Quittung schreiben

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" Bine010183, 24.03.2009 14:56.

Bine010183

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hallo, ich habe mal eine Frage, ich bin jetzt angemeldet und betreibe mein Nagelstudio(chen) zuhause nebenberuflich.
Wenn ich jetzt eine Kundin habe, soll ich doch eine Quittung ausstellen, damit ich für´s Finanzamt alles belegen kann. Meine Frage jetzt, wie muss die Quittung ausschauen, was muss alles draufstehen?!?!?
Muss Mwst. draufstehen? muss ich da einfach 19% von meinem Preis angeben? Muss ich was schreiben, dass ich Kleinunternehmer bin? bitte helft mir weiter! :cry:
LG BINE

24.03.2009 14:56 • #1


Funny Anny

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Ich hab mein Stuio(chen) auch als Nebengewerbe. Seit 3 Jahren. Ich führe ein Kassenbuch, mit allen Ein- und Ausgaben. Das reicht.

24.03.2009 16:10 • #2



Hallo Bine010183,

Quittung schreiben

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Pelle

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Schreibe Quittungen. Aber ich vermerke das ich keine Mwst habe. Mehr nicht. hab auch Kleinunternehmen und da zahlt man ja keine UmsatzSteuern.

24.03.2009 19:36 • #3


Sabsi

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Ich hab eine Registrierkasse, die automatisch einen Beleg ausstellt.

Wenn Du die Kleinunternehmerregelung gewählt hast, brauchst Du keine Mehrwertsteuer angeben. Da ist der Bruttopreis vollkommen ausreichend.

Liebe Grüsse

25.03.2009 01:48 • #4


Pelle

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Ein Kassenbuch muss ich zusätzlich noch machen

25.03.2009 07:27 • #5


Polly78

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ich habe früher auch nur ein Kassenbuch geführt mit Einnahmen und Ausgaben und die Belege/Rechnungen habe ich natürlich alle gesammelt.
Zur Zeit ist mein Gewerbe stillgelegt, da ich im Erziehungsurlaub bin und keine Nägel mache, ausser meine und die meiner Mum...für mehr ist leider ;-( keine Zeit.

25.03.2009 23:23 • #6


Pelle

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Zitat von Polly78:
ich habe früher auch nur ein Kassenbuch geführt mit Einnahmen und Ausgaben und die Belege/Rechnungen habe ich natürlich alle gesammelt.
Zur Zeit ist mein Gewerbe stillgelegt, da ich im Erziehungsurlaub bin und keine Nägel mache, ausser meine und die meiner Mum...für mehr ist leider ;-( keine Zeit.



Mal OT:

Mein Kleiner ist auch grade 8 Monate alt und ich hab Gewerbe angemelet, da war er grade 4,5 Monate. Es geht schon irgendwie alles, nur eben nicht so viele. Zwar kommen immer mal Neukunden, aber es bleiben auch mal welche weg weil das Geld fehlt.

Derzeit habe ich ca 12 Kunden die stetig kommen. Es könnten noch paar mehr sein, mit 20 wäre ich vorerst voll zufrieden. Vergebe Mo-Do ab 16 Uhr, am Fr ab 13 Uhr und am Sa den ganzen Tag über Termine. Bin zwar nicht jede Woche voll ausgebucht, aber es passt gerade echt gut, wie gesagt, ein paar mehr hätt ich schon gerne :)

Irghendwie gehts schon immer.

26.03.2009 07:37 • #7


Polly78

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Ich würde auch lieber mehr Nägel wieder machen, aber die meisten können einfach nur spätnachmittag oder abends und da ich 2x die Woche in meinem alten Geschäft arbeite und dann Kinderturnen und an dem anderen "Zwergentreffen" ist, ist das mit den Terminen schwierig unterzubringen :-(. Aber wenn er nächstes Jahr in den Kindi kommt, dann sehen wir weiter.
LG

26.03.2009 11:08 • #8


GlamourGirl86

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bei kleinbetragsrechnungen genügt es auch wenn inkl. 19% MwSt drauf steht.
aber MwSt angaben nur wenn man nicht von der kleinunternehmer regelung gebraucht macht sonst einfach vermerken USt befreit gem § ...

aber kassenbuch sollte eigentlich genügen wenn es ordentlich geführt wird

26.03.2009 20:11 • #9


Sabsi

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..............was immer wieder beim Kassenbuch gerne übersehen wird:

Es darf kein Minus haben !

Liebe Grüsse

26.03.2009 21:29 • #10


Funny Anny

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Wo kein Minus ?
Am Monatsende, oder in der Jahresabrechnung.
Denn in meinem Gründungsjahr habe ich erst im Juni angefangen und bin NATÜRLICH am Jahresende mit nem fetten Minus raus, wegen der ganzen Anschaffungskosten.
War aber kein Problem

26.03.2009 21:41 • #11


Sabsi

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Ein Kassenbuch ist ein Grundlagebuch eden kaufmännischen Unternehmens und muss bei einer Kassenprüfung mit der Kasse übereinstimmen.

d.h. wenn Du Anschaffungen tätigst, dann musst du das Geld als Privateinlage im Kassenbuch angeben, bevor Du es für Anschaffungen ausgében kannst.

So einfach wie es aussieht ein Kassenbuch ordentlich zu führen, ist es nicht, denn man muss alles beachten.

26.03.2009 21:56 • #12


mimikruemel

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Also ich stelle keine Quittungen aus.

Mein Steuerberater meinte, ein Kassenbuch reicht und Quittungen sammeln, dazu den Terminkalender aufheben und fertig.

Am besten mal beim Steuerberater selbst nachfragen, denn er kennt das ansässige Finanzamt und so traurig wie es klingt, aber ich musste fetstsellen, dass es bei den Vorschriften von Bundesland zu Bundesland anscheinend Unterschiede gibt.

27.03.2009 07:25 • #13


Naya-Lina

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Hallo

Zitat von mimikruemel:
...und so traurig wie es klingt, aber ich musste fetstsellen, dass es bei den Vorschriften von Bundesland zu Bundesland anscheinend Unterschiede gibt.


das ist ja jetzt mal völliger Quatsch!
Es gibt Steuergesetze, die gelten Bundesweit. Da ist nix von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich!

Wenn ihr ein richtiges Kassenbuch führt, dürft ihr, wie Sabsi schon erwähnt hat, kein Minus haben (geht ja nicht, ihr habt ja in der Geldbörse auch kein Minus, höchstens überhaupt nix drin. aber weniger als überhaupt nix geht nicht!)

Was ihr alle meint, ist eine sogenannte Einnahmen-Überschuss Rechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG. Da listet ihr alle Eure Einnahmen und Ausgaben auf (bei Kleinunternehmer alles brutto), zieht nen Strich drunter und rechnet aus, ob ihr mehr ausgegeben habt als eingenommen, oder umgekehrt. Falls ihr tatsächlich einen Gewinn erwirtschaftet habt, muss dieser dann noch versteuert werden.

That's it!

Ach ja, und bitte, als Kleinstunternehmer NIEMALS MwSt auswerfen auf der Rechnung/Quittung. Das kann nen mördmässigen Ärger geben!

Ich hoffe, ich hab was weitergeholfen. Falls noch steuerliche Fragen, oder zur Buchhaltung bestehen, ich bin gern behilflich.

viele liebe Grüße
Sandra

28.03.2009 22:05 • #14


mimikruemel

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Zitat von Naya-Lina:
Hallo

Zitat von mimikruemel:
...und so traurig wie es klingt, aber ich musste fetstsellen, dass es bei den Vorschriften von Bundesland zu Bundesland anscheinend Unterschiede gibt.


das ist ja jetzt mal völliger Quatsch!
Es gibt Steuergesetze, die gelten Bundesweit. Da ist nix von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich!


Dann versuch ich mich mal anders auszudrücken... Habe immer brav meine Quittungen geschrieben, obwohl sie keine meiner Kundinnen haben wollte und hab sie brav gesammlt, sortiert und abgeheftet (die Durchschläge).

Weil war mir so erklärt worden, dass ich das muss, dann zog ich von berlin nach Sachsen und als ich hier meine Unterlagen zum Steuerberater gab, schaute der mich nur komisch an und meinte ich brauche dies nicht, weil will eh keiner haben und so wars dann auch.

Mag sein dass es einheitliche Gesetze gibt, doch die Umsetzung ist dann wohl unterschiedlich.

30.03.2009 07:33 • #15



Hallo Bine010183,

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