Nebengewerbe - ich hab da mal ein paar Fragen

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" Omnia, 05.06.2011 18:59.

Omnia

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Hallo zusammen,

ich möchte diesen Monat noch mein Gewerbe anmelden. Ich betreibe das dann nebenberuflich mit Kleinunternehmerregelung.Ich habe mich zwar schon gut informiert, aber manche Sache muss ich doch noch mal hinterfragen....

1. Ich möchte gerne daheim nageln. Da ich ein großes Wohnzimmer habe, würde ich da gerne eine Ecke einrichten.
Mein Vermieter hat nichts dagegen, dass ich das mache. Wie ist das jetzt mit dem Bauamt? Kann ich auch selbst beim Amt nachfragen oder muss mein Vermieter das machen? Der ist allerdings schon Mitte 80 und ich hab Schiss, dass der das nicht gebacken kriegt. Meint ihr, ich komme damit durch eine Ecke im Wohnzimmer zu machen? Zur allergrößten Not hätte ich noch ein Zimmer, würde ich aber ungerne dafür hergeben, da dort meine Tiere untergebracht sind und die müssten dann ja in ein anderes Zimmer, was sehr doof wäre. Stellplatz und Kundentoilette ist kein Problem.

2. Hab ich gehört, ich müsse mich mit den Preisen am Markt orientieren, sonst könnte ich Probleme mit dem Finanzamt kriegen. Die Sache ist, ich nagel schon seit Jahren mich und meine Freundinnen (natürlich unentgeldlich), aber ich kann vieles nicht anbieten, z.B. kann ich nur Gel, ich kann auch keine aufwendigen Pinselmalereien oder so. Deshalb wollte ich etwas niedrigere Preise machen, als üblich, weil ich halt (noch) nicht so viel bieten kann.

3. Ich rüste gerade auf und kaufe noch ein paar Sachen. Die würde ich dann gerne in den Juli mit reinnehmen. Muss ich dann bei der GUV auf der anderen Seite eine Privateinlage für das ganze Material verbuchen?

Vielen Dank schon mal!

LG

05.06.2011 18:59 • #1


Sabsi

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1. quatiere Deine Tiere in die Ecke aus welche Du fürs Nageldesign vorgesehen hast und bau das Zimmer um wo Deine Tiere bis jetzt untergebracht waren.
Ein extra Zimmer ist auch von den hygienischen Richtlinien einfacher zu händeln als ein Wohnzimmer.

So kannst Du dieses Zimmer als Arbeitszimmer Mietemässig anteilig von der Steuer absetzen, sowie alle anderen Nebenkosten auch (m² mässig).

wegen Bauamt frag selber nach... letztendlich musst Dein Vermieter die Nutzungsänderung nur unterschreiben.

Wichtig ist, ob es dort wo Du wohnst überhaupt erlaubt ist ein Gewerbe zu betreiben, denn wenn es sich um ein reines Wohnviertel handelt und die Häuser oder Wohnungen damit zweckverbunden sind, dann wird ohnedies kein Gewerbe genehmigt.

2. aufwendige Malereien werden in den meisten Studios ohnedies extra berechnet, also kannst Du Dich ohne weiteres an denen ihre Normalpreise richten.

3. du musst ein Kassenbuch führen und da darf kein Minus sein, also buchst Du erst eine Privateinlage (wie ein Kredit welchen Du Dir selber gibst) und dann erst die Ausgaben.

Wenn Du Dir dabei unsicher bist .... und was man sonst noch alles beachten muss, das sagt Dir Dein Steuerberater.......welchen man schon haben sollte auch wenn man nur ein kleines "Licht" unter den Selbständigen ist.

05.06.2011 23:55 • #2



Hallo Omnia,

Nebengewerbe - ich hab da mal ein paar Fragen

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Omnia


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Oh, das hätte ich vielleicht direkt dazu sagen sollen. Ich wohne in einem Mischgebiet. Genauer gesagt, stehen hier nur wenige Wohnhäuser. Hier ist eine sehr große Firma und noch ein paar kleinere. Mein Vermieter war früher selbst selbstständig und hat hier ans Haus sogar seine Werkstatt angebaut. Von daher wird das kein Problem sein, ich mache mir eher Sorgen um andere Auflagen.

Ich hätte z.B. keinen Notausgang. Ist vielleicht auch nicht schlimm, ich wohne im Erdgeschoss, hab die Haustür direkt vor der Wohnung, man kann durch den Keller raus und zur Not auch ausm Fenster.
Kundentoilette wie gesagt kein Problem, da ich ein Gäste-WC habe.
Stellplatz kriege ich auch organisiert.
Können da sonst noch irgendwelche Dinge auf mich zukommen? Oder hab ich damit das Wichtigste abgedeckt?

Gut, das mit dem Zimmer sollte ich mir dann doch mal überlegen. Problem ist, ich nutze es auch ein bisschen als Abstellkammer. Also muss ich mich mal neu organisieren hier 8) Und es ist mit eigenem Zimmer natürlich auch professioneller....

PS:
Macht es Sinn, wenn ich das alles mal vernünftig aufführe und schriftl. an das Bauamt schicke? Würde vorher dort anrufen und kurz mein Anliegen erklären. Macht das einen guten Eindruck, wenn man sich selbst im Voraus Gedanken macht?

06.06.2011 18:03 • #3


Sabsi

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Das mit dem Bauamt wird nicht in allen Bundesländern gleich gehandhabt....da musst dich informieren.

manchmal macht man sich auch zuviele Gedanken im voraus... vielleicht will das Bauamt auch gar nichts von Dir.

Notausgang muss gar nicht sein......denn es gibt zig-viele Homestudios die auch keinen haben, Kundentoilette ok ....muss aber auch nicht sein...., kleines Waschbecken, antibakterielle Seife, Einweghandtücher, Desinfektionszeug und Mülleimer mit Deckel sind ausreichend.

Es ist nie verkehrt wenn man sich darüber im Vorfeld gedanken macht, letztendlich trägt man ja auch Verantwortung für das was man vor hat zu tun.

07.06.2011 02:09 • #4


winterlich

winterlich

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Zitat von Sabsi:
So kannst Du dieses Zimmer als Arbeitszimmer Mietemässig anteilig von der Steuer absetzen, sowie alle anderen Nebenkosten auch (m² mässig).


Das stimmt ;) Hier habe ich mich auch in den letzten Wochen informiert und ich kann euch die Seite "Link entfernt von Forenleitung" hier nur sehr ans Herz legen. Auf der Webseite bekommst man einen kompletten Leitfaden zur steuerlichen Anerkennung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer.

Gruß
winterlich

09.02.2017 10:03 • #5