Welche Masken tragen

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Kunden, Marketing & Werbung

" Bluna 4, 10.03.2021 16:12.

Bluna 4

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Hallo ,
welche Masken tragt ihr zurzeit bei der Behandlung ?
FFP 2 oder die Op Masken?
Grüße

10.03.2021 16:12 • #1


shorti100

shorti100

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Ich trage weiterhin "nur" meine OP-Masken. Ich kann damit einfach besser arbeiten. Die FFP2 sind ja auch nur für die Kunden vorgeschrieben.

10.03.2021 16:20 • #2



Hallo Bluna 4,

Welche Masken tragen

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Bluna 4


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Ich wußte gar nicht das die Kundin ein FFP 2 Maske tragen muß...ich dachte die dürfen auch OP Masken tragen.
Wieder etwas dazu gelernt. Danke.

10.03.2021 16:24 • #3


shorti100

shorti100

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Was gilt für Friseurbetriebe?
Friseurbetriebe dürfen ab dem 01.03.2021 öffnen. Dies gilt auch für mobile Friseurdienstleistungen.

Friseure müssen folgende besondere Hygienemaßnahmen beachten
Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden
10 qm Behandlungsraum (Salon) pro Kunde. Für Behandlungsräume über 800 qm gelten abweichende Regelungen. Bitte lassen Sie sich in einem solchen Fall individuell von uns beraten.
Kunden und ihre Begleitpersonen müssen FFP2-Masken tragen, Friseure hingegen nur medizinische Masken (OP-Masken). Die Maskenpflicht für Friseure besteht im Kassen- und Thekenbereich nicht, wenn durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist. Soweit es die Art der Leistung erfordert (z. B. Bartrasur), darf der Kunde seine Maske abnehmen.
Terminreservierung für Kunden zwingend notwendig.
Kontaktdaten der Kunden erheben.
Schriftliches Schutz- und Hygienekonzept.
Für Friseure hat die Berufsgenossenschaft BGW zusätzliche Regelungen zum Arbeitsschutz ausgearbeitet und bezieht sich dabei auf die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Diese dient dem Schutz der Mitarbeiter.

Wichtig
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sieht vor, dass bei Benutzung von Räumen durch mehrere Personen eine Mindestfläche von 10 qm für jede im Raum befindliche Person nicht unterschritten werden darf, soweit die auszuführenden Tätigkeiten dies zulassen. Lassen es die Tätigkeiten hingegen nicht zu, müssen andere geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Das Bayerische Gesundheitsministerium sowie das Bayerische Wirtschaftsministerium legen dies so aus, dass Friseurbetriebe 10 qm Behandlungsraum pro Kunde gewährleisten müssen und darüber hinaus für gute Lüftung und das konsequente Tragen der Masken zu sorgen haben.



Was gilt für Kosmetik- und Fußpflegebetriebe sowie Nagelstudios?
Kosmetik- und Fußpflegebetriebe sowie Nagelstudios dürfen ab 01.03.2021 wieder öffnen. Das gilt auch für die mobile Erbringung der Dienstleistungen. Das Bayerische Gesundheitsministerium hat auf unsere Nachfrage bestätigt, dass diese Betriebe ihr gesamtes Leistungsspektrum anbieten dürfen, da ihre Dienstleistungen überwiegend hygienisch oder pflegerisch erforderlich sind.

Obwohl Massagepraxen weiterhin geschlossen bleiben müssen, dürfen Kosmetikbetriebe Massagen zu einem geringen Teil mitanbieten. Stellen Massagen aber das Hauptangebot des Betriebes dar, ist er als Massagepraxis einzuordnen, die derzeit noch schließen muss.

Am 04.03.2021 hat das Bayerische Gesundheitsministerium Permanent-Make-Up-Studios in seine Negativliste der untersagten Dienstleistungen aufgenommen. Daraus schließen wir, dass nun Permanent-Make-Up entgegen der ersten Festlegung des Ministeriums nicht mehr erlaubt ist.

Es gelten die gleichen Hygienemaßnahmen wie für Friseure. Eine Testpflicht für Kunden ist in der Verordnung nicht vorgeschrieben.


Dies ist ein Auszug von der HWK München. Wir haben da die gleichen Vorschriften wie die Friseure.
So ist es in Bayern. Weiß natürlich nicht, wie es genau in deinem Bundesland ist.

10.03.2021 16:26 • #4


Bluna 4


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interessant. Danke für deine mühe .
Ist bei euch in denn Nagelstudios ein sogenanter Spuckschutz pflicht?

10.03.2021 16:57 • #5


Bluna 4


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IHK Stuttgart
Körpernahe Dienstleistungen sind wieder erlaubt. Dazu zählen Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios, sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen. Bei den Behandlungen müssen Kundinnen/Kunden und Beschäftige eine medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen. Wenn bei einer Behandlung oder aus anderen Gründen keine Maske getragen werden kann, müssen die Kundinnen und Kunden einen tagesaktuellen negativen Schnelltest haben. Für die Mitarbeitenden braucht es ein Testkonzept.

10.03.2021 17:00 • #6


Ginger

Ginger

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In NRW ist es so:

Unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstands müssen Beschäftigte und Kunden mindestens eine medizinische Maske oder FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen.
(Quelle: HWK)

Ich habe gerade beim Corona-Thread einen Link geteilt, von der HWK, dort stehen auch noch mal ganz viele gute Infos! :wink:

10.03.2021 17:02 • #7


Bluna 4


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Wenn ich das richtig verstehe dürfen bei uns auch die Kunden medizinische Masken tragen?

10.03.2021 17:06 • #8


Ginger

Ginger

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Wenn es NRW ist, dann würde ich sagen JA, so verstehe ich es :wink:

Bei mir hatten zuletzt aber viele eh eine FFP2-Maske auf. Könnte mir vorstellen, dass es jetzt noch mehr sind.

10.03.2021 17:08 • #9


Bluna 4


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Finde auch super wenn die Kunden ffp 2 tragen .

10.03.2021 17:16 • #10


NCS

NCS

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@Bluna4 ich trage eine FFP2-Maske hinter einer Schutzscheibe. Liegt aber daran, dass mir die OP-Masken immer in die Augen rutschen und ich die FFP2-Masken angenehmer finde. Meine Kunden haben bei mir die Wahl ob OP- oder FFP2-Masken.

Zitat von Bluna 4:
Ich wußte gar nicht das die Kundin ein FFP 2 Maske tragen muß...ich dachte die dürfen auch OP Masken tragen.
Wieder etwas dazu gelernt. Danke.


Kommt auf die Bestimmungen im Bundesland an.
Bei uns in NRW dürfen Kunden und Dienstleister entweder OP-Masken oder FFP2 Masken tragen. Erst wenn der Kunde zur Behandlung seine Maske abnehmen müsste, muss der Kunde einen Schnell-/Selbsttest machen und der der Dienstleister muss verpflichtend eine FFP2 Maske tragen.

Das hier schreibt die BGW zur Sars-Cov-2 Arbeitsschutzstandard für Nagelstudios:

https://www.bgw-online.de/SharedDocs/Do ... cationFile

Dort steht auch drin, wie das ist, wenn man keine 10 qm pro Person zur Verfügung hat.

10.03.2021 17:20 • #11


shorti100

shorti100

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Zitat von Bluna 4:
interessant. Danke für deine mühe .
Ist bei euch in denn Nagelstudios ein sogenanter Spuckschutz pflicht?


Oh, das weiß ich jetzt gar nicht, ob ich einen haben MUSS. - Ich hab auf jeden Fall einen. Schon seit dem letzten Lockdown.

10.03.2021 18:48 • #12


Bluna 4


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Ich habe zum Glück auch einen, damit habe ich ein etwas zusätzliches sicheres Gefühl.

Bei manchen Geschäften tragen einige keine Mundschutz und haben nur die Plexiglasscheibe....

10.03.2021 19:20 • #13


NCS

NCS

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Zitat von Bluna 4:
interessant. Danke für deine mühe .
Ist bei euch in denn Nagelstudios ein sogenanter Spuckschutz pflicht?


Ich glaube ganz am Anfang war es Pflicht, zusätzlich zur Maske noch eine Schutzscheibe oder Visier zu haben, wenn der Mindesabstand nicht eingehalten werden kann. Mittlerweile lesen ich in NRW davon aber nichts mehr.
Ich hab eine Scheibe seit dem 1. Lockdown. Die bleibt, auch wenn sich das mit Corona beruhigt hat. Man hat ja früher immer mal wieder eine verschnupfte Kundin vor sich sitzen.

10.03.2021 19:41 • #14


Ginger

Ginger

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Ich trage Mundschutz und Visier!
So fühle ich mich sicherer und es war einfacher, als eine Scheibe aufzustellen :wink:
Ob es aktuell Pflicht ist, weiß ich aber auch nicht.

11.03.2021 11:19 • #15



Hallo Bluna 4,

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