Zitat von x_Heike_x:Zitat:Das würdest du in diesem Fall aber müssen
Dann möchte ich jetzt aber auch wissen, wie man mich ohne gerichtlichen Titel dazu zwingen kann bzw. zwangsvollstrecken. Also interessiert mich jetzt wirklich ..
Dazu gibt es Gesetze
Die Kassiererin bei ALDI hat ja auch keinen Gerichtstitel um von dir Geld zu nehmen...
In diesem Fall steht alles in § 249 BGB (
http://dejure.org/gesetze/BGB/249.html )
Dort ist eindeutig geregelt, dass der Schädiger dem Geschädigten Schadenersatz leisten muss. Dafür braucht man keinen Richter...
Der Schädiger steht in diesem Fall zweifelsfrei fest... auch der Schaden. Was aber nicht feststeht, sind evtl Schmerzensgeldzahlungen oder Folgeschäden. Diese Ansprüche kann man in Deutschland nur sehr schwer ohne Anwalt durchsetzen ( die Wenigsten wissen wie und wieviel verlangt werden sollte), daher sind die Anwaltskosten für eine Beratung nach einem solchen Ereignis IMMER vom Schädiger zu übernehmen. Auch wenn anschließend ein Vergleich geschlossen wird.
Man muss in diesem Fall auch nicht den Weg Rechnung, Mahnung usw gehen... es wird eine Summe festgelegt, wenn die bis Tag X nicht gezahlt ist darf ein Titel erwirkt werden...
Bei einem Harz IV Empfänger kann es natürlich passieren, dass man auf den Kosten sitzen bleibt, aber bei einem Geschäftsmann darf man davon ausgehen, dass er eine Betriebshaftpficht-Versicherung hat, die trägt dann eh all diese Kosten. Wenn er diese nicht hat, ist er selber Schuld.
14.07.2013 14:03 •
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