1

Neon farben darf man die verwenden?

Sabsi

15767
144
4
54
Zitat von Pepes:
den Inhaltsstoff findent man in der KVO müsst nur die CI Numme nachschauen die auch als Inhaltsstoff auf den Gel steht.


bei diesem Vergleich ist das Ergebnis:
eingeschränkt empfehlenswert

was aber nicht gleichbedeutend ist wie verboten !

23.04.2010 01:36 • #16


Pepes

88
23
Zitat von Sabsi:
Zitat von Pepes:
den Inhaltsstoff findent man in der KVO müsst nur die CI Numme nachschauen die auch als Inhaltsstoff auf den Gel steht.


bei diesem Vergleich ist das Ergebnis:
eingeschränkt empfehlenswert

was aber nicht gleichbedeutend ist wie verboten !


Ich kann euch nur sagen wes mir 3 Hersteller gesagt haben.
Und bei der BVL haben haben Sie mich auf die CI-Nummer hingewiesen.

23.04.2010 13:26 • #17



Hallo Nageltante D.S.,

Neon farben darf man die verwenden?

x 3#3


Starla

61
16
Hey Leute,

blöde Frage ab wann ist eine Farbe Neon ....
Ich habe mir Farb Gele von Fantastic Nails gekauft und die Farbe heißen da strahlendes Pink oder strahlendes Blau.

Ist das denn verboten wenn ich diese denn nur bei mir selbst anwede.
Oder muss ich diese jetzt alle in die Tonne kloppen.

Bin grad was durch den Wind.
Starla

26.05.2010 13:04 • #18


Chicka

Chicka

28
2
Habe mir letzte woche in hamburg bei jolifin neon gele gekauft...darf ich sie jetzt nicht benutzen? oder wie soll ich das jetzt verstehn? würde mich echt ärgern wenn ich die jetztwegschmeißen müsste...bitte um hilfe
liebe grüße

09.07.2010 00:16 • #19


arielle

404
13
1
hab mir auch noch vor 2 wochen neonblau von GDN bestellt..... da wurde mir aber nichts von gesagt dass ich die eigentlich nciht anwenden darf bzw. stand da auch nichtd aufm dem döschen oder auf der rechnung etc.

was ist wenn ich einer kundin das im nagelstudio machen würde? also neon french z.b. ?

seit wann sind neonfarben verboten? auch hier in der galerie sind ja viele, die mit neongelen arbeiten.. o.O

09.07.2010 00:25 • #20


JazzyKiel

460
12
Habe mir letztens auch erst NeonGele von Eubecos bestellt und keinerlei Hinweise auf ein "bitte nicht verwenden" gesehen.
Aber wenn sie einen darauf hinweisen MÜSSEN und es nicht machen, kann man ja die Gele vielleicht zurück geben?!?

09.07.2010 09:12 • #21


JazzyKiel

460
12
So, habe gerade bei Eubecos angerufen und nachgefragt.....

Deren NeonGele sind Studioqualität und unterliegen der Kosmetikverordnung und denen ist NICHTS bekannt das man die Gele nicht mehr benutzen darf.

LG jazzy...

09.07.2010 09:20 • #22


Dari

Also ich hab auch ein Neon-Gel, auch ohne Hinweis darauf,
dass es verboten ist. Würden denn die Händler in Deutschland
wirklich das Gel verkaufen, wenn man es nicht nutzen darf?
Ergibt für mich keinen Sinn, etwas zu verkaufen, dessen
weiterverarbeitung verboten ist ;)

09.07.2010 23:03 • #23


Sabsi

15767
144
4
54
Bei sich selber darf man alles verwenden, was aber nicht gleichbedeutend ist, diese auch am Kunden zu verarbeiten.

Händler oder andere Vertriebler machen da keinen grossartigen Unterschied an wen sie verkaufen.

Letztendlich trifft jeder die Entscheidung selber und ist daher auch für sein "TUN" verantwortlich.

10.07.2010 16:19 • #24


JazzyKiel

460
12
@Sabsi
Ich habe aber bei Eubecos gefragt ob ich des Gel weiterhin bei meinen KUNDEN benutzen darf :cry:

Wenn Du einen Link zu hast wo man das offiziell nachlesen kann dann würde ich dich bitten den hier mal reinzustellen damit ich damit denn versuchen kann mein Geld wieder zurück zu bekommen.

Danke im voraus!

jazzy

10.07.2010 18:19 • #25


Sabsi

15767
144
4
54
Ohne mich zu weit aus dem Fenster zu lehnen:

Eubecos ist ein Grösshändler, der verkauft an Gewerbetreibende genau so wie an Private.
Es steht nirgends geschrieben, dass er diese nicht verkaufen darf.
Du allein bist diejenige welche die Entscheidung trifft, ob Du diese auch an Kunden verwendest, denn die deutsche KVO sagt zu diesen Inhaltsstoffen: eingeschränkt empfehlenswert....was in etwa gleichbedeutend ist wie; du kannst sie verwenden oder kannst es bleiben lassen. Kein Händler ist deswegen zu einer Ersatzleitungs verpflichtet, du kannst daher mit diesen Gelen machen was Du für richtig hältst: verwenden, verschmeissen oder weiterverkaufen.

10.07.2010 19:19 • #26


JazzyKiel

460
12
AAAAAAh, okay!

Ich dachte nur da hier mehrfach geschrieben wurde das es verkauft werden darf, mit dem Hinweis "Bitte nicht an Kunden verwenden" und wenn denn der Hinweis fehlt und man mir das auch beim Nachfragen nicht sagt, das ich es denn Reklamieren könnte.
Aber wenn ich es darf und nur vielleicht nicht SOLLTE, denn ist die Sachlage ja wieder ganz anders.

Ich danke für die Infos :D

11.07.2010 21:45 • #27


Sabsi

15767
144
4
54
So manches was in der EU hergestellt wird, darf man zwar in D verkaufen aber sollte man nicht am Kunden verwenden.

Hoch lebe der Bürokratismus !

11.07.2010 23:18 • #28


TitusMaus

TitusMaus

2071
147
115
7
Hay :)
hab da nochmal ne Frage zu der CI Nummer.
wo kann ich nachsehen (Net) wie sie lautet ?
Würde mich nun doch sehr interessieren, da ich zZt viel mit Neongelen arbeite.

LG und Danke Dani

12.07.2010 06:43 • #29


Sabsi

15767
144
4
54
die CI-Nummer muss bei den Inhaltsstoffen auf Deinem Gel-Tiegel stehen und diese kannst dann mit der Liste der KVO vergleichen.

Wenn diese CI-Nummer nicht auf dem Tigel steht, würde ich an Deiner Stelle in Zukunft die Finger von diesen Gelen lassen, denn dann taugt auch der Händler nicht viel bzw. hält sich nicht an die Gesetze der Deklarierung.

13.07.2010 01:30 • #30



Hallo Nageltante D.S.,

x 4#15









Verwandte Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag