Mobiles nagelstudio

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" tabby01, 25.02.2011 22:01.

tabby01

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hallo,
könnt ihr mir evtl sagen welche auflagen man beim mobilen nagelstudio erfüllen muss (gesundheitsamt,...)?
außerdem würde mich noch interessieren wie es mit einem KFZ ist... wenn ich das AUSSCHLIEßLICH geschäftlich nutzen würde... kann man das Benzin, Versicherung, usw dann komplett absetzen?
wenn ich es auch privat nutze gibts so ne regelung mit dem fahrtenbuch oder so ne 1% regel... kennt sich da einer aus? wieviel kann ich da dann absetzen? also das mit dem fahrtenbuch ist mir schon klar :-)
ich hoffe ihr könnt mir helfen :-)

liebe grüße, bea

25.02.2011 22:01 • #1


Yvi3

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Es kommt auf das Bundesland an, da gibt es unterschiedliche Richtlinien. Hygiene ist keine andere als wenn du ein Studio hättest.Und das mit dem Auto, da bezahst du zuerst mal extra GEZ fürs Radio. Steuerliche Fragen, kennste keinen Steuerberater?

25.02.2011 23:51 • #2



Hallo tabby01,

Mobiles nagelstudio

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tabby01


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ne leider nicht, sonst hätt ich schon lange einen gefragt :-)

26.02.2011 15:14 • #3


Xanthara

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Den wirst du aber in Zukunft brauchen. Das fängt bei der Gewerbeanmeldung an und hört mit der jährlichen Steuerabrechnung auf.

Ein falsches Kreuz bei der Anmeldung und du hast zum Teil riesengroße Probleme.

26.02.2011 20:04 • #4


mikado

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Hallo Bea!
Wahrscheinlich wird Dir das Finanzamt nicht glauben, dass Du das Fahrzeug nur geschäftlich nutzt! Würdest Du niemals kurz zum Einkaufen oder ähnliches fahren?
Du kannst entweder die 1% Regelung anwenden, d.h. 1% vom Neupreises des Autos werden jeden Monat als Gewinn draufgeschlagen, den Du versteuern musst, plus Umsatzsteuer, oder Du führst penibel Fahrtenbuch, was sich nur lohnt, wenn Du das Auto hauptsächlich geschäftlich nutzt.
Fahrtenbuch schreiben ist ein sch... Aufwand, habe es auch gemacht, hat mir eine Steuerersparnis von etwa 70 - 80,- €uro im Jahr gebracht. Verzichte mittlerweile darauf. Ausserdem bist Du immer angreifbar bei einer Prüfung, das Buch wird gründlich untersucht, weil es strenge Richtlinien zum Führen gibt.
Mein damaliger Steuerberater sagte, bei einer großen Strasse z. B. reicht es nicht, nur diese zu benennen, sondern auch die Hausnummer.
Natürlich kannst Du alles, was zum KFZ dazugehört ( Benzin, Reparaturen, Autowäsche etc.) steuerlich geltend machen.
Bei der GEZ würde ich erstmal warten, bis die auf Dich zukommen
Hoffe, habe ein bisschen geholfen!
Liebe grüße
mikado

26.02.2011 20:19 • #5


Sabsi

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Dem Gesundheitsamt kannst den Wind aus den Segeln nehmen... indem du dort mit deinem Köfferchen antrabst und ihnen zeigst... eventuell auch noch direkt an einer dortigen Mitarbeitern vorführst wie Du die Hände und Nägel desinfizierst, Du selber dabei Handschuhe- und Mundschutz benützt .... einen Zippbeutel benützt wo die gebrauchten Instrumente reinkommen, eine eventuell benützte Feile am besten gleich bei denen im Müll entsorgen und musst denen halt im Brustton der Überzeugung klar machen... das du diese Instrumente Propusher, Tipcutter (alles was Metall ist) zuhause mit blablabla.. (Desinfektionsmittel nennen, einwirkzeit etc.) ordentlich desinfizierst.

Wenn an Deinem vorgeführten dann was falsch sein sollte, dann sagen die Dir das schon.

Wenn Du das Auto bereits hast, dann hast das Radio darinn wahrscheinlich ja ohnedies bereits gemeldet.... und solang kein Hahn danach kräht... würde ich auch freiwillig nichts sagen, dass das Auto auch beruflich benützt wird.... weil sonst zahlst fürs Radio nochmal .

26.02.2011 22:33 • #6


tabby01


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ja ihr habt mir sehr weiter geholfen, danke :-) das mit dem gesundheitsamt hab ich mir auch schon gedacht, dass ich da einfach mal hingehe!
das mit dem geschäftsauto hab ich mir nur überlegt weil unser privates auto relativ viel verbraucht :-) grad auf kurzstrecken... naja und ich hatte dann halt überlegt ob es sich "lohnt" ein kleines auto dann nur fürs geschäft zu kaufen... einkaufen würde ich weiterhin mit dem privaten... naja das will ja alles gut überlegt sein!
aber um nen steuerberater werd ich wohl auch bei nem kleingewerbe nicht drum rum kommen, denk ich...

27.02.2011 21:34 • #7


Sabsi

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was interessiert es dich als zukünftige Geschäftsfrau was das Auto "verbraucht", wenn Du eine ordentliche Kalkulation machst, dann hast Du die An- /Abfahrtskosten mit im Preis drinnen. Diese Kosten übernimmt die Kundin.

28.02.2011 04:01 • #8


Angel2009

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Ich hab mal eine Frage zu dem Geschäftsauto.

Muss man das auto angeben welches man nimmt oder ist das egal ? Wir haben 2 autos und ich weis nicht ob wir die dann trennen müssen oder ich das nehm was grade frei ist

22.07.2011 09:26 • #9



Hallo tabby01,

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