so ziemlich das einzig Wichtige was man abschließen sollte, aber sooo teuer ist die nicht.. pauschal würd ich aus dem Bauch (nach Recherche neulich) sagen, ca 6- 10€ im Monat.
Es gibt auch meist staatl. geförderte Lohnsteuerhilfevereine vor Ort,manchmal sind die so nett und erklären einem gratis auch ein paar Grundlagen.. Fragen kostet nix. Und solltest in so einen Verein eintreten (die machen dann deine Erklärung) kannst die Kosten auch absetzen. Ca. 80-200€ jährl. je nach Einkommen

11.01.2013 08:55 • #6


Bastelelfe


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Mein Freund macht mich hier wahnsinnig.
Jetzt erzählt der mir wieder was anderes und ich raff hier 0.

Er meinte irgendwas von, dass ich steuerlich nur das zurück bekomme, was ich auch bezahlt hätte.
Als ich meinte, dass ich doch die Kosten für den Steuerberater zurück bekomme, meinte er nein.
Aaahhh...
Und dann kam er mit dem Beispiel "Wenn du 400 € monatlich einnimmst und davon 40€ steuern zahlst, hättest du in 10 Monaten 460€ an Steuern bezahlt. Wenn der Steuerberater nur 460€ gekostet hat, dann kriegst du es auch zurück. Wenn er mehr gekostet hat, musst du die Differenz davon zahlen."

Aaaaah... ich werde wahnsinnig. Ganz ehrlich!
Jetzt reden wir nicht mehr miteinander.

Ich will doch nur auf der sicheren Seite sein und nicht mit Minus da raus gehen und eventuellen Schulden. *heul*

11.01.2013 09:21 • #7


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Zitat von Bastelelfe:
Mein Freund macht mich hier wahnsinnig.
Jetzt erzählt der mir wieder was anderes und ich raff hier 0.

Er meinte irgendwas von, dass ich steuerlich nur das zurück bekomme, was ich auch bezahlt hätte.
Er vermischt hier einiges ;-) Lohnsteuer kann man logischerweise nur das erstattet bekommen,was man auch eingezahlt hat... das ist aber ne andere Baustelle :-)
Als ich meinte, dass ich doch die Kosten für den Steuerberater zurück bekomme, meinte er nein.
Zurück bekommen ist das falsche Wort- die Kosten werden gegen die Gewinne gerechnet und nur auf die Differenz werden Steuern gezahlt.
Aaahhh...
Und dann kam er mit dem Beispiel "Wenn du 400 € monatlich einnimmst und davon 40€ steuern zahlst (is schon ein bischen arg wenig ) , hättest du in 10 Monaten 460€ an Steuern bezahlt. Wenn der Steuerberater nur 460€ gekostet hat, dann kriegst du es auch zurück. Wenn er mehr gekostet hat, musst du die Differenz davon zahlen." Machs Dir gedanklich einfacher... sagen wir mal du hast in einem Monat 380 Einnahmen (über 400 sollte man nicht kommen,als Nebengewerbe) und 200€ Einnahmen hast einen Gewinn von 180, der wird dann versteuert, sofern er bei dir über der zu versteuernden Grenze liegt.
Meine Steuerfrau hat mir angeraten pauschal 30% der Einnahmen immer zu Seite zu legen, dann kämen keine "unangenehmen Überraschungen und man wäre auf der "sicheren" Seite.


Aaaaah... ich werde wahnsinnig. Ganz ehrlich!
Jetzt reden wir nicht mehr miteinander.

Ich will doch nur auf der sicheren Seite sein und nicht mit Minus da raus gehen und eventuellen Schulden. *heul*

11.01.2013 09:47 • #8



Hallo Bastelelfe,

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