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Neon farben darf man die verwenden?

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Produkte, Erfahrungen & Einkaufstipps

" Nageltante D.S., 20.04.2010 16:23.

Nageltante D.S.

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hallo würde gerne wissen, ob es richtig ist, dass man neon farben in deutschland nicht verwenden darf? was bedeutet beim kauf "konform der eu- kosmetikverordnung". sind die farben dann in der eu zugelassen aber in deutschland nicht? bitte bitte klärt mich auf.

20.04.2010 16:23 • #1


Himmelblau

Himmelblau

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also ich kann dir da zwar keine richtige antwort geben, aber ich würde mich wundern, wenn es so wäre. wieso sollten sie denn verboten sein? da is ja auch nix anderes drin, als in anderen farbgelen.
oder versteh ich da jetz was falsch...?

20.04.2010 16:32 • #2



Hallo Nageltante D.S.,

Neon farben darf man die verwenden?

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Nageltante D.S.


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hallo mir wurde erzählt das man die farben zwar überall kaufen kann aber nicht verwenden darf. da es bei uns ja nicht so dolle kontroliert werden würde, könnte man sie überall erwerben. :?:

20.04.2010 16:37 • #3


Stehvieh

Stehvieh

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ich schätze mal das ist mal wieder ein ziemlich übles Gerücht, dass in die Welt gesetzt wurde. Warum soll man keine Neonfarben bzw. Gele mehr benutzen dürfen und wenn es wirklich so wäre, dann wüssten doch eigentlich alle bescheid, die eine gescheite Schulung besucht haben....
Das ist genauso, wie die Frage, ist Acryl krebserregend?
Klar, ich würd jetzt auch kein super billig Farbgel aus China verwenden, aber ich schätze wenn man Neongele von hier ansäßigen Firmen kauft, da nichts schlimmes passieren wird.... ;)

20.04.2010 18:35 • #4


Pepes

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Hallo, Neongele sind laut Kosmetikverordnung nicht zulässig. Mann kann sie zwar noch bei jedem Hersteller kaufen aber die sagen gleich dabei das man sie nicht verwenden darf.

20.04.2010 20:35 • #5


Beautynails-Team

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Wie wäre es mit einem entsprechenden Link, denn in der KVO kann ich darüber nichts finden.

21.04.2010 02:22 • #6


Stehvieh

Stehvieh

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also da wo ich meine Produkte kaufe, (GDN) werden noch immer Neongele verkauft und es steht keinerlei Hinweis dabei...

21.04.2010 10:54 • #7


Trulle08

Trulle08

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bei meinen steht auch kein hinweis dabei, dass man die nicht verwenden darf!

21.04.2010 14:53 • x 1 #8


Pepes

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ruft doch bei der BVL an dann wisst Ihr es ganz genau.

21.04.2010 15:56 • #9


Nageltante D.S.


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hallo bei meiner schulung wurde mir das ja erzählt. wo ich meine gele kaufe, die verkaufen keine neon farben mehr.
also stimmt dies wohl wirklich? mh
lg

22.04.2010 14:02 • #10


Hellbabe

Hellbabe

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Es gibt sie zwar noch zu kaufen, aber man darf sie eigentlich nicht verwenden. Das ist mal wieder die Schwachsinnigkeit der deutschen Gesetzesgebung. Mein Großhändler, bei dem ich heute morgen gewesen bin, hat mir das erzählt. Verkaufen darf er sie, aber mit dem Hinweis, daß Nagelfrau sie nicht verwenden darf....lach

so...und nun ihr...

22.04.2010 14:29 • #11


Himmelblau

Himmelblau

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aber wieso? das würde mich mal interessieren...!

22.04.2010 18:09 • #12


Hellbabe

Hellbabe

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Diese Neonfarben beinhalten einen chemischen Stoff, der nicht der KVO von Deutschland unterliegt, aber der der EU. In Holland z. B. darf man das benutzen, hier aber nicht....so ist nun mal das Gesetz hat mein Großhändler gesagt...
Verstehen muss man das nicht, oder?...lach

22.04.2010 18:27 • #13


Pepes

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den Inhaltsstoff findent man in der KVO müsst nur die CI Numme nachschauen die auch als Inhaltsstoff auf den Gel steht.

22.04.2010 18:32 • #14


stephanie1983

stephanie1983

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hier mal ein link aus ebay zu neongelen:

http://cgi.ebay.de/FARBGELE-NEON-SET-10 ... 5d285cfbf2

bitte den text dazu lesen.
Wenn die nich mehr gestattet sind, finde ich den text schon fehl am platz

22.04.2010 23:45 • #15



Hallo Nageltante D.S.,

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