Zitat von Bluna 4:Habe soeben gelesen das es auch eine Neustarthilfe für Soloselbständige gibt.
Da werde ich mich mal erkundigen wer das beantragen darf usw....
Da ich so gut wie keine Fixkosten habe und auch keinen Steuerberater.
Wenn ich es richtig verstanden habe, darfst du entweder DAS beantragen ODER die Überbrückungshilfe III.
Ich glaube, das wäre dann ganz gut, wenn du kaum Fixkosten hast.
Ich meine auch, die Neustarthilfe kannst du selber beantragen, die Überbrückungshilfe aber nicht!
Musst du natürlich schauen, was für dich besser ist, also wo du mehr rausbekommst.
Du kannst dich doch trotzdem mal von einem Steuerberater diesbzgl. beraten lassen. Das Geld dafür solltest du dann zurückbekommen, WENN du die Überbrückungshilfe beantragst. Wie das sonst ist, weiß ich leider nicht..

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