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Vorsicht Abzocker per Mail wieder unterwegs!

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Small Talk, Plauderecke & Offtopic

" Xanthara, 27.03.2011 13:50.

Xanthara

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Ich habe heute die nette E-Mail im Postfach gehabt!
Wenn ihr den Absender liest, löscht sie bitte gleich, die wollen nur euer Geld! "Rechtsanwaltskanzlei O. Kaltbrenner " <lexicographyk3@rohtex.com>

Zitat:
Guten Tag,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Sony Music Entertainment Deutschland GmbH an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk
begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen
Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um
geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit
§§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige
gegen Sie erstellt.

Aktenzeichen: 240 Js 419/04 Sta Stuttgart

Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 178.200.132.102

Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 11

Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 37

Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen
erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.
Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen und Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch
unseres Mandanten aussergerichtlich zu lösen.
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 29.03.2010 sicher und unkompliziert
mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und
fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.ukash.com/de

Nachdem Sie den Ukash oder Paysafecard* Voucher gekauft haben, geben sie den auf unserer Homepage ein.

* alternativ konnen Sie auch mit Paysafecard zahlen
Link: http://www.paysafecard.com/de

Geben Sie bei Ihrer Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen
Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben(oder gleichwertiges Paysafecard Coupon), wird der Schadensersatzanspruch offiziell
aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten
dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Olaf Kaltbrenner

27.03.2011 13:50 • x 4 #1


DragonLady

DragonLady

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Na das ist ja mal krass.

Ich lösche sowieso immer alle Mails ungelesen, deren Absender ich nicht kenne.

Vor allem ist das voll unprofessionell geschrieben...rofl...also wer das glaubt... :motz:

Ne Frechheit ist das.

Danke für den Tipp

27.03.2011 14:17 • #2



Hallo Xanthara,

Vorsicht Abzocker per Mail wieder unterwegs!

x 3#3


Luise Meyer

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ist ne frechheit, woraus die leute alles geld schlagen wollen, und es gibt bestimmt genug leute die da angst bekommen und das bezahlen. Die die sowas schreiben, müssten ne geldstrafe bekommen, nur leider sind sie meistens so schlau, das man die nicht erwischt :evil:

27.03.2011 15:04 • #3


Pelle

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Ich bekomme dauernd von outlets.de Mahnschreiben. Jetzt auch schon per Pist. Zahle auch nix.

27.03.2011 17:41 • #4


Carmi

Carmi

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Ich bin auch schon zweimal im I-Net auf solche Betrüger-Seiten reingefallen, habe aber nie gezahlt. Selbst wenn Schreiben von sog. Anwälten kommen....stur bleiben und nicht zahlen....da passiert garantiert mgar nix

Die verdienen genug mit denen, die Angest haben und zahlen..... :dumm:

27.03.2011 17:47 • #5


Zwillingsmamaa

Zwillingsmamaa

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Danke für die Info!

Hate auch schon so diverse mails in meinem Posteingang. einfach drüber lächeln und löschen.

27.03.2011 18:54 • #6


mistery

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Hallo!

Ich wollte jetzt zu dem Thema auch was los werden. So wie der Text geschrieben wurde und auch das es bei Mail kommt ist das Betrug. Das kann ich ganz sicher sagen.
Warum?
Mein Mann hat voriges Jahr mal was runtergeladen und ihm war nicht bewusste das ,dass Programm das er da gefunden hat das gleichzeitig wieder zum herunterladen für andere frei gibt, das wurde angeklagt.
Also es war bis jetzt so, nur für alle die sowas vielleicht auch mal machen bzw wollen, es kam direkt ein Schreiben mit der Privatpost von Rechtsanwälten mit Name und Titel des Geschädigten und anbei gleich ein Gerichtsbeschluss vom Landgericht Köln.
Die Strafen sind auch wesentlich höher waren bis jetzt immer 450,00€. und das beste eine Zahlungsfrist von höchstens einer Woche. Waren auch mit allen schreiben beim Rechtsanwalt. Der hat aber bis jetzt auch nichts erreicht.
Also guter Tip: Last die Finger davon und klärt euere Kinder auf es wird sehr sehr teuer und ihr hab nur Ärger.

LG

27.03.2011 19:55 • #7


Sunshine1981

Beim googeln tauchen diese Seiten auf.

http://www.ratgeberrecht.eu/internet-ak ... enner.html

27.03.2011 19:59 • #8


Sunshine1981

27.03.2011 20:00 • #9


elfriede

elfriede

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aber erst prüfen, BEVOR man NICHT reagiert, ob man nicht lieber doch die widerspruchsfrist einhällt und widerspricht... leider gibt es auch solch fiktive forderungen, bei denen man widersprechen sollte, damit es nicht zu weiteren schritten kommt, die man dann an der backe hat und doch nen RA braucht ..

selbst WENN es eine echte forderung wäre und dementsprechend unstrittig, würde ich auf jeden fall auf die angekündigte post warten. kein RA der welt würde sich ausschließlich mit emails als geschäftspost mitteilen.

hat man die mail geöffnet und ist sich nicht sicher, kann man ja diverse angesprochene punkte abklären (aktenzeichen bei gericht, den gläubiger anschreiben, die gehen dann evtl sogar gerichtlich gegen solche emails vor, usw.)

noch nen punkt bei einem gerechtfertigten schrieben wäre der bezahlweg - ich kenne keinen RA der mit neumodernen bezahlmöglichkeiten hantiert... es gibt immer offizielle konten bei deutschen banken

man kann auch mal in das angesprochene gesetz sehen, ob es das sogar vielleicht gar nicht gibt ;) ect....

und ich glaub bei den meisten RAs dürften die ersten beratungsstunden kostenfrei oder so stattfinden ...


(bei uns ging neulich ne email rum vm nachlassverwalter, dass wir von scheich sowieso geerbt hätten ^^ er müsste xprozent von der erbschaft als gebühr einziehen usw .. ^^ )

27.03.2011 21:01 • #10


82_LaFamilia_87

82_LaFamilia_87

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Ich würde empfehlen sich einfach mit dem im Schreiben vorhandenen Aktenzeichen bei dem genannten Gericht zu informieren ob die davon bescheid wissen...meist bekommt man bei sowas nur irgendeine Kopie die nicht mal unterschrieben ist.. also erstmal prüfen bevor man GARNICHT reagiert... Falls ein weiteres Schreiben kommen sollte AUF KEINEN FALL die mitgeschickte UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG ausfüllen und unterschreiben...in diesem Fall erstmal einen passenden Anwalt aufsuchen...
Auf unseriöse E-Mails würde ich jedoch auch nicht reagieren denn SOWAS sollte immer per Post und mit Unterschriften kommen...

27.03.2011 21:10 • #11


Alicechen

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also, genrell ists so in deutschland, dass tatsächlich jedermann herkommen könnte und dir eine frist wegen sonstirgendwas setzen kann, die wenn du sie nicht einhältst oder stillschweigend verstreichen lässt dann wirklich erwirkt werden kann.
soll heißen internetfuzzi(oder auch die nette nachbarin von nebenan) kann dir ne rechnung mit ner frist schreiben, dann ne mahnung und du reagierst in keinster weise, nimmst du dich sozusagen in manchen fällen stillschweigend der schuld an und könnte vor gericht tatsächlich so ausfallen, dass du zahlen musst, egal ob erhaltene oder nichterhaltene leistungen.
leute fragt mich nicht woher ich das weis, aber ich habe mich früher eingehend notgedrungen mit solchen sachen befassen müssen.

daher: immer einen wiederspruch einlegen, der gilt sogar mitlerweile auch als email rechtens.

es muss natürlich nicht so kommen, kann aber. (besonders wenn man miese vermieter hat die sich auf kosten des mieters nen urlaub leisten wollen und geld fordern und fordern etc)

es gibt aber auch so fallen in die ich schon getapt bin: ich wollte ein von microsoft kostenlkos bereitgestelltes programm downloaden, habe es über so eine komische seite gefunden, war damals so blöd und melde mich sogar noch da an.
dann wollten die geld für ein abo, dass ich nie haben wollte und ich bekam auch mahnungen usw. fakt ist nur, dass microsoft es niemals zulassen würde, dass jemand anderes geld von einem endnutzer einklagen würde, denen das programm von microsoft selber als kostenlos angeboten wird.

27.03.2011 23:27 • #12


82_LaFamilia_87

82_LaFamilia_87

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Hallo Mädels :wink:

zu diesem Thema habe ich noch folgendes im Netz gefunden:

Gefälschte Abmahnungen durch Rechtsanwalt Olaf Kaltbrenner
PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Rechtsanwalt Frank Weiß
Donnerstag, 24. März 2011

Uns liegt eine gefälschte Abmahnung der „Rechtsanwalt Olaf Kaltbrenner“ wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung in p2p- Netzwerken vor. Die gefälschte Abmahnung wird unter der

Bezeichnung „Rechtsanwalt Olaf Kaltbrenner“ angeblich im Namen Firma Sony Music Entertainment versendet.



Bei dieser Abmahnung handelt es sich um eine Fälschung!


Zunächst ist folgendes auffällig:
Unserer Kenntnis nach versendet die Firma Sony Music Entertainment ihre Abmahnschreiben ausschließlich durch die Kanzlei Waldorf Frommer aus München.

Neben zahlreichen inhaltlichen Fehlern und völligem juristischem Nonsens wird in der „Abmahnung“ nicht einmal Bezug auf einen konkreten Verstoß genommen.

Die Zahlung des „Schadensersatzes“ in Höhe von 100 EUR soll via UKASH-Karte oder Paysafecard, einer Prepaidkarte speziell für Internetkäufe, vorgenommen werden.

Derartige Betrugsversuche sind uns schon aus der Vergangenheit bekannt (siehe hier).

Wir können nur raten KEINE (!) Zahlungen zu leisten.

Hier das "Abmahnschreiben" im Volltext (Rechtschreibfehler inclusive):



Guten Tag,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Sony Music Entertainment Deutschland GmbH an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.

Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie erstellt.

Aktenzeichen: 240 Js 419/04 Sta Stuttgart

Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 178.200.132.102

Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 11

Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 37



Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.

Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:

Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen und Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten aussergerichtlich zu lösen.

Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum

29.03.2011 sicher und unkompliziert

mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben. Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter:

http://www.ukash.com/de

Nachdem Sie den Ukash oder Paysafecard* Voucher gekauft haben, geben sie den auf unserer Homepage ein.

* alternativ konnen Sie auch mit Paysafecard zahlen

Link: http://www.paysafecard.com/de

Geben Sie bei Ihrer Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben(oder gleichwertiges Paysafecard Coupon), wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.



Hochachtungsvoll,

Rechtsanwalt Olaf Kaltbrenner


ALSO BITTE AUF SOWAS NICHT REAGIEREN

28.03.2011 11:41 • #13


elfriede

elfriede

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zu den widersprüchen kann ich nur sagen: per einschreiben mit rückschein und nichts anderes ! so habt ihr den nachweis, wann es angekommen ist und bei sowas seid IHR leider in der nachweispflicht, dass ihr widersprochen habt

normalerweise dürften es 4 wochen widerspruchsfrist sein (wie bei AA-schreiben z.B.) es gibt aber auch 2 wochen fristen! wer sich nicht sicher ist, widerspricht sofort

(in diesem fall hier, würd ich aber auf schriftliche sachen warten, die erwartungsgemäß bei solchen sachen nie kommen würden, und wenn doch, dann ab mit dem widerspruch in die post)

danach käme die stufe des mahnbescheides ! sollte so etwas per post kommen UNBEDINGT widerspruch innerhalb 4 wochen bei dem amtsgericht per einschreiben-rückschein einlegen ! weil wer dort nicht widerspricht bekommt den VOLLSTRECKUNGSBESCHEID per post zugesandt.... dort hat man nochmals 4 wochen widerspruchsfrist und kann der forderung widersprechen wenn sie unrechtens ist.

tut man dies auch nicht ist dieser vollstreckungsbescheid rechtskräftig und aus ihm kann 30 JAHRE lang vollstreckt werden ( unter anderem gerichtsvollzieher, kontopfändung, arbeitgeberpfändung, eidesstattliche versicherung über die vermögensverhältnisse, bei denen man ALLES über sich und das geld und co. angeben muss + schufa-eintrag).

gegen diesen titel kann man dann nichts mehr machen, höchstens das klageverfahren beim amtsgericht..

da hier schon in diversen foren vor gewarnt wird und auch anscheinend von anderen anwälten als fälschung und betrug abgetan wird, man sich aber dennoch n icht sicher ist, kann man sich auch an die verbraucherzentrale oder an eine polizeistation wenden


wer noch fragen dazu hat, gerne, hab meine ausbildung in einem inkasso-büro genießen dürfen und kann mich noch an das ein oder andere erinnern ^^

28.03.2011 18:25 • #14


glimmer

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Also ich würde es meinem Anwalt geben, denn wenn es eine Abzocknummer ist ist es Betrug und Strafbar.
Wenn immer alle den Kopf in den Sand stecken, dann machen solche Gauner immer weiter. Ich würde Anzeige erstatten.

29.03.2011 06:24 • #15



Hallo Xanthara,

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