Hobbyraum im Keller , Vermieter sagt nein !

stephanie1983

stephanie1983

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Zitat von Faylyla:
das ist richtig, dennoch hat er das recht das zu verbieten wenn er davon ausgehen muss dass die beschäftigung nicht nur rein hobbymässig sein könnte. so isses jedenfalls bei uns.




hmm, ma ehrlich: jeder, der da an autos rumbastelt kanns ja eventuell auch gewerblich machen....
oder wieviele haben beim schrauben zig kumpel dabei...


verstehe also das problem von deinem vermieter nich...

07.03.2011 08:57 • #16


Zuckerfee


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:? ich ehrlich gesagt auch nicht . Könnte mir in den Popo beißen das ich gefragt habe . Ich habe da immer gebastelt nur sollten da jetzt meine nagelsachen zu kommen . Die Herren haben es nie bemerkt das ich ebenfalls im Keller war und die Vermietung ist eh nie hier um zu kontrollieren . Tja nü muß ich mir was einfallen lassen um meinen Vermieter zu belatschern . Renovieren tue ich den auf jeden Fall jetzt erst mal und herrichten und dann mal schauen was dann passiert ... Ich kann ja nur dann einen auf den Deckel bekommen wenn mich die Herren ankreiden aber dann bestehe ich auf gleiches Recht für Alle beim Vermieter . Was Jahrelang ging soll auf einmal nicht mehr gehen wegen einer UC Lampe da unten ... das ja ein Witz !

LG :wink:

07.03.2011 09:22 • #17



Hallo Zuckerfee,

Hobbyraum im Keller , Vermieter sagt nein !

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Zuckerfee


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UND ! Deren Lacke stinken mehr als mein Liquit es je könnte bei Acryl

07.03.2011 09:24 • #18


sybille3

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Geh doch wirklich nochmal zum Mieterschutzbund und eventuell zum Bauamt. Das sind nämlich die, die dann ggf. wirklich Stress machen könnten (was sie ja aber wohl nicht mitkriegen würden ;-)).
Es scheint Urteile zu geben zu solchen Fällen, wo Leute Wohnraum als Gewerberaum genutzt haben, obwohl es in den Bauplänen anders ausgewiesen war. Zu Kellern hab ich jetzt nichts gefunden...

07.03.2011 10:11 • #19


stephanie1983

stephanie1983

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also: wenn du es nich gewerblich nutzt, dann kann man dir auch nichts...

und wenn andere den keller nutzen dürfen und es in der hausordnung/mietvertrag keine regel gibt in der solche dinge verboten werden, dann kannste auch in deinem keller basteln und solche dinge...

meinte zumindest der vorgesetzte richter meines mannes... aber schau doch mal in den mieterfoen hier im net. da bekommste auch nochmal schnell ne auskunft

07.03.2011 10:26 • #20


elfriede

elfriede

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mietverträge gehören in erster linie zum privatrecht - bgb .. dort müsste eigentlich diverses vorab geregelt sein ..

eventuell könnte noch in anderen gesetzen ein paar einzelne regelungen stehen (bimschg vielleicht) wo man einzeln sich kundig machen könnt

dann kommt es natürlich auch auf den mietvertrag an, was genau drin steht und was davon zulässig ist

ist es der selbe vermieter wie bei den autoschraubern, haben die vielleicht einen anderen vertrag ?

die idee mit dem mieterschutzbund is schon mal sehr gut, da ist sowas sicherlich schon bekannt.

so pauschal da jetzt zu sagen: er hat recht / er hat unrecht geht ja leider selten :/

LG

08.03.2011 23:17 • #21



Hallo Zuckerfee,

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