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Moonchild


17 5 Unterfranken
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| 05.10.2010, 22:40 Nebengewerbeschein von Anfang an? |
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Nabend
ich bin ganz frisch auf dem Gebiet und möchte wahnsinnig gern ganz öffentlich nach Übungsmodellen suchen.
Ich würde gerne Zettel in der Umgebung auslegen, bzw. per Mundpropaganda an die Modelle ran kommen. Zudem möchte ich gerne einen Unkostenbeitrag verlangen.
Brauche ich hierfür bereits schon einen Gewerbeschein? Darf ich das ÜBEN dann bei mir zuhause machen, od. muss das als mobiles Nagelstudio laufen, da ich zuhause im Moment kein richtiges Studio einrichten kann/will...?
Wie habt Ihr das denn in der Anfangszeit gehandelt?
Vielen Dank
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Anzeigen
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Moonchild


17 5 Unterfranken
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| 05.10.2010, 22:42 |
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autsch, sorry, nun hab ichs ins falsche Forum...
kommt nicht wieder vor....
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Silvershark


556 31 7 Thale
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| 05.10.2010, 23:40 |
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Sobald du Geld nimmst- egal wieviel- musst du Gewerbe haben. Sonst ist es Schwarzarbeit.
Nageln kannst du daheim, als Homestudio. Denke dann aber an GEMA, GEZ, Versicherungen etc.
LG
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jane-doe


2919 77 181 Bayern
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Moonchild


17 5 Unterfranken
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| 05.10.2010, 23:54 |
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okey, lieben Dank für die Info schonmal.
solange ich also kein Geld verlangen würde, kann ich trotzdem "Werbung" machen ohne Gewerbeschein, hab ich das richtig verstanden? *dummbin*
owei, nun wirds kompliziert. GEZ zahl ich ja ohnehin schon und mein "Arbeitstisch" wäre im heimischen Wohnzimmer. Trotzdem extra GEZ und zusätzlich GEMA?
Welche Versicherungen wären da angebracht?
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Sabsi

15755 137 565
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| 06.10.2010, 00:03 |
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Du darfst auch keine öffentliche Werbung machen, wenn Du kein Gewerbe angemeldet hast.
GEZ und GEMA
Privat ist privat und gewerblich eben gewerblich, folgedessen zahlst Du doppelt.
hinzu kommt noch eine Betriebshaftpflicht, die du unbedingt haben solltest, denn wenn mal etwas passiert, dann bist Du die schuldige und da können die Kosten dafür schon mal sehr hoch sein.
Eventuell noch ein freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einbezahlen.... denn wenn man das Gewerbe aus welchen Gründen auch immer wieder abmelden muss, fällt man nicht gleich in Hartz4.
zusätzlich solltest Du auch noch einen Steuerberater haben. etc. etc.
Ausserdem gibt es keinen "Nebengewerbeschein", der Unterschied ist nur steuerlich und auf dem Finanzamtfragebogen welchen Du zugeschickt bekommst musst Du bei der Kleingewerberegelung ein Häkchen setzen.
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Moonchild


17 5 Unterfranken
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| 06.10.2010, 10:49 |
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Heiligs Blechle, sooooooooooo arg selbständig will ich mich ja garnicht machen... grübel
ich möchte das eigentlich nur hobbymäßig by the way machen, mein Bürojob bleibt ja mein Hauptberuf....
aber ganz für umsonst möchte ich das natürlich auch nicht machen....
gäbe es da eine Alternative?
LG
Jacka
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Mary Poppins


1138 33 48 Schweiz
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| 06.10.2010, 11:39 |
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Weiss jemand, wie das in der Schweiz ist und wo mann sich da melden
muss ?
Grüsschen
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Sabsi

15755 137 565
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| 06.10.2010, 22:38 |
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| Moonchild hat Folgendes geschrieben: |
gäbe es da eine Alternative?
LG
Jacka |
leider nein, denn Nageldesign ist ein Wirtschaftsunternehmen wie jedes andere auch und somit hat man auch Pfichten und wenn man nicht bereit ist diese zu erfüllen, dann macht es auch keinen Sinn sich selbständig zu machen.
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Sabsi

15755 137 565
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| 06.10.2010, 23:15 |
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| Mary Poppins hat Folgendes geschrieben: | Weiss jemand, wie das in der Schweiz ist und wo mann sich da melden
muss ?
Grüsschen |
Du musst bei der Ausgleichskasse die selbständige Erwerbstätigkeit melden. Dazu wird ein Fragebogen ausgefüllt.
Auskunft dazu gibt Dir jeder Treuhänder.
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Mary Poppins


1138 33 48 Schweiz
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| 06.10.2010, 23:18 |
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Ahh, danke werd mich mal erkundigen !
Gute Nacht euch allen !
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