Dieser Hinweis kommt von einem zu schwammigen Paragrafen der KVO. Normalerweise sollen Modellagerodukte aufgrund ihrer Inhaltsstoffe nur von geschultem Personal verwendet werden.
In der KVO finden sich fast alle Stoffe unserer Modellageprodukte als "eingeschränkt zugelassen".
Das bedeutet, sie dürfen nur in best. Mengen und in best. Produkten enthalten sein.
Mit dem Gewerbehinweis entfällt das Anwendungsrisiko auf den Anwender und nicht auf den Hersteller, der sich somit der Verantwortung entziehen kann.
Gedacht war es aber mal anders.
14.06.2012 13:31 •
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