Preise runter wegen zu großer Konkurenz

Alice

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Geh doch einfach mal davon aus, das es für jede Preisklasse die richtigen Kunden gibt.
Mach doch z.B. mal einen Tag der offenen Tür und biete eine Blitzmaniküre umsonst an, für die Kunden, die den Gutschein mitbringen. So kannst Du vielleicht neue Interessenten bekommen- Oder ähnliches

18.09.2009 19:50 • #16


Layca

Habe da auch noch mal eine frage.... Da ich ya kein Geld nehme ( noch ) nicht ich melde die woche gewerbe an, kann man den Modellen auch so Angebote machen?

Denn ich mach ja keine schlechten nägel, sie halten , bekommen alle keine
Liftings mehr...


lg

18.09.2009 20:46 • #17



Hallo Gast,

Preise runter wegen zu großer Konkurenz

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Sabsi

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Ich weiss zwar jetzt nicht wie Du das meinst, aber wenn ich Modells suche, weil ich was spezielles üben oder ausprobieren will (auch neue Produkte etc), dann bekommen meine Modells dafür einen speziellen Vertrag in dem alle Details gelistet sind.

19.09.2009 01:24 • #18


Valentina26061981

Valentina2606198.

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@Sabsi: Einen Vertrag, den die Modelle unterschreiben müssen? Wegen Risiken und Nebenwirkungen, damit Du abgesichert bist und die Dich nicht verklagen können auf Schadensersatz und so?

LG, Vale

19.09.2009 02:06 • #19


Sabsi

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Nein nicht wegen dem, das gehört ohnedies zur Beratung dazu und das grösste Risiko (Allergie) kann man von vornherein ohnedies nie ausschliessen, da trägt aber jeder selber die Verantwortung.

Sondern weil ich keine Lust habe ständig nach neuen Modellen zu suchen..........

Diese Modellbestimmungen haben z.B. als Inhalt, dass sich ein Modell verpflichtet, das zú tragen was gefordert wird, bzw. das zu tragen was ich üben oder ausprobieren will, wie z.B. eine Pink & White Modellage, verschiedene Materialien (wegen Haftung, Verarbeitung etc.)
- das es genügend Zeit mitbringen muss (bis zu 2 Std. und länger je nach Aufwand)
-bezahlt nur den Materialkostenpreis der allerdings je nach Design variieren kann (liegt unterhalb des normalen Refillpreises)
- eine Verpflichtung für mindestens 6 Monate und muss 1 x im Monat mindestens zur Verfügung stehen
- wenn es durch Unachtsamkeit zu einer Reparatur kommt (Eigenverschulden) das diese zum NOrmalpreis verrechnet wird.

und dann noch zusätzlich eine Ausfallklausel, dass wenn sie den vereinbarten Folgetermin nicht einhält, ich dafür den normalen Refillpreis in Rechnung stelle.
(da es sich um eine normale Dienstleistung handelt dürfen diese bei Ausfällen ohne Absagung als Verdienstausfall in Rechnung gestellt werden.

19.09.2009 02:53 • #20


Valentina26061981

Valentina2606198.

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Das ist gut zu wissen. Ich hatte nämlich auch ein Modell, das kam dann irgendwann nicht mehr, weil sie dafür kein Geld mehr hatte, obwohl ich nur 15 dafür wollte, egal was.
Aber einen Vertrag zu machen, das ist mir natürlich nicht in den Sinn gekommen.

Vielen Dank, Vale

19.09.2009 13:19 • #21


miststueck84

miststueck84

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@ Sabsi

Für alle, die es noch nicht wissen :wink: :

Ich mach zwar die Nägel nicht professionell nur in der Familie gegen Materialkosten, aber ich komm aus der Wirtschaft (bin in Elternzeit).

Und Sabsi, ich muss sagen:

Das mit dem Vertrag hör ich zum ersten mal. Aber ich find es eine SEHR gute Idee. So wissen die Modelle wo sie drann sind und du kannst auf Nummer sicher gehen. So sind die Fragen Geld und Zeit gleich geklärt und keiner kann ankommen: Ja aber! und diesen Monat schaff ich es zeitlich nicht (obwohl einfah das Geld anderweitig investiert werden soll).

Du vermittelst denen gleich: Ihr bekommt hier nicht einfach nur die Nägel günstig gemacht. Ihr seit Modelle, die nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten haben.

Daumen hoch! :P

19.09.2009 14:37 • #22


Valentina26061981

Valentina2606198.

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Zitat von Sabsi:
Diese Modellbestimmungen haben z.B. als Inhalt, dass sich ein Modell verpflichtet, das zú tragen was gefordert wird, bzw. das zu tragen was ich üben oder ausprobieren will, wie z.B. eine Pink & White Modellage, verschiedene Materialien (wegen Haftung, Verarbeitung etc.)
- das es genügend Zeit mitbringen muss (bis zu 2 Std. und länger je nach Aufwand)
-bezahlt nur den Materialkostenpreis der allerdings je nach Design variieren kann (liegt unterhalb des normalen Refillpreises)
- eine Verpflichtung für mindestens 6 Monate und muss 1 x im Monat mindestens zur Verfügung stehen
- wenn es durch Unachtsamkeit zu einer Reparatur kommt (Eigenverschulden) das diese zum NOrmalpreis verrechnet wird.

und dann noch zusätzlich eine Ausfallklausel, dass wenn sie den vereinbarten Folgetermin nicht einhält, ich dafür den normalen Refillpreis in Rechnung stelle.
(da es sich um eine normale Dienstleistung handelt dürfen diese bei Ausfällen ohne Absagung als Verdienstausfall in Rechnung gestellt werden.


Hallo Sabsi,
Ich hab hier mal einen Vetrag aufgesetzt, meinst Du das ist ok so. Ich wollte ihn nicht so vollstopfen, schließlich soll er ja auch zu Ende gelesen werden ;)
Kannst Du da bitte noch ein Auge drauf werfen? Das wäre klasse.

LG Vale



Vereinbarung – Bestimmungen Nagelmodell

Hiermit willigt __________________ ein, im Folgenden „Nagelmodell“
Vorname Name
genannt, über den Zeitraum von 3 Monaten mindestens einmal im Monat der Nageldesignerin XY als Modell zur Verfügung zu stehen. Vertragsbeginn ist das Datum der Erstbehandlung (unten einzutragen).

Modellage
Das Nagelmodell willigt ein, eine Modellage zu tragen, die von der Nageldesignerin gefordert wird, z.B. Nailart- oder Modellage-Techniken. Darüber hinaus können auch neue Materialien wie Modellage- oder Farb-Gele auf Verarbeitung und Haftung ausgetestet werden.
Hinweis: Beim Austesten unbekannter Produkte kann in seltenen Fällen allergische Reaktionen auftreten.

Zeit
Das Nagelmodell sollte genügend Zeit für den Behandlungstermin einplanen, i.d.R bis zu 3 Stunden je nach Aufwand des Designs.

Preise
Für das Nagelmodell gelten Sonderpreise – Naturnagelverlängerung mit Design 30,00 Euro, Auffülltermine innerhalb max. 4 Wochen 20,00 Euro. Naturnagelverstärkung 20,00 Euro. Auskunft über weitere Preise z.B. Fußnagelmodellage, Nagel-Piercing etc kann die Nageldesignerin geben.

Beschädigung der Modellage
Falls es durch Unachtsamkeit (Eigenverschulden) zu einer Beschädigung der Modellage kommt, wird der Normalpreis einer Reparatur berechnet.

Terminausfall
Falls der vereinbarte Folgetermin vom Nagelmodell nicht eingehalten wird, wird der normale Refillpreis in Rechnung gestellt. Da es sich um eine Dienstleistung handelt, dürfen diese bei Ausfällen ohne Absagung als Verdienstausfall in Rechnung gestellt werden. Deshalb Termine bitte spätestens 2 Tage vorher absagen/verschieben.


Ich bin mit dem o.g. Modellbestimmungen einverstanden.


_________________ __________________
Ort, Datum Unterschrift

Erstbehandlung: ______________

27.09.2009 20:21 • #23


Sabsi

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Hallo Valentina,

hast Du gut geschrieben.

Nur den Hinweis-Satz bei der Modellage würde ich abändern.

Beim Austesten unbekannter Produkte kann eine allergische Reaktion nicht ausgeschlossen werden.

Liebe Grüsse

28.09.2009 00:03 • #24


Valentina26061981

Valentina2606198.

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Superklasse, dass Du so schnell geantwortet hast. Den Hinweissatz werde ich noch ändern ;)
Vielen lieben Dank

LG, Vale :)

28.09.2009 00:09 • #25


Määh

Määh

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Zitat:
Da es sich um eine Dienstleistung handelt, dürfen diese bei Ausfällen ohne Absagung als Verdienstausfall in Rechnung gestellt werden. Deshalb Termine bitte spätestens 2 Tage vorher absagen/verschieben


Ähm, heißt das nicht "Absage"? Bzw. würde ich vorherige Absage schreiben...

28.09.2009 19:52 • #26


Valentina26061981

Valentina2606198.

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Also, wenn Du weißt, was gemeint ist, dann ist es doch egal.. ;)

28.09.2009 20:15 • #27


Määh

Määh

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Ja klar, Absagung klang nur irgendwie komisch ;)

28.09.2009 20:17 • #28


jj100782

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Keien Schlechte Idee mit den Verträgen,...! LG

20.10.2009 15:54 • #29


jj100782

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Achso und deine Preise würde ich halten die vernünftige Kunden werden es dir danken und verstehen das du das Geld brauchst für gute Materinalien und nen vernünftige Modellage! LG

20.10.2009 15:56 • #30



Hallo Gast,

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