Muß ich wirklich diese Schulung bezahlen?

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Schulung, Ausbildung & Job

" Gast, 02.06.2010 11:25.

xXxValentinaxXx

Hallo zusammen,

Hab da eine Frage und ich hoffe, daß Ihr mir da weiterhelfen könnt.

Ich hatte ja eine "Schulung" angefangen, obwohl ich der Chefin des Nagelstudios auch gesagt habe, das ich mir diese Schulung nicht leisten kann und erst abwarten möchte ob das Arbeitsamt sein "OK" gibt und die Schulungskosten von ca 1700€ übernimmt. Ansonsten könne ich die Schulung dort nicht machen. Da meinte sie, daß alles kein Problem sei und sie mir trotzdem schonmal was zeigen möchte und ich schonmal anfangen sollte an Modellen zu arbeiten. Sie wollte sich von den Zeiten her auch nach mir richten, da ich Kinder habe. Nach kurzer Zeit hab ich gemerkt, daß die in dem Laden richtig schlechte Nägel machen (alle von der Chefin ausgebildet) und außerdem wurden andauernd Termine mit Modellen gemacht ohne mich vorher zu fragen. Und dazu kommt noch, daß die Chefin die mir das eigentlich beibringen sollte fast nie dabei war. Wenn Sie mal da war für 10 Minuten und ist dann auch wieder gegangen. Also war ich immer auf mich allein gestellt. Irgendwann dachte ich mir, nein wenn das schon so anfängt und die Schulung hat offiziel noch garnicht begonnen, höre ich lieber auf und such mir lieber was anderes für das Geld, wo ich es auch richtig lerne.
Hab sie dann angerufen und ihr gesagt das ich aufhöre. Darauf meinte sie nur, " ja ok, ist gut". Hab danach aber erfahren, dass sie stinksauer ist und mich überall schlecht macht.

So, hab jetzt vor 2 Wochen Post von ihr bekommen. Eine Rechnung von über 1700€.
Die Personen,denen ich davon erzählt habe, darunter auch eine Bekannte die ein Nagelstudio hat meinten, dass ich darauf garnicht reagieren soll. Hab aber jetzt eine Mahnung von ihr bekommen.

Was meint Ihr zu der Sache, muß ich die komplette Schulung bezahlen, obwohl sie von Anfang an wusste was Sache ist und ich außerdem garnichts unterschrieben habe? In der Rechnung sind auch Dinge aufgelistet, die ich dort garnicht gelernt habe und das ich ein Zertifikat bekommen hab, was garnicht stimmt.

Würde mich freuen wenn ihr mich da vielleicht beraten könntet.

Liebe Grüße

02.06.2010 11:25 • #1


houston

houston

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Hallo,

ob Ermangelung von Zeit....nur kurz....ich denke nicht, das ich ihr ein gülitges " Ausbildungsverhältniss" eingegangen seid....und es ja wohl auch keine Ausbildung gab, in der wirklich Tagelang was gezeigt wurde.

Die gute ist einfach Geldgeil, daher würd ich Dir empfehlenn nen Anwalt einzuschalten, damit die Gute gleich weiss wo der Hammer hängt.

Wenn Du bei ihr keinen Vertrag unterschrieben hast, hast Du sowieso nichts zu befürchten.

Ein Brief vom Anwalt sollte genügen um die Gute in ihre Schranken zu weissen, und kostet Dich vielleicht zwischen 50 und 100 Euro, wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast.

Hätt ich mehr Zeit , würd ich Dir was aufsetzen......wenn Du nicht zum Anwalt willst, kannst mich nochmal kontaktieren, dann schreibe ich Dir was nettes, dann weiss die Gute Bescheid......meist reicht auch schon ein entspechend "scharf" geschriebener Brief.

Grüsse, Angie Scott ( Tel nr. auf meine HP )

02.06.2010 12:03 • #2



Hallo Gast,

Muß ich wirklich diese Schulung bezahlen?

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Candle

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Du hast ganz sicher nichts bei Ihr unterschrieben, nicht das kleinste Fitzelchen?
Dann laß sie gegen die Wand laufen, ruf sie an und sag ihr das Du für keine Schulung bzw. Ausbildung einen Vertrag mit ihr gemacht hast, somit auch kein Zertifikat noch andere Leistungen von ihr erhalten hast und die Rechnung absolut ungerechtfertigt ist. Gleichzeitig würde ich ihr ganz klar sagen, das wenn noch irgendein Schreiben von ihr kommt, Du das ganze Deinem Anwalt übergeben wirst.

Die Gute will Dich einfach nur abzocken, mehr nicht.

02.06.2010 12:06 • #3


xXxValentinaxXx

Ich hab wirklich garnichts unterschrieben. Ich muß mir dann jetzt nur überlegen, wie ich vorgehen werde.

02.06.2010 12:18 • #4


hadrahe

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die Kosten, die housten beziffert hat, stimmen nicht! Die BRAGO (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung) errechnet sich nach dem Streitwert - also nach 1.700 Euro. Davon ne Gebühr nach Ermessen des Anwaltes - bei Erstberatung können bis 190 Euro zzgl. Mwst, Telefon- und Portokosten anfallen.

Wenn Du nix unterschrieben hast, schonmal gut - bedenke aber, dass es in dem Laden noch andere Mitarbeiter gibt, die aufgrund dessen, dass sie weiterbeschäftigt bleiben wollen, u.U. als Zeuge auftreten könnten, dann hättest Du schlechte Karten. Was soll denn für 1700 Euro alles Ziel der Ausbildung gewesen sein? Hast Du unter Zeugen die Geschichte vom AA erwähnt - hat die Gute Raffzahndame was fürs Arbeitsamt ausgefüllt und dort hingegeben (ist wohl üblich, dass ein Ausbildungsbetrieb Anträge bei geplanter Ausbildung an das AA schickt, um nachzuweisen, dass da nix faul ist!). Versuch ggf. durchzusetzen, dass sie mit Dir über eine Art Praktikum gesprochen hat, bis Deine Zusage vom Amt kommt... :-))
Nicht nur Du bist in der Beweispflicht, sondern auch Frau Raffi...

Hast Du schriftliche Unterlagen von der Dame erhalten? Wenn ja, weolche!

02.06.2010 13:16 • #5


xXxValentinaxXx

Also in der Rechnung steht:

Grundausbildung 2 Tage+1 Übungstag (Theorie, Praxis, Zertifikat) 399€

1.Fortbildung: 1Tag (Auffüllen/Reparaturen) 149€

2. Fortbildung: 1Tag, bei Unsicherheit 2 Tage
(Nagelverlängerung mit Schablone) 349€

3.Fortbildung:zum Thema Nageldesign 2 Tage 199€

4. Fortbildung: French-Modellage für die Füße 349€

macht 1445,00€ zzgl. 19% MwSt = 1719,55€

Dem AA hat sie nichts schriftlich gegeben. Sie hatte mit denen nur telefonischen Kontakt. Sie hat dem AA gesagt, daß sie mich erstmal testen möchte und ich dort sowas wie ein Praktikum mache. Bis die Antwort von Arbeitsamt kommt.
Meine Schwägerin ist mit der Schwester der Chefin befreundet und sie weiß auch bescheid und könnte alles bezeugen.

02.06.2010 13:41 • #6


xXxValentinaxXx

Und schriftliche Unterlagen hab ich von ihr auch nicht bekommen.

02.06.2010 13:47 • #7


hadrahe

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dass die Dame eine Preisbildung hat, die schon fast sittenwidrig ist, liegt uf der Hand. M.E. würde das Amt die Kosten auch kaum tragen.... Zumal am Ende sicher nur ein Zerti rauskommt,.,.,.


Mit der Aussage des Praktikums hat sie sdich gegenüber dem AA schon recht festgelegt - Du musst nun darauf beharren, dass Du ein Praktikum gemacht hast - eben, bis die Kostenübernahme geklärt ist.

Geh vorsorglich zum Gericht und hol Dir einen Bersatungshilfeschein (Deine Kosten sind dann um 10 Euro, den Rest rechnet der Anwalt beim Bund ab...), wenn Du den hast, kannste einen Anwalt fragen, wie weiter.
Da Du arbeitslos bist, liegt Dein Einkommen für diesen Schein m.E. günstig, dann kannst Du Dich einigermassen ruhig zurücklehnen...

Lass Dich von der Dame nicht kleinkriegen ....ggf. würde ich die Rechnung meinem zuständigen Arbeitsberatung geben, der ja weiß, dass Du nur zum Praktikum warst, vll. setzt er sich mit ihr in Verbindung und es löst sich alles von selbst...

02.06.2010 14:03 • #8


Bluefire

Bluefire

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Zitat von ...:
Also in der Rechnung steht:

Grundausbildung 2 Tage+1 Übungstag (Theorie, Praxis, Zertifikat) 399€

1.Fortbildung: 1Tag (Auffüllen/Reparaturen) 149€

2. Fortbildung: 1Tag, bei Unsicherheit 2 Tage
(Nagelverlängerung mit Schablone) 349€

3.Fortbildung:zum Thema Nageldesign 2 Tage 199€

4. Fortbildung: French-Modellage für die Füße 349€

macht 1445,00€ zzgl. 19% MwSt = 1719,55€

Dem AA hat sie nichts schriftlich gegeben. Sie hatte mit denen nur telefonischen Kontakt. Sie hat dem AA gesagt, daß sie mich erstmal testen möchte und ich dort sowas wie ein Praktikum mache. Bis die Antwort von Arbeitsamt kommt.
Meine Schwägerin ist mit der Schwester der Chefin befreundet und sie weiß auch bescheid und könnte alles bezeugen.




alter schwerde Hammer Preise ......

02.06.2010 15:53 • #9


Nalla

Nalla

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OT: Die BRAGO gibt es schon seit Jahren nicht mehr. Seit 6 oder 7 Jahren wird nach dem RVG abgerechnet. Und es gibt selbstverstaendlich eine Beratungsgebuehr (diese beinhaltet auch ein einfaches Schreiben) die nicht nach dem Streitwert berechnet wird.

Lg Nalla

02.06.2010 21:50 • #10


sahnestück

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Zitat von ...:
Ich hab wirklich garnichts unterschrieben. Ich muß mir dann jetzt nur überlegen, wie ich vorgehen werde.


leider sind auch mündliche verträge gültig
wirklich am besten zum anwalt gehen

05.06.2010 14:07 • #11


xXxValentinaxXx

Mündlich haben wir nur abgemacht, dass ich die Schulung nur anfange, wenn das AA die Kosten übernimmt. Und das wusste sie von Anfang an. Ich mache mir erstmal keinen Kopf. Ich warte ab was der Anwalt sagen wird.

Und Danke für die Antworten die ich bekommen habe.

Liebe Grüße

06.06.2010 20:48 • #12


Jacinth

Jacinth

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Der letzte Beitrag ist zwar schon eine weile her und vielleicht bin ich auch zu spät dran weil du schon beim Anwalt warst. Falls nicht hol dir auf jeden Fall den Beratungshilfeschein BEVOR du das erste mal zum Anwalt gehst, sonst kann es passieren das das Amt nix mehr zahlt.
Ich würde mich an deiner Stelle auch mal auf dem AA melden und nachfragen wie die Sache dort gesehen wird, bzw ob derjenige der dort für dich zuständig ist auch für dich Aussagen könnte.
Wie schon gesagt wurde werden die Angestellten bestimmt zu ihrer Chefin halten aus Angst sonst den Arbeitsplatz zu verlieren.

LG und viel Glück
Jacinth

12.06.2010 20:50 • #13


pretty-styled-Na.

sahnestück muss ich widersprechen, denn mündliche Ausbildungsverträge sind nichtig und unwirksam.

An deiner Stelle würde ich zum AA gehen und denen davon berichten, aber der Dame vorher einen netten Brief mit Paragraphen schreiben, dass ihr keinen Vertrag hattet und sie dich somit nur via Praktikum beschäftigt hat.

DIe Paragraphen findet man leicht über Internetsuchmaschinen.

Ausserdem sind die Preise ohne Verhältnis, denn dafür kann man ja schon fast die Ausbildung bei der HWK machen :shock:

14.06.2010 20:21 • #14



Hallo Gast,

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