1

Rechnungen aus dem Monat vor Geschäftseröffnung

"

Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" BlackLucy, 03.02.2011 17:02.

BlackLucy

5
2
Hallo.
Ich bin seit dem 01.02.2011 selbstständig mit einem Kleingewerbe als Nebentätigkeit.
Habe mich informiert das ich meine Rechnungen aus den Vormonaten (Dezember und Januar) für das Gewerbe als Ausgaben im Kassenbuch mit angeben kann.
Das Kassenbuch muss ich ab Februar führen, muss ich die Ausgaben von Dezember und Januar mit im Monat Februar verbuchen oder soll ich die extra aufführen?
Ist etwas umständlich erklärt glaube ich :lol:
Über eure Hilfe wäre ich SEHR dankbar.

03.02.2011 17:02 • #1


sommer1975

sommer1975

328
70
5
1
das würde mich auch interessieren und hänge mich mal an ;-)

04.02.2011 14:51 • #2



Hallo BlackLucy,

Rechnungen aus dem Monat vor Geschäftseröffnung

x 3#3


Xanthara

4908
113
26
Meine Berufsschuljahre sind zwar schon ne weile her, aber
Ausgaben die du vor der Eröffnung gemacht hast, müssten zu den Betriebskosten zählen. Und ich glaube mich zu erinnern das das sogar mit bis zu 1 Jahr alte Belege möglich ist. Und die gezahlte Umsatzsteuer kannste dann bei der Vorsteuererklärung geltend machen.

Falls jemand was anderes weis, hoffe ich, dass der jenige sich noch meldet!

Du hast doch bestimmt einen Steuerberater oder? Ruf den doch einfach mal an, dafür bekommt er doch schließlich auch dein Geld.

04.02.2011 18:55 • #3


sommer1975

sommer1975

328
70
5
1
Alles ist soweit ich jetzt weiß richtig, nur dass mit der USt nicht, da sie (und ich) Kleingewerbe angemeldet hat.

05.02.2011 10:09 • #4


GlamourGirl86

436
4
ist schon richtig so, einfach mit in der n februar nehmen als betriebsausgaben ob die nund vorher waren oder erst im februar ist egal wird gleich behandelt. jeder hat in der regel ausgaben vor der gewerbe anmeldung muss nur ersichtlich sein dass diese in zusammenhang mit dem gewerbe stehen aber das sollten betriebsausgaben ja sowieso

05.02.2011 14:00 • x 1 #5


BlackLucy


5
2
Danke....super....dann kann ich ja loslegen..... :)))

05.02.2011 18:40 • #6


mikado

210
9
8
2
Hi!
Soweit ich weiss, kannst Du sie in den Februar mit reinnehmen. Wenn Du ein Kleingewerbe anmeldest, musst Du (meiner Meinung nach) eh keine Umsatzsteuer bezahlen, darst diese auch bei Deinen Rechnungen nicht draufschlagen, kannst also folglich auch keine Vorsteuer abziehen. Du machst doch sowieso Gewinn-Verlust-Rechnung und keine doppelte Buchführung.

05.02.2011 19:06 • #7


sommer1980

10
1
Hallo,
bis zu einem jahr kann ich rechnungen absetzen? oder noch langer? habe mir letztes jahr im oktober eine schleifmaschine gekauft, wollte mich selbststandig machen, mein mann wurde kurzfristig in die usa versetzt. wir werden bis ende dezember noch hier bleiben...

19.05.2011 03:26 • #8


Ginger

Ginger

10882
129
70
5640
ich habe alle belege, die von vor der eröffnung sind an meine steuerberaterin gegeben, die hat das dann alles so verbucht, musste ich nicht ins kassenbuch eintragen.

ich würd mal beim steuerberater nachfragen, der sollte ja wissen, was man da für möglichkeiten hat bzw. wie du es machen sollst.

19.05.2011 12:42 • #9



Hallo BlackLucy,

x 4#9