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Kundin vergisst Termin!

Ginger

Ginger

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als ich damals mit einem anwalt meine AGB erstellt habe, hat er mich auch beraten, wie ich sowas mit der ausfallgebühr mit einbringen kann, die richtige formulierung und so. und natürlich, dass ich in mein neukundenformular schreibe, dass die kundin die AGB gelesen und verstanden hat... sprich, auch diese regelung mit der ausfallgebühr kennt.

deshalb denke ich schon, dass es in ordnung ist.

er hatte allerdings zweifel, ob es dann wirklich zur zahlung kommt.

20.09.2011 09:05 • #16


TitusMaus

TitusMaus

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vll kennt sich da doch noch jemand genauer aus, aber spricht der § 280 BGB nicht dafür aus, wenn Vereinbarungen nicht eingehalten werden ?

und zum Thema dass es hart sei, sich den Ausfall bezahlen zu lassen:
wenn man ein Geschäft führt, muss man sich auf solches verlassen können.
Ein Maler der bestellt wurde aber 10 Min vorab doch abgesagt wurde, sagt auch nicht "naja ok macht ja nichts"... ne der kommt dann auch mit der Ausfallrechnung.
Denn eine Vereinbarung ist eine Vereinbarung.

Notfalls müsste man sich die Terminvereinabrung jedesmal unterzeichnen lassen, dmait es nicht heißen kann "ne ich hab da keinen termin vereinbart"... aber ob das not tut ?

Ist ja nun auch aus Kundensicht kein Beinbruch einfach Bescheid zu geben oder ? ;)

LG Dani

20.09.2011 09:45 • #17



Hallo Sabini,

Kundin vergisst Termin!

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Sabini


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@Katapilla
Die Idee mit der Rund-SMS finde ich klasse! Irgendwie kann ich mich nicht 100% damit identifizieren Geld für einen Ausfall zu nehmen.

Ich finde Druck ist nicht immer Mittel zum Zweck und unter Umständen flüchten sonst die Kunden. Mit der SMS ist viel positiver und die Kunden kommen sich wertvoll vor!
Das ist wichtig auch um Werbung zu machen und natürlich die Kundenbindung zu verstärken. Der Kunde muss das Gefühl haben wichtig zu sein. Meine Kunden sind mir sehr wichtig!
Ich glaube ich lass das mit der Ausfallgebühr. Was ich auch klasse find ist die Idee mit Termin unterschreiben lassen.
Dann hab ich es schwarz auf weiß und kann es dem Kunden noch unter die Nase halten, falls es vorkommt, dass es einen Ausfall gibt.
:wink:

Super Ideen Danke Ihr lieben!
Eure
Sabini :lol:

20.09.2011 10:58 • #18


Sabini


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Kann ich das so schreiben?:
Kann ich den Termin nicht einhalten, gebe ich mindestens 24 Stunden vorher telefonisch Bescheid, dass ich den abgesprochenen Termin nicht einhalten kann. Bei nicht Bescheid geben, wird bei der nächsten Modellage die Nagelneumodellage berechnet.

Bitte um Antwort!

20.09.2011 11:26 • #19


TitusMaus

TitusMaus

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Warum einen Neumodellagenpreis ?
Es wird doch nur der Ausfallpreis, der entstanden ist, hinzugerechnet.
Den muss man sich selbst ausrechnen.

LG Dani

ps.: meine Kunden sind mir auch wichtig, dennoch puder ich denen net den Hintern :D sry musste sein :D
Und Kunden die Dein Studio / Arbeit schätzen, bezahlen auch für ihre Schusseligkeit ;)

20.09.2011 11:56 • #20


Beautynails-Team

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Zitat von TitusMaus:
Notfalls müsste man sich die Terminvereinabrung jedesmal unterzeichnen lassen, dmait es nicht heißen kann "ne ich hab da keinen termin vereinbart"... aber ob das not tut ?


siehst da kann der Wurm begraben liegen.... meine Terminkarten werden unterschrieben und der Durchschlag kommt in die Kundenkartei und auf diesen stehts sicherheitshalber auch nochmal drauf.... dass wenn der Termin nicht eingehalten werden kann, 24 Std. vorher abgesagt werden muss da ansonsten eine Ausfallpauschale von 50 % der Behandlungskosten fällig wird.

20.09.2011 12:06 • #21


Sabini


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Und wenn ich bei der nächsten Modellage den vollen Neupreis berechne ist es auch ok oder? Dann kommt garantiert der Kunde pünktlich oder sagt vorher den Termin ab oder verschiebt ihn?!

20.09.2011 12:11 • #22


maja19

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Zitat:
". meine Terminkarten werden unterschrieben und der Durchschlag kommt in die Kundenkartei und auf diesen stehts sicherheitshalber auch nochmal drauf.... dass wenn der Termin nicht eingehalten werden kann, 24 Std. vorher abgesagt werden muss da ansonsten eine Ausfallpauschale von 50 % der Behandlungskosten fällig wird."


diese maßnahme werde ich wohl auch einführen müssen, denn jetzt grad im moment habe ich auch wieder leerlauf weil kundin nicht kam ist doch immer wieder zum
:evil:

trotz allem allen heute ein frohes schaffen!
liebe grüße

20.09.2011 12:12 • #23


Sabini


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Das wären 10€ unterschied zu meinem Auffüllpreis, dann hab ich doch meine Gebühr drin!

20.09.2011 12:13 • #24


Sabsi

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Hallo Sabini,

wenn eine Kundin ohne Vorwarnung beim nächsten Termin ne Neuanlage zahlen muss.... diese Kundin kommt vermutlich nie wieder.

20.09.2011 13:43 • #25


Ginger

Ginger

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...das mit den terminkarten unterschreiben lassen find ich gut. das wäre vielleicht auch ne idee für mich.
find es nur schade, dass dann quasi auch die zuverlässigen kunden darunter "leiden" müssen... aber auf der anderen seite denke ich mir immer öfter: ICH muss auch mal mehr an mich denken! :wink:

es ist ja zum glück noch nicht so oft vorgekommen, dass jemand trotz vereinbarung nicht gekommen ist, aber trotzdem ärgert es mich immer.

weil ich eigentlich denke, man kann mit mir reden, und wenn jemand keinen bock hat zu kommen, dann soll er mir das sagen.... fänd ich nur fair. aber manche leute.... :evil:

20.09.2011 15:02 • #26


Sabini


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Ne so meine ich das auch nicht.
Wie mache ich das am besten?

Also, nehmen wir mal an:

Eine Neukundin kommt und füllt so die Kundenkarte aus, um genaueres über den Kunden heraus zu finden (War ja schon mal Thema!) und unterschreibt.
^^Kann ich dann der Kundin nicht auch das Formular auf dem steht, dass bei nicht Absage des nächsten Termins, die nächste Modellage als Neupreis ( also nicht Auffüllpreis) berechnet wird?

Steh ich auf dem Schlauch? Oder hab ich es wieder nicht verstanden?!
Sorry, hab heute echt viel um die Ohren! Danke für das "frohe Schaffen"!
:wink:

20.09.2011 17:15 • #27


Sabini


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Was nehmt Ihr für Durchschläge für die Terminkarten? Wie sollen die aus sehen?

:-)

20.09.2011 17:20 • #28


tina1982

tina1982

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Hallo,

ich habe mich für dich mal etwas schlau gemacht, und muss sagen, das ich zwecks Ausfallgebühr im Internet 2 unterschiedliche Urteile gefunden habe.

Der erste war 2009 in NRW. Die Nageldesignerin verklagte ihre Kd auf Ausfallgebühr von 2 verpassten Sitzungen. Auf ihrer HP hatte sie auf die AGB´s aufmerksam gemacht. (ich muss sagen, dass in der Erklärung des Richterspruchs nicht rauszulesen war, ob die ND der Kd diese AGB´s schriftlich zum unterschreiben gab) Auf jedenfall gab hier der Richter der ND recht, und verklagte die Kd auf Zahlung, eben weil die AGB´s für die KD einzusehen waren.

Beim 2. Fall, in Thüringen ebenfalls von 2009, verklagte die ND die Kundin auf Ausfallgebühr von 3 verpasster Sitzungen (soweit hätte ich es erst nicht kommen lassen) Die Klage wies der Richter mit der Begründung ab, die ND hätte sowohl die AGB´s im Nagelstudio aushängen müssen, als auch auf den Termin-Kärtchen vermerken müssen. Ein vermerk auf der HP reiche alleine nicht. Allerdings geht auch hier nicht hervor, ob die ND ihrer Kd die AGB´s schriftlich unterzeichnen lies.

Was ich dir aber als Garantie sagen kann, ist das du nicht mehr als max. 50% der zu erwartenden Einnahme einklagen kannst. Max. noch Fahrtkosten, Telefonkosten o. z.B. Mahnkosten.

Und es stimmt schon, es kann sein da die Leute das schlecht reden. Die sagen dann ja auch nicht immer die Wahrheit. Am Ende heist es, mit der hab ich schlechte Erfahrung gemacht, und schon bleiben Kd aus.

Stell dir mal vor, dir nimmt das jemand so übel, und schreibt im Internet nen Block mit ner schlechten Erfahrung, die bekommt dann jeder zu sehen, der dich (dein Studio) googelt. Ich weis zwar nicht ob das "Legal" ist, aber es gibt schon solche schlechte Erfahrungsberichte, und wenn du einmal so nen Titel hast, den kriegst du schwer wieder weg, auch wenn es dein gutes Recht ist. Leider


Hoffe es hilft dir.

LG

20.09.2011 21:39 • #29


Sabsi

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Zitat von Sabini:
Was nehmt Ihr für Durchschläge für die Terminkarten? Wie sollen die aus sehen?

:-)


guck mal hier, ganz unten auf der Seite sind sie:

http://www.medizintechnik-schulz.de/Xar ... 02s001.htm

man diese aber auch in jeder Druckerei vor Ort in Auftrag geben...

20.09.2011 23:19 • x 2 #30



Hallo Sabini,

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