Zweiter einstig in die Nagelbranche

Määh

Määh

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is aber komisch.
Denn du bist ja sicher volljährig und hast Einkommen. Der Schwerbehindertenausweis deines Vaters hat damit nix zu tun. Damit ist nur er und der Ehepartner befreit. Aber nicht du!

03.11.2010 23:20 • #16


Alicechen

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das sehe ich nämlich genauso wie määh.
ich schlage mich aktuell mit der gez rum, weil sie geld von mir verlangen aus einer zeit in der ich hartz4 bezogen habe, nur weil du keine post bekommst heißt das nicht, dass du befreit bist.

03.11.2010 23:33 • #17



Hallo Mariannes Nagelstudio,

Zweiter einstig in die Nagelbranche

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Rose2940

Rose2940

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Sorry Määh,ich meinte ja RF aber ich muss Dir wiedersprechen.Alle im Haus wohnende sind von der GEZ befreit,auch erwachsende Kinder,weiß es da ich selber einen habe .
Soweit Sie selber keinen Geräte angemeldet hat,da Sie keinen eigenen Hausstand zur Zeit hat.

03.11.2010 23:36 • #18


Alicechen

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hm, das hängt aber warscheinlich auch vom einzelfall ab, denn ich habees auch schon anders gehört. ist eben wie bei mir, ich muss jetzt sogar mit anwalt hinter, begründung ist, dass ich immer eingeringfügiges einkommen gehabt habe als lohn und als differenz halt des hartz4, beim amt sagen die aber ich wäre befreit gewesen, mein anwalt übrigens auch, trozdem soll ich über 500€ für ein jahr nachzahlen.
es ist schonmal ein bische selten seltsam... :)

03.11.2010 23:39 • #19


Rose2940

Rose2940

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habe oft das gefühl es kommt auf die bearbeiter an,ob gute oder schlechte laune,normalerweise bist du mit hartz 4 vom gesetzgeber her beschränkt befreit,ihr müsst eigenlich nur einen sondersatz zahlen
aber was stört das schon die GEZ?

03.11.2010 23:45 • #20


Mariannes Nagelstudio

Mariannes Nagels.


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Also ich musste bis jetzt nichts Bezahlen und hab Schriftlich das ich befreit bin also alle hier im Haushalt ... daher kann mir keiner was da ich es Schriftlich nachweisen kann von der GEZ

03.11.2010 23:47 • #21


Määh

Määh

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Naja, ich kann nur sagen, was ich weiß. Und ich bin mir 100ig sicher, da ich für den Verein mal im Callcenter gearbeitet hab und jeden Tag damit zu tun hatte.
Wenn jemand unter solchen Umständen befreit is, sind meist die Angaben gegenüber der GEZ nich richtig. Auch erwachsene Kinder müssen zahlen, wenn sie eigene Geräte in ihrem Zimmer haben, ein eigener Hausstand is nich nötig! Deswegen kriegen viele pünktlich mit 18 Post von der GEZ mit der Nachfrage ob es Rundfunkgeräte gibt.
Ihr müsst mir ja nich glauben, aber ich denke, ich weiß es besser als Laien.

PS: meine Posts sollen nich bedeuten, dass ich für die GEZ bin, aber ich will euch nur die rechtlichen Grundlagen mitteilen. Auch ich bin eigentlich gegen diesen Verein.

04.11.2010 00:20 • #22


Mariannes Nagelstudio

Mariannes Nagels.


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Ja das stimmt schon hatte ja auch Postbekommen
Na1a egal solang man drum rum kommt :wink: :D

04.11.2010 00:24 • #23


Mariannes Nagelstudio

Mariannes Nagels.


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muss ich wenn ich zusätzlich nen shop betreiben möchte auch was beachten ?

04.11.2010 15:29 • #24


zabaione

zabaione

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Marianne, Du kannst dich doch von einem guten Steuerberater unverbindlich beraten lassen!? Dieser erklärt dir alles, was du beachten musst!
Diese Informationen werden meist kostenlos gegeben, in der Hoffnung, das du, solltest du dich selbständig machen, diesen Steuerberater später für dich auswählst.

LG
zabaione

04.11.2010 20:03 • #25


zabaione

zabaione

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Hast du denn eigentlich überhaupt irgendein Konzept?

LG

04.11.2010 20:05 • #26


GlamourGirl86

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Zitat von zabaione:
Marianne, Du kannst dich doch von einem guten Steuerberater unverbindlich beraten lassen!? Dieser erklärt dir alles, was du beachten musst!
Diese Informationen werden meist kostenlos gegeben, in der Hoffnung, das du, solltest du dich selbständig machen, diesen Steuerberater später für dich auswählst.

LG
zabaione

was in ihrem fall wahrscheinlich nicht ganz verkehrt wäre.

mal von den ganzen versicherungen usw abgesehen denke ich mal es könnte schwierigkeiten geben wenn du in einem nagelstudio arbeitest und nebenbei noch ein gewerbe anmeldest und auch in der selben branche tätig bist.
in der regel werden solche nebenverdienste in den arbeitsverträgen ausgeschlossen.
ein existenzgründungsseminar könnte dir vielleicht weiterhelfen und ansonsten würde ich mal wenigstens im ersten jahr in einen steuerberater investieren.

04.11.2010 20:37 • #27


Sabsi

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in dem Moment wo Du Dein Gewerbe anmeldest, hast Du die GEZ und die GEMA am Hals.... den letztendlich heisst ein Gewerbe betreiben ja nichts anderes als Gewinnorientiert arbeiten.

Was noch dazu kommt, IHK fordert bei der erneuten Gewerbeanmeldung auch ihren Beitrag.... nur Erstgewerbeanmelder sind in den Anfangsjahren frei.

Ein Existenzgründerseminar würde ich Dir auf alle Fälle empfehlen.

Das mit dem Nebengewerbe anmelden sehe ich aber auch so wie Janine, kaum ein Arbeitgeber duldet es in der selben Branche nebenberuflich tätig zu werden.

Was Du auch noch machen solltest, wenn Du Dich selbständig macht, freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen.... denn sollte es nicht s werden........stehst Du nicht mehr leeren Händen da bzw. musst zum Sozi.

Auch solltest Du an den wohlverdienten Ruhestand denken und in die Rentenkasse einzahlen oder an Vorsorge denken...

Selbständig sein, egal in welchem Beruf ist kein Honiglecken...

Was ganz wichtig ist, deine Preise müssen stimmen.........und all die genannten Punkte beinhalten, sodass am Ende des Monats nach Abzug aller Ausgaben noch Geld in der Kasse ist.

Auch solltest Du für Umsatzschwache Monate was auf der hohen Kante haben.... und die Einkommensteuer hingt ohnedies meist Jahre hinterher.....

Es gibt schon einiges was man beachten muss bevor man den Schritt in die Selbständigkeit waagt.

06.11.2010 04:34 • #28


Nailfee66

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GEZ und GEMA am Hals?
Aber nur wenn man einen TV, Radio oder dergleichen in den Geschäftsräumen hat, oder?

Kann man das nicht umgehen, indem man den Kunden einen iPod ausleiht? :twisted:

26.01.2011 18:47 • #29


Määh

Määh

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Zitat von Nailbitch:
GEZ und GEMA am Hals?
Aber nur wenn man einen TV, Radio oder dergleichen in den Geschäftsräumen hat, oder?



Ja klar, nur dann, wenn du auch Geräte hast. Deswegen fragt die GEZ in den Briefen ja immer so freundlich ob du rundfunkfähige Geräte besitzt. Allerdings zählen dazu auch Internetfähige Handys, PC's etc. Wenn du also einen iPod touch hast, der ja internetfähig ist, müsstest du rein theoretisch auch GEZ bezahlen.

26.01.2011 19:22 • #30



Hallo Mariannes Nagelstudio,

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