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Neon farben darf man die verwenden?

TitusMaus

TitusMaus

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mh hab auf den Tiegeln nur eine CH Nr stehn, aber keine CI :(
ist dass das Gleiche oder kann ich sie nun entsorgen ? :(
Auf der Internetseite steht leider nichts dazu.

13.07.2010 09:06 • #31


TitusMaus

TitusMaus

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Ok hab eben nochmal in meine Unterlagen geschaut.
Also auf den Tiegeln steht CH und auf den Zettel CI.
Das sind aber sehr viele Nummern oO.
Kann mir vll jemand die Internetseite mitteilen, wo ich diese CI Nummern rausfinde ?
wäre super lieb :)

Danke und LG Dani

13.07.2010 19:29 • #32



Hallo Nageltante D.S.,

Neon farben darf man die verwenden?

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Sabsi

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CH ist die Chargen Nummer, hat nichts mit der CI zu tun.

geh mal googlen........dort müsstest Du auch einen Link zur KVO finden. im Büro hab ich die aktuellen Links gespeichert, wenn Du Geduld hast, schreib ich dir einen Link morgen bzw. heute Abend.

14.07.2010 02:24 • #33


Trulle08

Trulle08

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oh ja sabsi, der link wäre super! ;)

14.07.2010 13:36 • #34


Sabsi

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Hier ist der versprochene Link, hättet ihr aber über die ´Such-Funktion hier im Forum auch gefunden.

http://bundesrecht.juris.de/kosmetikv/B ... 90977.html

15.07.2010 01:30 • #35


TitusMaus

TitusMaus

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Danke Dir :)

15.07.2010 09:07 • #36


JazzyKiel

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So hab jetzt einfach mal mein CI Nummer bei google eingegeben und erfahren das nach langer forschung herausgefunden worden ist, das dieses natürliche, hochpickmentierte Mineral bei intakter Haut nicht schädlich ist *erleichtert bin*

15.07.2010 09:41 • #37


Sabsi

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schon richtig, was aber damit nicht ausschliesst, das Du es lt. deutscher KVO nicht am Kunden benutzen darfst / sollst und sollte es Seiten der Behörden mal zu einer Produktkontrolle kommen, schützt Unwissenheit vor Strafe nicht., kann jenachdem wie schwerwiegend das Vergehen ist bis zur Schliessung des Studios führen oder ne saftige Geldstrafe (dann hat man noch Glück gehabt) bis zu 10.000 Euro hab ich mal was gehört und die schüttelt man ja auch nicht grad so locker aus dem Ärmel.
Daher ist es allemal ratsam, solche zwielichtigen Produkte nicht am Kunden zu verwenden.

Privat bei sich selber siehts anders aus, da ist man niemandem Rechenschaft schuldig was man sich auf die Nägel schmiert.

16.07.2010 23:48 • #38


schnieke

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Hallo!

Ich möchte das Thema nochmal "ausbuddeln".

Laut KVO sind also die Neongele eingeschränkt empfehlenswert.

Was heißt das jetzt?

Ich würde das jetzt so verstehen, dass ich sie trotzdem verwenden darf.
Sonst würde in der KVO ja stehen das sie nicht zulässig oder verboten sind, oder?
Und von welchem Inhaltsstoff, oder Inhaltsstoffen ist denn jetzt hier die Rede?
Ich habe die Inhaltsstoffe von meinen Gelen bei Google eingegeben und es kam nur raus, dass diese allergische Reaktionen auslösen können aber nicht das sie verboten sind.
Bin irgendwie überfordert. Ich nagle nur an mir selbst im Moment aber wenn ich das mal erweitern möchte, muss ich wissen was für Gele ich jetzt verwenden darf und welche nicht.
Die Liste der verbotenen Inhaltsstoffe der KVO ist ja irre lang. Da les´ ich mir ja ´nen Wolf!

Kann mir jemand da näheres zu sagen?

Vielen Dank schon mal!

10.03.2012 18:57 • #39


maja19

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jetzt bin ich auch grad völlig verwirrt.... heisst dann wohl im umkehr schluss neongele in extra schublade und nur für mich nutzen.... dann sollte es okay sein oder?lg

10.03.2012 19:15 • #40


schnieke

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Na ja, es steht hier ja nirgends das die Gele VERBOTEN sind.
Das ist es ja was mich wundert.
Laut KVO eingeschränkt empfehlenswert, heißt ja nicht verboten.
Ich informiere mich mal wo man nachfragen kann. Denn selbst die Händler scheinen ja nix genaues zu wissen.

11.03.2012 15:52 • #41


viki

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Es gibt doch auch Farbgele bei ganz offiziellen Herstellern in Neon.

12.03.2012 23:21 • #42


schnieke

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Hallo viki!
Die habe ich auch schon gesehen.
Aber ich möchte schon wissen von welchem Inhaltsstoff die Rede ist und warum die Gele nur eingeschränkt empfehlenswert sind. Habe hier Neongele stehen. Wenn da ein bestimmter Stoff drin ist der nicht ganz "sauber" ist, würde ich das natürlich gerne wissen.

LG

14.03.2012 18:53 • #43


Tina78

Tina78

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Ich würde das jetzt so verstehen.

Nach KVO darf man die gele nutzen, aaaaber bei diesen gelen könnte es schneller zu allergischen Raktionen kommen.

so verstehe ich das, sonst wären sie richtig verboten und so empfehlen sie nur, diese Gele eher nicht zu nutzen, man darf aber.

Wenn ihr es ganz genau wissen wollt, einfach mal jemanden anschreiben.
an muss ja ma wen von der KVO erreichen um so was fragen zu können, oder den Vebraucherschutz. Wenn die keine antwort wissen, wissense aber, wen man fragen kann.

14.03.2012 19:05 • #44


schnieke

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Habe schon am 11.3. eine E-Mail an den Deutschen Kosmetikverband geschickt. Bis jetzt habe ich noch keine Antwort bekommen.
Sage aber natürlich gleich was als Antwort kam wenn diese irgendwann mal eintrifft. 8)

15.03.2012 18:24 • #45



Hallo Nageltante D.S.,

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