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Unzuverlässige Kunden...

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Kunden, Marketing & Werbung

" kiki, 11.03.2008 15:06.
kiki

kiki

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Hallo,
ich habe einige sehr unzuverlässige Kundinnen, die eine vergisst ständig ihren Termin, die nächste kommt generell zu spät und und und.....

Jetzt hat mir jemand gesagt, da ich ja diesen ausfall hab, könnte ich von den besagten Kunden mind. 50% des Preises verlangen.
Stimmt das, kann ich das einfach so verlangen, oder nicht?
Wie handhabt ihr das mit solchen Kunden???

Lg Kerstin

11.03.2008 15:06 • #1


Traumangela

Hallo Kiki,

das ist ein zweischneidiges Schwert.

Wenn du das in deiner AGB so drinnen hast, ist das gerechtfertigt, auch dann wenn Du dir die Folgetermine von den Kunden unterschreiben lässt.
Wenn Du aber nichts schriftliches darüber vereinbart hast, würde ich davon die Finger lassen.

Ich habs sowohl in der AGB als auch auf den Terminkarten und bisher habe ich diese Massnahme nur ein einziges Mal benötigt, damit die Kundin draus gelernt hat,seither sind meine Pappenheimer immer pünktlich bzw. vergessen ihre Termine nicht mehr.

Lass Dir nicht auf der Nase rumtanzen, du bist die Chefin.

Ich habs auch schon so gemacht, dass wenn jemand unpünktlich war, ich nur noch das gemacht habe, was in der Zeit möglich war bis zur nächsten Kundin und hab diese mit unfertigen Nägeln nach Hause geschickt und siehe da beim nächsten Termin war sie sogar überpünktlich.

Andererseits kannst es aber auch so machen, dass Du früher oder später für unzuverlässige Kundinnen einfach keinen Termin mehr hast.

Wie Du Deine Kundinnen erziehst, bleibt also dir überlassen.

Liebe Grüsse

12.03.2008 01:34 • #2



Hallo kiki,

Unzuverlässige Kunden...

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houston

houston

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Hi Kiki,

was ärgerst Dich mit sojemand den rum. Wer nicht will - hat schon gehabt.

Ich mach den Mädels klar, wenn sie ihren Termin nicht einhalten, haben sie Pech gehabt.....nächst möglicher Termin ist dann in 2 Wochen, oder auch in 3 ....je nachdem wie sehr mir die Tante auf die Nüsse geht.

Das hat ein sehr grossen erzieherischen Wert.......man muss sich nicht auf der Nase rumtanzen lassen.

Grüsse, Angie

13.03.2008 16:29 • #3


Eilan

Eilan

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Bei mir gibt es die Regel: wer 20 Min zu spät kommt dessen Termin verfällt. Ich komm sonst nicht mit den Folgeterminen hin.Kann dann auch passieren das sie bis zu 5 Wochen auf nen neuen Termin warten müßen. Das wissen die meisten und daher kommen bei mir eigentlich alle überpünktlich.

Dann habe ich diese 50% des Preises in meinen AGB's , es steht auf meinen Terminkarten und Neukunden müßen bei mir dafür unterschreiben das sie die AGB's gelesen haben und mit diesen einverstanden sind.

17.03.2008 11:10 • #4


handmade13

handmade13

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Hallo Kerstin!

Solche Kunden nerven!!!

Ich hab auf meinen Terminkarten stehen,dass sie 15 € zahlen,wenn sie nicht 24 Stunden vorher absagen und zieh das bei den "Pflegefällen" ;-) auch durch!
Wenn eine Kundin immer zuverlässig ist und mal zu spät absagt,weil sie krank ist oder es verschwitzt hat,sag ich nichts und ärgere mich auch nicht...aber es gibt ja so Pappenheimer und das betrifft nur Nägel und Fusspflege...bei Permanent Make-Up mache ich einen Vertrag mit Anzahlung und sagen sie nicht oder nicht 48 Stunden vorher ab,verfällt die Anzahlung.

Ich war früher wesentlich gutmütiger,aber das lernt man mit der Zeit ;-) Irgendwann hast du die Nase voll.

Ich hab irgendwann mal eine solche Kundin abgelehnt...sie kam 3mal nachfragen...und betteln....sie ist mittlerweile tooooooootal zuverlässig und ruft sogar an,wenn es evtl ne Minute später werden könnte ;-)


LG

Ute

15.04.2008 09:19 • #5


Sabini

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Ihr habt echt klasse Ideen!

Ähnlicher Fall bei mir gestern! Ich hatte einen Termin zum Refil mit einer Kundin die schon vorher bei mir zur Neumodellage war. Sie war sehr begeistert über ihre neuen Nägel. Schön und gut!
Sie meinte noch beim 1. Termin zu mir, dass sie mal Termin vergißt und ich solle mir bei ihr telefonisch melden. Kam mir schon sehr suspekt vor!
Ich soll einer Kundin hinterher telefonieren, obwohl sie sich den nächsten Termin aufgeschrieben hat?!

Kundin kam gestern nicht. Ganz toll! Ich also angerufen und geht niemand dran. Heute noch mal angerufen - geht niemand dran! Nicht einmal ein AB!
Gestern hab ich mich noch drüber aufgeregt, doch jetzt denk ich mir, wenn sie nicht will, dann eben eine andere!

Macht man das überhaupt, hinterher telefonieren? Ich kam mir ziemlich blöd vor!

Eure Sabini

10.09.2011 10:26 • #6


IcelaBaby

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ich glaub du hast besseres zu tun als hinterher telefonieren und die würd ich als kundin auch nich mehr nehmen dann bist du schon so lieb und rufst an und sie geht nich mal ans telefon ne ne ne

10.09.2011 16:37 • #7


Sabsi

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Ich weiss ja nicht was Du in Deiner AGB drinnen hast, ich würde ihr eine Ausfallpauschale in Rechnung stellen....aber hinterher telefonieren nicht.

10.09.2011 18:47 • #8


Sabini

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AGB´s sollte ich mir besser mal zusammen sammeln und schreiben!
Wie macht ihr es? AGB´s vor der Modellage der Kundin geben, durchlesen lassen und unterschreiben?

Ich kannte das zuvor nicht, das man als Nageldesignerin so etwas haben kann/ darf!? Höre ich zum ersten Mal!

Was gehört dort alles rein? Bin wirklich gespannt. Denn wirklich alle AGB´s habe ich mir je noch nicht durch gelesen.
Die sind immer sooo lange!
Stehen Eure AGB´s auch auf Euren Internetseiten?

Ich habe wirklich daraus gelernt. Nie einem Kunden hinterher laufen, ok gecheckt :-)

Wie hoch sollte eine Ausfallspauschale sein? 15€? Ich bin da noch neu bei dem Thema. Was ist wenn die Kundin wieder komt und den Betrag X nicht zahlen will, obwohl sie die AGB´s unterschrieben hat? Wie handhabe ich das? Bin etwas unsicher noch auf diesem Gebiet.

Könnt Ihr mich bitte rundum aufklären? Bitte?!

Eure Sabini

11.09.2011 13:22 • #9


Sabsi

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Hallo Sabini,

einfach mal hier weiterlesen, das ist eine Muster-AGB, welche Du nur noch Deinen Bedürfnissen anpassen musst und von einem Rechtsanwalt absegnen....damit sie ihre Gültigkeit hat.

https://www.beautynails-forum.de/agb-t1266.html

Liebe Grüsse

11.09.2011 17:08 • #10


Sabini

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Danke!
Sehr umfangreich :-)
Jetzt hab ich auch mal die gesamte Liste der AGB´s gelesen!

12.09.2011 10:00 • #11


knutschimund

knutschimund

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Wenn die Kundin nicht kommt, und ihr das Ausfallgeld in Rechnung stellt, wie macht ihr das? Habt ihr die Adressen? Und was schreibt ihr in die Rechnung, ich habe nur die Telefonnummern.

22.10.2012 09:55 • #12


Heaven

Heaven

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Ich schreibe mir bei jedem ersten Termin Name, Adresse, Telefonnummer und alles andere wichtige auf die Kundenkarteikarte.

In die Rechnung schreib ich, dass sie ihren Termin am xy um xy nicht wahrgenommen hat ohne abzusagen und daher der Betrag von xy Laut §xy fällig wird.

Zahlt sie nicht, schreib ich eine Zahlungserinnerung. Zahlt sie dann immernoch nicht, beauftrage ich ein Inkasso-Unternehmen.

22.10.2012 10:47 • #13


knutschimund

knutschimund

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Okay vielen Dank!

22.10.2012 13:14 • #14


knutschimund

knutschimund

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Ich habe meine Kundin angeschrieben und ihr meine Rechnung geschickt, folgende Antwort habe ich von ihr bekommen:

"Wir haben uns aber erkundigt und das darfst du gar nicht ...beim friesur brauch man auch nie bezahlen wenn man nicht da war ..."

Wenn ich antworte will ich sie auf meine HP hinweisen, wo etwas steht wenn die Kundin nicht absagt und dann gibt es ja auch dieses Gesetz, soll ich sie auch darauf aufmerksam machen?

Auszug aus dem BGB:

§ 615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.

25.10.2012 08:57 • #15



Hallo kiki,

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